Verkamählung: Unterschied zwischen den Versionen

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In [[Norddeutschland]]und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft.
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In [[Norddeutschland]] und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft.

Version vom 2. Juli 2004, 13:00 Uhr

In Norddeutschland und angrenzenden Deichgebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte Verkamählung mit dem Fegefeuer bestraft.