Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen
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| '''§ 2''' || In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | | '''§ 2''' || In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | ||
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Version vom 4. Oktober 2005, 16:47 Uhr
§ 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. | |
§ 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | |
§ 3 | Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. |