Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
[[Bild:Reinheiz(28KB).jpg|right]]
 
Das deutsche '''Reinheizgebot''' wurde im [[Mittelalter]] in [[Deutschland]] erfunden und besagt:
 
*[[Bier]]/[[Kölsch]]: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens [[42]] [[Kamelliter]] einer anerkannten [[Biersorte]] reingeheizt haben.
 
*[[Kömel]]: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
 
*In der [[Bier verarbeitende Industrie|Bier verarbeitenden Industrie]] wird häufig von §[[21]] Absatz 2b(Mittelteil) gebrauch gemacht: Dort ist festgelegt, dass dem Bier in [[Destille]]n ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die [[Gin]] genannt wird. Der Rückstand wird auch als [[Tonic]] bezeichnet. gibt man später die beiden Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusamman, spricht man von Drink [[Gin Tonic]].
 
*Das Reinheizgebot gilt auch für [[Fysch]]e - und für [[Fisch]]e sowieso: Wo [[nichts]] ist, wird auch nichts schmutzig.
 
*Desweiteren besagt das Reinheizgebot, auch "Rhein-Heiz-Gebot" genannt, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.
 
*Beim [[Kanonenofen]] besagt das Reinheizgebot, dass man mindestens zwanzig Briketts reinheizen muss, ehe er glüht.
 
  
 
{{sa}} [[Zustand des Hei]]
 
 
{{sv}} [[Regel]] der [[Einheizpartei]], [[Einheitzbrei]]
 
 
[[Kategorie: Kulinarik]]
 
[[Kategorie: Drogen]]
 

Version vom 22. April 2006, 00:45 Uhr