GmebLD: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 22:56 Uhr
Eine GmebLD (Gesellschaft mit erheblich-bedingter Lebens-Dauer) hat, wie der Name sagt, ein erheblich-bedingte Lebensdauer, das heißt, diese Gesellschaft lebt nicht mehr lange, und das ist auch gut so! – Gelegentlich wird die GmebL von Unkündigen mit der GmbH (Gesellschaft mit begrenzter Haltbarkeit) verwechselt.
Beispiele[<small>bearbeiten</small>]
Was passiert mit den Mitarbeitern?[<small>bearbeiten</small>]
Also, das ist eine gute Frage. Was mit den Mitarbeitern passiert, weiß nur der Kuckuck.
Aber vielleicht springt ja auch der Staat ein? Jedenfalls bekommen die Mitarbeiter Harz40.
Was passiert danach?[<small>bearbeiten</small>]
danach? Naja, der Insolvenzmanager wird sich irgendwie schon um die Mitarbeiter kümmern. Die Mitarbeiter bekommen dann ihre Kündigung am Telefon mitgeteilt. Und dann ab zur Agentur für Arbeitlose Altdorf.