Gerichtsreform: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn jemand etwas niederschreibt, was für Außenstehende ganz und gar unverständlich ist, nennt man das entweder [[Rezept]] oder aber [[Gesetz]]. Das daraus resultierende Ereignis heißt in beiden Fällen '''Gericht'''.
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Wenn jemand etwas niederschreibt, was für Außenstehende ganz und gar unverständlich ist, nennt man das entweder [[Rezept]] oder aber [[Gesetz]], bei aus dem fernen Osten stammenden Schriftstücken auch [[Bedienungsanleitung]]. Das daraus resultierende Ereignis heißt in beiden Fällen '''Gericht'''.
  
 
Es heißt, auf hoher See und vor Gericht ist man in [[Gott]]es Hand, bei einem [[Eintopf]]gericht hingegen befindet man sich völlig in der Hand des [[Koch]]es.
 
Es heißt, auf hoher See und vor Gericht ist man in [[Gott]]es Hand, bei einem [[Eintopf]]gericht hingegen befindet man sich völlig in der Hand des [[Koch]]es.

Version vom 30. November 2005, 22:35 Uhr

Wenn jemand etwas niederschreibt, was für Außenstehende ganz und gar unverständlich ist, nennt man das entweder Rezept oder aber Gesetz, bei aus dem fernen Osten stammenden Schriftstücken auch Bedienungsanleitung. Das daraus resultierende Ereignis heißt in beiden Fällen Gericht.

Es heißt, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, bei einem Eintopfgericht hingegen befindet man sich völlig in der Hand des Koches.

Siehe auch.png Siehe auch:  Rattatouille

Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Gerücht