Frage:Muss eine Stellenanzeige bei der Polizei, beim Zoll oder bei der Bundesaufsichtsagentur für Arbeit erstattet werden?: Unterschied zwischen den Versionen

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Das kommt darauf an, wo Du Dich hinstellst.
 
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Eine Stellenanzeige zeigt grundsätzlich an, wo man steht.
 
Eine Stellenanzeige zeigt grundsätzlich an, wo man steht.
Wenn Du diese Stelle anzeigst, hast Die Gegen-Stelle natürlich das Recht, sich an ihrer Stelle einen Anwalt zu nehmen. Laut OKG (Obersten Kamel Gericht) ist der Ausgang dieser Lage nicht vorhersehbar- Oft einigt man sich auf einen Stellungswechsel.
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Wenn Du diese Stelle anzeigst, hat Die Gegen-Stelle natürlich das Recht, sich an ihrer Stelle einen Anwalt zu nehmen. Laut OKG (Obersten Kamel Gericht) ist der Ausgang dieser Lage nicht vorhersehbar- Oft einigt man sich auf einen Stellungswechsel.

Version vom 6. Juli 2014, 13:31 Uhr

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Das kommt darauf an, wo Du Dich hinstellst. Eine Stellenanzeige zeigt grundsätzlich an, wo man steht. Wenn Du diese Stelle anzeigst, hat Die Gegen-Stelle natürlich das Recht, sich an ihrer Stelle einen Anwalt zu nehmen. Laut OKG (Obersten Kamel Gericht) ist der Ausgang dieser Lage nicht vorhersehbar- Oft einigt man sich auf einen Stellungswechsel.