Unvollständigkeitssatz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | In Gerichtsprozessen muss gelogen werden, da sie sonst unendlich lange dauern würden. Wenn Beispielsweise der Richter fragt: "Wie alt sind Sie?", dann darf die Angeklagte lügen und statt "Ich bin 25 Jahre 2 Monate 4 Tage 9 Stunden und 58, 59, 60 ..." sagen: "Ich bin 18." | |
− | + | Jede Aussage darf unvollständig sein. Wenn sie vollständig wäre, begönne sie zum Beispiel: Ich ging gerade auf der Budapester Straße, die Farbe meiner Sandalen war braun, obwohl, sie waren leicht an der Seite abgeschabt, ich trug zwei Socken, von denen einer in Kürze beginnen würde, ein Loch zu bekommen, die Farbe des linken Sockens war braun, aber er hatte einen leicht weißen Schimmer von Staub, denn ich war in eine Windböe geraten, diese hatte sich in einem Wirbel aufgelöst, aber Ziegelsteine vom Dach nicht heruntergewedelt. Die Ziegelsteine waren stabil, wogen 1,34 Kg und waren gelb gefärbt. Der andere Struimpf war etwas heller, denn ich hatte ihn beim Aufstehen in der Dunkelheit verwechselt, ist das strafbar, Herr Richter? Mein bart war grau, enthielt aber noch einhundertundzweiundzwanzig dunklere Haare. | |
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Version vom 13. Juni 2005, 10:48 Uhr
Der Unvollständigkeitssatz, aufgestellt von Kurt Dödel, sagt aus, dass eine Aussage nicht zugleich vollständig und wahr sein könne. Er veränderte wesentlich die Prozessordnung und erlaubt die Aussageverweigerung auch auf dem Gebiet der Mathematik.
Vollständige Induktion
Nach dem Unvollständigkeitssatz ist die vollständige Induktion entweder nicht vollständig oder falsch. Gott vereinbarte mit dem Teufel, irgendein Schlupfloch müsse es immer geben und sei es klitzeklein.
Gerichtsprozess
In Gerichtsprozessen muss gelogen werden, da sie sonst unendlich lange dauern würden. Wenn Beispielsweise der Richter fragt: "Wie alt sind Sie?", dann darf die Angeklagte lügen und statt "Ich bin 25 Jahre 2 Monate 4 Tage 9 Stunden und 58, 59, 60 ..." sagen: "Ich bin 18." Jede Aussage darf unvollständig sein. Wenn sie vollständig wäre, begönne sie zum Beispiel: Ich ging gerade auf der Budapester Straße, die Farbe meiner Sandalen war braun, obwohl, sie waren leicht an der Seite abgeschabt, ich trug zwei Socken, von denen einer in Kürze beginnen würde, ein Loch zu bekommen, die Farbe des linken Sockens war braun, aber er hatte einen leicht weißen Schimmer von Staub, denn ich war in eine Windböe geraten, diese hatte sich in einem Wirbel aufgelöst, aber Ziegelsteine vom Dach nicht heruntergewedelt. Die Ziegelsteine waren stabil, wogen 1,34 Kg und waren gelb gefärbt. Der andere Struimpf war etwas heller, denn ich hatte ihn beim Aufstehen in der Dunkelheit verwechselt, ist das strafbar, Herr Richter? Mein bart war grau, enthielt aber noch einhundertundzweiundzwanzig dunklere Haare.