Diskussion:Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Teaser) |
Kammeo (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt →Kurzfeedback) Markierung: WK: Kurzfeedback |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{ArtikelTeaser|Kopfzeile=[[Projekt:Bürokratenspiel|Bürokratie]] der Woche|Bild=Ball, blau, ungefährlich.png|Grösse=90|Bildausrichtung=left|Text= Die '''[[Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle]]''' (BLUBB) bezeichnet eine von einem [[Amt]] ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen [[Ball]]s (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der [[blau]]e Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt. ''[[Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle|(mehr...)]]'' |Fußzeile=Weitere [[:Kategorie:GaGA|empfehlenswerte ]] und [[:Kategorie:Recht|juristische]] Artikel}} | {{ArtikelTeaser|Kopfzeile=[[Projekt:Bürokratenspiel|Bürokratie]] der Woche|Bild=Ball, blau, ungefährlich.png|Grösse=90|Bildausrichtung=left|Text= Die '''[[Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle]]''' (BLUBB) bezeichnet eine von einem [[Amt]] ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen [[Ball]]s (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der [[blau]]e Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt. ''[[Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle|(mehr...)]]'' |Fußzeile=Weitere [[:Kategorie:GaGA|empfehlenswerte ]] und [[:Kategorie:Recht|juristische]] Artikel}} | ||
+ | |||
+ | == Kurzfeedback == | ||
+ | |||
+ | |||
+ | {{Kurzfeedback|text= -- [[Kamel:Mullikulliverfritzkamel|Mullikulliverfritzkamel]] ([[Kamel Diskussion:Mullikulliverfritzkamel|Diskussion]]) 14:24, 11. Mär. 2014 (NNZ)|r=2}} |
Version vom 11. März 2014, 14:24 Uhr
Dies ist der Artikel-der-Woche-Teaser, der zum Beispiel auf der Hauptseite Verwendung findet:
Bürokratie der Woche
Die Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle (BLUBB) bezeichnet eine von einem Amt ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Der Antragsteller einer Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle hat nachzuweisen, dass die Ruheenergie des blauen Balls (sein Eigengewicht) sich im Rahmen „allgemein gültiger zur Lagerung geeigneter Gegenstände“ befindet. Es ist auszuschließen, dass der blaue Ball durch Herumrollen oder Herunterfallen Personen- und/oder Sachschäden verursachen kann. Von einer Lagerung sehr großer und schwerer blauer Bälle (z.B. Planeten) ist abzusehen; eine Berechtigung wird in solchen Fällen nicht erteilt. (mehr...)
Weitere empfehlenswerte und juristische Artikel
Kurzfeedback
2 | -- Mullikulliverfritzkamel (Diskussion) 14:24, 11. Mär. 2014 (NNZ) |