Dienstvorschrift Weihnachtsbaum: Unterschied zwischen den Versionen
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Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem [[Personal]] nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß | Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem [[Personal]] nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß | ||
− | # der DwBm mit seinem unteren, der Spitze entgegen Ende, in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird. | + | # der DwBm mit seinem unteren, der [[Spitze]] entgegen Ende, in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird. |
− | # der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt und gesichert wird, daß er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein Kamel hinzuzuziehen, welches die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie "mehr links", "mehr rechts", "mehr vorne", "mehr hinten" usw. korrigiert. | + | # der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt und gesichert wird, daß er [[senkrecht]] steht. In schwierigen Fällen ist ein Kamel hinzuzuziehen, welches die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie "[[mehr]] [[links]]", "mehr [[rechts]]", "mehr vorne", "mehr hinten" usw. korrigiert. |
# im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion beeinträchtigte Anlagen und Gegenstände vorhanden sind. | # im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion beeinträchtigte Anlagen und Gegenstände vorhanden sind. | ||
== Behang und Beleuchtug == | == Behang und Beleuchtug == | ||
− | Die Dienstweihnachtsbäume sind mit weihnachtlichem behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines | + | Die Dienstweihnachtsbäume sind mit weihnachtlichem behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines [[Brennstoff]]es mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen, usw.) dürfen nur Verwendung finden, wenn |
# die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterichtet worden sind | # die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterichtet worden sind | ||
# während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener [[Beamter]] mit [[Feuerlöscher]] und Feuerpatsche bereit steht. | # während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener [[Beamter]] mit [[Feuerlöscher]] und Feuerpatsche bereit steht. | ||
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Version vom 26. Dezember 2012, 17:08 Uhr
Vorgangsnummer: 21796
Adressat: Alle Dienststellen
Bezug auf Vorgang: DwBm
Mitteilungsinhalt: Dienstvorschrift DwBm
Organ/Sachbearbeiter: B.Doof
Unterschrift, Datum: 25.12.12 doof
Geschäftsbereich Wissensverbreitung Kamelopedia
Geschäftsleitung
Fachbereich Vorschriften
- ArbOrgRichtl DwBm -
An alle Mitarbeiter der Kamelopedia
- zur Beachtung -
Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden.
Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (DwBm) sind Weihnachtsbäume natürlichem Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachempfundene Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.
Aufstellen von DwBm
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß
- der DwBm mit seinem unteren, der Spitze entgegen Ende, in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
- der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt und gesichert wird, daß er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein Kamel hinzuzuziehen, welches die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie "mehr links", "mehr rechts", "mehr vorne", "mehr hinten" usw. korrigiert.
- im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion beeinträchtigte Anlagen und Gegenstände vorhanden sind.
Behang und Beleuchtug
Die Dienstweihnachtsbäume sind mit weihnachtlichem behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen, usw.) dürfen nur Verwendung finden, wenn
- die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterichtet worden sind
- während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher und Feuerpatsche bereit steht.
Pflege
Damit der gute Eindruck der Dienststelle nicht leidet, muss der Baum von Zeit zu Zeit mäßig gewässert werden. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass umliegende Anlagen und Gegenstände nicht durch Feuchtigkeit inm ihrer Funktion nicht beeinträcvhtigt werden.
Singen von Weihnachtsliedern
zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Beamten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgrad geordnet (IP, Kamel, Oberkamel, Serverkamel) um den DwBm auf. Evtl. bei der Dienststelle vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt des Weihnachtskamels verabfolgt werden.
Kairo, den 25.12.2012,
i.A. Kamel:Doof
Fachbereichsleiter Vorschriften
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