Gehrecht: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(AZ: Die Seite wurde neu angelegt.)
 
K (dem)
Zeile 1: Zeile 1:
[]
+
'''Gehrecht''' regelt alle [[jurist]]ischen Aspekte des ''[[Gangart|aufrechten Ganges]]'' der [[Zweibeiner]] und des [[Passgang]]es der [[Kamele]], des Aufgehens von [[Teig|Hefeteig]], des täglichen Auf- und Untergehens von [[Sonne]], [[Mond]], und [[Stern]]en, und des Untergehens von [[Schiff]]en, der [[Welt]] und der [[Zivilisation]].
 +
 
 +
Was geht und was nicht geht steht natürlich in dem [[Gesetz|Gehsetz]]estext. Hier die beliebtesten Regelungen:
 +
 
 +
#Gehen in [[Sandale]]n ist nur ohne [[Socke]]n gestattet. Ausnahmegehnemigungen können nur die [[Gemeinde|Gehmeinde]]n ausstellen.
 +
#Sind die [[Bürgersteig]]e hochgeklappt, ist es nicht gestattet, stattdessen auf der [[Straße]] zu gehen.
 +
#Ausgehverbote sind wenn, dann zuerst für [[Getränke|Gehtränke]] zu erlassen.
 +
#Bei Schmuddelwetter dürfen [[Kamele]] nur in [[Gummistiefel]]n raus gehen.
 +
 
 +
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 16. Juli 2021, 13:12 Uhr

Gehrecht regelt alle juristischen Aspekte des aufrechten Ganges der Zweibeiner und des Passganges der Kamele, des Aufgehens von Hefeteig, des täglichen Auf- und Untergehens von Sonne, Mond, und Sternen, und des Untergehens von Schiffen, der Welt und der Zivilisation.

Was geht und was nicht geht steht natürlich in dem Gehsetzestext. Hier die beliebtesten Regelungen:

  1. Gehen in Sandalen ist nur ohne Socken gestattet. Ausnahmegehnemigungen können nur die Gehmeinden ausstellen.
  2. Sind die Bürgersteige hochgeklappt, ist es nicht gestattet, stattdessen auf der Straße zu gehen.
  3. Ausgehverbote sind wenn, dann zuerst für Gehtränke zu erlassen.
  4. Bei Schmuddelwetter dürfen Kamele nur in Gummistiefeln raus gehen.