Raubkopie: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Juni 2006, 13:49 Uhr
Raubkopie, die. Kamelsprachlich weitverbreitete Falschdefinition.
Das Wort setzt sich zusammen aus:
- Raub:
- "Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen ein Kamel"
- "Diebstahl ist eine gegen nicht Kamel zugehöriges Eigentum gerichtete Straftat"
Wenn wir's also genau sehen, gibt's gar keine Raubkopierer.
Viel häufiger gibt es diese Formen:
- 1. Kopienräuber
- Ein Kamel das kopierte Ware wegnimmt.
- 2. Räuber-Kopierer:
- 2.1 Ein Kamel das die Raub-Tat von anderen nachahmt.
- 2.2 Wer Räuber widerrechtlich kopiert, oder widerrechtlich kopierte Räuber in Umlauf bringt kann mit Strafen von bis zu 10 Kameltritten belegt werden.
- 3. Raubgutkopierer:
- Ein Kamel das Raubgut kopiert, ob die Kopie gut oder schlecht ist, geht daraus nicht hervor.