Datei Diskussion:Mundlos bei MAD.png: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
8-D (Diskussion | Beiträge) (Wenn im Sinne $24UrhG ist das rechtlich durchaus zulässig) |
Ttogun (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. [[Kamel:Ungott|Ungott]] ([[Kamel Diskussion:Ungott|Diskussion]]) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ) | Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. [[Kamel:Ungott|Ungott]] ([[Kamel Diskussion:Ungott|Diskussion]]) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ) | ||
:Wenn im Sinne [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html $24UrhG] ist Solches durchaus zulässig, siehe auch [[Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern|Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern]]. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. [http://archiv-08.medienweb.de/magazin/print-verlag/medien-recht/urteile/urteil-focus-gies-karikatur/index.html Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel] (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). [[Kamel:8-D|8-D]] ([[Kamel Diskussion:8-D|Diskussion]]) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ) | :Wenn im Sinne [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html $24UrhG] ist Solches durchaus zulässig, siehe auch [[Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern|Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern]]. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. [http://archiv-08.medienweb.de/magazin/print-verlag/medien-recht/urteile/urteil-focus-gies-karikatur/index.html Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel] (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). [[Kamel:8-D|8-D]] ([[Kamel Diskussion:8-D|Diskussion]]) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ) | ||
+ | |||
+ | :: Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. [[Kamel:Ungott|Ungott]] ([[Kamel Diskussion:Ungott|Diskussion]]) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ) |
Version vom 12. September 2012, 10:27 Uhr
Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. Ungott (Diskussion) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ)
- Wenn im Sinne $24UrhG ist Solches durchaus zulässig, siehe auch Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). 8-D (Diskussion) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)
- Das ist keine Auslegungssache, sondern ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn mir jemand eine Glatze verpasst und dann mein Foto hochlädt, verklage ich ihn, ganz klar. Siehst du anders? Dann sende mir ein Bild von dir und ich bearbeite es so, dass es nach deiner Interpretation die Kriterien nach § 24 UrhG erfüllt. Mal sehen, ob du deiner Linie dann immer noch treu bleibst. Da wurden schon Werke gelöscht, die weniger eindeutig als URV gekennzeichnet waren. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Sowas nervt noch mehr als ellenlange Diskussionen über faschistoide Inhalte, die im Endeffekt dazu führen, dass neue User vertrieben werden. Ungott (Diskussion) 11:27, 12. Sep. 2012 (NNZ)