Diskussion:Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. März 2014, 14:24 Uhr


Dies ist der Artikel-der-Woche-Teaser, der zum Beispiel auf der Hauptseite Verwendung findet:

Golden Kamel 3.gif Bürokratie der Woche
Ball, blau, ungefährlich.png
Die Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle (BLUBB) bezeichnet eine von einem Amt ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen Balls (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der blaue Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt. (mehr...)

Siehe auch.png Weitere empfehlenswerte und juristische Artikel

Kurzfeedback

Mööepp.gif Kamel WiMu 2.png 2 -- Mullikulliverfritzkamel (Diskussion) 14:24, 11. Mär. 2014 (NNZ)