Frage:Darf man Pickel erschießen?: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn du eine Jagdlizenz hast und die Schonzeiten beachtest. Beachte auch Jagdgesetz §12 über den Abschuss von Strassenschildern, Giesskannen, Schaufeln und anderen metallischen Gegenständen auf öffentlichem Grund. | Wenn du eine Jagdlizenz hast und die Schonzeiten beachtest. Beachte auch Jagdgesetz §12 über den Abschuss von Strassenschildern, Giesskannen, Schaufeln und anderen metallischen Gegenständen auf öffentlichem Grund. | ||
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+ | Im Prinzip ja. Bösondere Vorsicht ist jedoch bei Pickelhauben geboten. Zielt man falsch, muss man mit der Gegenwehr des Häubtlings rechnen. |
Version vom 2. September 2014, 12:34 Uhr
Kamillo
Ja, klar doch. Sonst platzen die!
Seppiverseckelt
Na- wenns deine eigenen sind, dann auf jeden Fall. Dafür müsstest du eigentlich nicht erst um Erlaubnis fragen ! Ich an deiner Stelle würde übrigens Schrot nehmen- damit erwischst du alle auf einmal und allzugenau Zielen musst du auch nicht !!
Maliomero
Wenn du eine Jagdlizenz hast und die Schonzeiten beachtest. Beachte auch Jagdgesetz §12 über den Abschuss von Strassenschildern, Giesskannen, Schaufeln und anderen metallischen Gegenständen auf öffentlichem Grund.
Höckeres Wesen
Im Prinzip ja. Bösondere Vorsicht ist jedoch bei Pickelhauben geboten. Zielt man falsch, muss man mit der Gegenwehr des Häubtlings rechnen.