Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen

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§1 Das KGB ist hiermit in Kraft.
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§2 In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz.
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Version vom 11. Juli 2005, 04:01 Uhr

§ 1 Das KGB ist hiermit in Kraft.
§ 2 In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein Gefühl der Befriedigung.