Zweitlohnsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Zweitlohnsteuer''' wird von der kamelischen [[Regierung]] zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben und ermöglicht die drastische [[Reduzierung]] der [[Lohnsteuer]] bei gleichzeitiger Erhöhung des Steueraufkommens. Wenn ein Kamel zum Beispiel Einnahmen in Höhe von 1000 [[Strohbündel]]n hat, davon aber 400 Bündel Lohnsteuer zahlen müsste, kann man die Lohnsteuer auf 300 Bündel senken und gleichzeitig eine Zweitlohnsteuer von lediglich 50 % der Lohnsteuer erheben. Das ist nur die Hälfte der Lohnsteuer. Man zahlt also statt 400 Strohbündeln nur noch 300 Strohbündel Lohnsteuer und nur davon die Hälfte Zweitlohnsteuer. Die [[Einnahmen]] aber erhöhen sich auf 450 Strohbündel trotz der [[Steuersenkung]].
+
Die '''Zweitlohnsteuer''' wird von der kamelischen [[Regierung]] zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben und ermöglicht die drastische [[Reduzierung]] der [[Lohnsteuer]] bei gleichzeitiger Erhöhung des Steueraufkommens. Wenn ein Kamel zum Beispiel Einnahmen in Höhe von 1000 [[Strohbündel]]n hat, davon aber 400 Bündel Lohnsteuer zahlen müsste, kann man die Lohnsteuer auf 300 Bündel senken und gleichzeitig eine Zweitlohnsteuer von lediglich 50 % der Lohnsteuer erheben. Das ist nur die Hälfte der Lohnsteuer. Man zahlt also statt 400 Strohbündeln nur noch 300 Strohbündel Lohnsteuer und nur davon die Hälfte Zweitlohnsteuer. Die [[Einnahmen]] erhöhen sich also auf 450 Strohbündel infolge der [[Steuersenkung]].
  
  
 
[[Kategorie:Mathematik]]
 
[[Kategorie:Mathematik]]

Version vom 18. November 2005, 17:03 Uhr

Die Zweitlohnsteuer wird von der kamelischen Regierung zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben und ermöglicht die drastische Reduzierung der Lohnsteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Steueraufkommens. Wenn ein Kamel zum Beispiel Einnahmen in Höhe von 1000 Strohbündeln hat, davon aber 400 Bündel Lohnsteuer zahlen müsste, kann man die Lohnsteuer auf 300 Bündel senken und gleichzeitig eine Zweitlohnsteuer von lediglich 50 % der Lohnsteuer erheben. Das ist nur die Hälfte der Lohnsteuer. Man zahlt also statt 400 Strohbündeln nur noch 300 Strohbündel Lohnsteuer und nur davon die Hälfte Zweitlohnsteuer. Die Einnahmen erhöhen sich also auf 450 Strohbündel infolge der Steuersenkung.