Frage:Wird auf Impfdosen ein Dosenpfand erhoben?: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Antwort) |
(Antwort) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | [] | + | [[Kategorie:!Frage]] |
+ | [[Kategorie:!Antwort]] | ||
+ | ==== [[Kamel:Höckeres Wesen|Höckeres Wesen]] ==== | ||
+ | Im Prinzip ja. | ||
+ | |||
+ | Allerdings ist das Ländersache, muss noch in der MPK durchgenudelt werden, bedarf einer Ausführungsbestimmung, die in allen Ländern gleichzeitig in Kraft gesetzt werden muss, muss zuvor noch von der EU-Kommission genehmigt werden, vom Papst gesegnet und von der Bundeskanzlerin bei Vollmond abgesegnet werden. | ||
+ | |||
+ | Also nein. | ||
+ | ==== [[Kamel:Wüstenspitz|Wüstenspitz]] ==== | ||
+ | Das würde bedeuten, dass man die Impfung nach Gebrauch zurückgeben kann. Was bei [[News:2021-01-20_%E2%80%93_Bundesregierung_erhebt_Pfand_auf_Einwegk%C3%BCken|Küken]] funktioniert, muss schließlich auch bei Impfdosen funktionieren. Also ja. |
Version vom 14. April 2021, 10:30 Uhr
Höckeres Wesen
Im Prinzip ja.
Allerdings ist das Ländersache, muss noch in der MPK durchgenudelt werden, bedarf einer Ausführungsbestimmung, die in allen Ländern gleichzeitig in Kraft gesetzt werden muss, muss zuvor noch von der EU-Kommission genehmigt werden, vom Papst gesegnet und von der Bundeskanzlerin bei Vollmond abgesegnet werden.
Also nein.
Wüstenspitz
Das würde bedeuten, dass man die Impfung nach Gebrauch zurückgeben kann. Was bei [[1]] funktioniert, muss schließlich auch bei Impfdosen funktionieren. Also ja.