Gerichtsreform: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. April 2006, 13:46 Uhr
Wenn jemand etwas niederschreibt, was für Außenstehende ganz und gar unverständlich ist, nennt man das entweder Rezept oder aber Gesetz, bei aus dem fernen Osten stammenden Schriftstücken auch Bedienungsanleitung. Das daraus resultierende Ereignis heißt in beiden Fällen Gericht.
Es heißt, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, bei einem Eintopfgericht hingegen befindet man sich völlig in der Hand des Koches.
Siehe auch: Rattatouille
Siehe besser nicht: Gerücht
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