Klaviersdelikt: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Klaviersdelikt''' bezeichnet man jegliche im Zusammenhang mit [[Klavier|tastenbedienten Saitenschlaginstrumenten]] stehende [[Strafe|Straftat]]. Beispiele hierfür sind:
 
Als '''Klaviersdelikt''' bezeichnet man jegliche im Zusammenhang mit [[Klavier|tastenbedienten Saitenschlaginstrumenten]] stehende [[Strafe|Straftat]]. Beispiele hierfür sind:
* [[Diebstahl]] – Dies stellt den Täter wegen des schieren Gewichts und Ausmaßes der meisten Klaviere allerdings vor erhebliche physisch-logistische [[Problem]]e.
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* [[Diebstahl]]; stellt den Täter wegen der schieren Ausmaße der meisten Klaviere häufig vor erhebliche physisch-logistische [[Problem]]e. Wird daher meist in Mittäterschaft begangen.
 
* Körperverletzung
 
* Körperverletzung
** Wegen des verbundenen Aufwands relativ selten ist der [[Fall]], dass ein von frustrierten Spielern oder Zuhörern aus dem [[Fenster]] geworfenes [[Klavier]] vorbeikommenden Passanten auf den Kopf fällt.
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** Relativ selten ist der [[Fall]], dass ein von frustrierten Spielern oder Zuhörern aus dem [[Fenster]] geworfenes [[Klavier]] vorbeikommenden Passanten auf den Kopf fällt…
** Häufiger: Verwendung verstimmter oder [[Klavierspüler|falsch gespülter]] Klaviere; Benutzung durch untalentierte Pianisten oder gar Klavierschüler; erfolgt oft in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
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** Häufiger: Verwendung verstimmter oder nicht [[Klavierspüler|fachgerecht gespülter]] Klaviere; Benutzung durch untalentierte Pianisten oder gar Klavierschüler; erfolgt oft in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
 
* Tierquälerei; wie vorstehend, nur in Gegenwart von [[Hunde]]n, [[Katzen]] oder Kanarienvögeln.
 
* Tierquälerei; wie vorstehend, nur in Gegenwart von [[Hunde]]n, [[Katzen]] oder Kanarienvögeln.
 
* Sachbeschädigung; Tatwerkzeug: [[Axt]], Saitenschneider, Flammenwerfer; häufig durch [[Notwehr]] gerechtfertigt, wenn mit dem Klavier gerade Klaviersdelikte der vorgenannten Art begangen werden.
 
* Sachbeschädigung; Tatwerkzeug: [[Axt]], Saitenschneider, Flammenwerfer; häufig durch [[Notwehr]] gerechtfertigt, wenn mit dem Klavier gerade Klaviersdelikte der vorgenannten Art begangen werden.

Version vom 21. März 2012, 00:08 Uhr

Eines der häufigsten Klaviersdelikte: Tasten klauen und durch Bratwurst ersetzen.

Als Klaviersdelikt bezeichnet man jegliche im Zusammenhang mit tastenbedienten Saitenschlaginstrumenten stehende Straftat. Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl; stellt den Täter wegen der schieren Ausmaße der meisten Klaviere häufig vor erhebliche physisch-logistische Probleme. Wird daher meist in Mittäterschaft begangen.
  • Körperverletzung
    • Relativ selten ist der Fall, dass ein von frustrierten Spielern oder Zuhörern aus dem Fenster geworfenes Klavier vorbeikommenden Passanten auf den Kopf fällt…
    • Häufiger: Verwendung verstimmter oder nicht fachgerecht gespülter Klaviere; Benutzung durch untalentierte Pianisten oder gar Klavierschüler; erfolgt oft in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
  • Tierquälerei; wie vorstehend, nur in Gegenwart von Hunden, Katzen oder Kanarienvögeln.
  • Sachbeschädigung; Tatwerkzeug: Axt, Saitenschneider, Flammenwerfer; häufig durch Notwehr gerechtfertigt, wenn mit dem Klavier gerade Klaviersdelikte der vorgenannten Art begangen werden.
  • Mord; hierfür werden nur Teile des Instruments verwendet, nämlich Klaviersaiten; in Mafia-Kreisen verbreitet.
  • Flügelkämpfe; Tatwerkzeuge sind von gesteigerter Größe gegenüber normalen Klavieren; erfüllen daher idR den Tatbestand der gefährlichen/schweren Körperverletzung; häufig auf Parteitagen zu verzeichnen.
  • Wässerige Inszenierungen; entgegen allen bekannten Artenschutzvorschriften werden heute immer noch konventionelle Flügel auf bestialische Weise zu Schwimmflügeln ummodelliert, dies allein um mollige und wassertreibende Tonlagen im Repertoire zu haben.

Von Seiten der Frauenrechtlerinnen wird häufig betont, dass etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kein Klaviersdelikt sei. In dieser rigiden Verallgemeinerung kann der These freilich nicht gefolgt werden. Zu denken wäre etwa an die Pianistin, der während der Ausübung ihres Berufs von hinten ans Dekolleté gefasst wird, was zutiefts zu verpfuien ist und somit sehr wohl ein echtes Klaviersdelikt darstellt, sofern es nicht im Einvernehmen geschieht. Zur Verteidigung ist die leicht zu erlernende Falschspielkampfkunst anzuraten.

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