Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Weasel (Diskussion | Beiträge) (+§3) |
K ({{Rechtshinweis}}) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
| '''§ 3''' || Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. | | '''§ 3''' || Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. | ||
|} | |} | ||
+ | |||
+ | {{Rechtshinweis}} | ||
[[Kategorie:Recht]] | [[Kategorie:Recht]] |
Version vom 18. April 2006, 11:42 Uhr
§ 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. | |
§ 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | |
§ 3 | Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. |
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |