Forum:Kamelopedia gefährdet die Jugend: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | :Ich zweifle, ob das reicht. Man schreibt uns: „Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.“ --[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 12:53, 14. Okt. 2011 (NNZ) |
Version vom 14. Oktober 2011, 12:53 Uhr
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Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.
Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.
Mööepp!
Teule, WiKa und ich haben gerade eine Mail von der FSM-Beschwerdestelle erhalten, jemand hätte [– Selbstmordattentäter hatten Fluchtwagen] als jugendgefährdend („entwicklungsbeeinträchtigend“) gemeldet. Uns blieben jetzt bis zum 25.10. die folgenden Möglichkeiten: Stellung nehmen/Sachverhalt aufklären oder Artikel abändern/entfernen.
Wie sehen das Hauptautor Scheißfresser und Herde? Gruß, Kamelokronf 12:43, 14. Okt. 2011 (NNZ)
Ups. Scheint ja eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Straftatbestand zu sein. Nicht ganz unberechtigt die Beschwerde. Für Abhilfe sorgt da sicherlich eine Warnung, die auf jugendgefährdende Inhalte hinweist, in etwa so:
Ungott 12:49, 14. Okt. 2011 (NNZ)
- Ich zweifle, ob das reicht. Man schreibt uns: „Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.“ --Kamelokronf 12:53, 14. Okt. 2011 (NNZ)