Dialektische Argumentation: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
({{kompatibel}}) |
K (Kompatibilität) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | Eine '''dialektische Argumentation''' beleuchtet ein Problem von zwei Seiten und kommt schließlich zu einem ausgewogenen Ergebnis. Hier ein Beispiel: | |
+ | |||
Sollte die '''Dialektik''' verboten werden? | Sollte die '''Dialektik''' verboten werden? | ||
* '''Befürworter''': Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden. | * '''Befürworter''': Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden. |
Version vom 5. Juli 2006, 00:28 Uhr
Eine dialektische Argumentation beleuchtet ein Problem von zwei Seiten und kommt schließlich zu einem ausgewogenen Ergebnis. Hier ein Beispiel:
Sollte die Dialektik verboten werden?
- Befürworter: Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden.
- Gegner: Nääh, de Dialegte sölln nisch vochböhden werden. Doch Mindochhädenschütz doch Eurülpsschen Üniön müß ünbödingt bürücksischtischt wöchden.
- Befürworter: Entschuldigen Sie, können Sie mal deutlicher sprechen? Ich kann Sie leider nicht verstehen.
- Gegner: Isch sachte eben, doch Mindochhädenschütz müß bürücksischtischt werden. Wer de Gadüffeln ehngebüddelt hat, doch söll se uch wiedoch ösbüddeln, ne wohr?
- Befürworter: Also ich verstehe wirklich kein Wort. Das ist ja nur Gegrunze!
- Gegner: Seh genn misch mal am Uchsch lecken!