UNO-Flohrechtskonvention: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''UNO-Flohrechtskonvention''' ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen [[Regenwurmverleih]]s insbesondere an [[katholisch]]e Wasserwerke.
 
Die '''UNO-Flohrechtskonvention''' ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen [[Regenwurmverleih]]s insbesondere an [[katholisch]]e Wasserwerke.
  
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Version vom 18. April 2006, 13:55 Uhr

Die UNO-Flohrechtskonvention ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen Regenwurmverleihs insbesondere an katholische Wasserwerke.

Siehe auch.png Siehe auch:  UNO


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