Berufsverkehr: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. August 2005, 09:30 Uhr
Beim Berufsverkehr ist eine gewisse Triebsteuerung Voraussetzung zur unbeschadeten Dauerbewältigung, auch wenn er nicht mehr soo häufig in Triebwagen stattfindet. Die speziellen Zugbegleiter heissen Vollzugsbeamte, werden aber zunehmend durch Angestellte Zeitverträgen ersetzt.
Siehe auch: Kameltreiber