Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Kanonenofen) |
|||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
{{sa}} [[Zustand des Hei]] | {{sa}} [[Zustand des Hei]] | ||
+ | |||
+ | {{sv}} [[Regel]] der [[Einheizpartei]] |
Version vom 28. Juni 2005, 00:41 Uhr
Das deutsche Reinheizgebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und besagt:
- Bier/Kölsch: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens 42 Kamelliter einer anerkannten Biersorte komsumiert haben
- Kömel: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix
Das Reinheizgebot gilt auch für Fysche - und für Fische sowieso: Wo nichts ist, wird auch nichts schmutzig. Desweiteren besagt das Reinheizgebot, auch Rhein-Heiz-Gebot genannt, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.
Beim Kanonenofen besagt das Reinheizgebot, dass man mindestens zwanzig Briketts reinheizen muss, ehe er glüht.
Siehe auch: Zustand des Hei
Siehe vielleicht: Regel der Einheizpartei