Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen
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| '''§ 2''' || In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein Gefühl der Befriedigung. | | '''§ 2''' || In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein Gefühl der Befriedigung. | ||
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+ | [[Kategorie:Recht]] |
Version vom 11. Juli 2005, 07:25 Uhr
§ 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. |
§ 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein Gefühl der Befriedigung. |