Frage:Steigt man beim Bürgersteig über Bürger ?: Unterschied zwischen den Versionen
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Nein, man besteigt sie. Das war doch lange verboten, jetzt hat man das wieder gelockert mit Ausnahme des traditionellen Gipfelkreuzsetzens bei Erstbesteigung, das ja im engen Sinne eine Körperverletzungen darstellt. Das gab damals doch so eine ähnliche Debatte wie bei der Vorhautbeschneidung. | Nein, man besteigt sie. Das war doch lange verboten, jetzt hat man das wieder gelockert mit Ausnahme des traditionellen Gipfelkreuzsetzens bei Erstbesteigung, das ja im engen Sinne eine Körperverletzungen darstellt. Das gab damals doch so eine ähnliche Debatte wie bei der Vorhautbeschneidung. | ||
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Version vom 18. September 2013, 23:28 Uhr
8-D
Nein, man besteigt sie. Das war doch lange verboten, jetzt hat man das wieder gelockert mit Ausnahme des traditionellen Gipfelkreuzsetzens bei Erstbesteigung, das ja im engen Sinne eine Körperverletzungen darstellt. Das gab damals doch so eine ähnliche Debatte wie bei der Vorhautbeschneidung.
Seppiverseckelt
Gegenfrage: Trottet man beim Trottoir über Trotten? Na also !