Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Die Spielregeln sind per Definition veraenderbar, und Startregeln sind es seit der Aenderung auch keine mehr.)
(→‎§6 Regelregeln: --Änderung gem. Antrag Nr. 5)
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(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden.  Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.
 
(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden.  Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.
  
(b) Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Gremium oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat.  Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralgremiums binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.
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(b) Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Gremium oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat.  Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrats der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.
  
 
(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch [[rügen]] oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.
 
(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch [[rügen]] oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.

Version vom 13. Juli 2006, 11:10 Uhr

§reiter.jpg

§1 Teilnehmer

(a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt.

(b) Sofern eine in Absatz (a) genannte Position noch nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d.h., es kann sich selbst hineinwählen).

(c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates und des Zentralrates der Paragraphenreiter sein.

(d) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied eines anderen Gremiums sein.

§2 Antragsrecht

(a) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen unter folgenden Bedingungen stellen:

§§ 1 Das stellen von Anträgen hat nicht in formloser Form stattzufinden.
§§ 2 -entfällt-
§§ 3 -entfällt-
§§ 4 -entfällt-
§§ 5 Alles muss seine Ordnung haben.
§§ 6 Pro Antrag auf Regeländerung darf nur eine Neuformulierung enthalten sein.
§§ 7 -entfällt-
§§ 8 Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat dürfen die Regleseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten. (Was das mit §2(a) zu tun hat ist jedoch noch fraglich)

(b) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.

§3 Regeländerungen

(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden.

(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag als angenommen.

§4 Aufsichtsrat

(a) Der Aufsichtsrat darf mit Zweidrittelmehrheit Kamele aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter für die Dauer von 24 Stunden durch andere Kamele ersetzen. Diese Kamele sind in ihrer Funktion als vorübergehende Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter voll stimmberechtigt.

(b) Der Aufsichtsrat darf mit den Stimmen von zwei Kamelen den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen. In diesem Fall richtet der Spielleiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.

§5 Ende der Runde

(a) Eine Spielrunde kann frühestens dann beendet werden, wenn Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat voll besetzt sind.

(b) Der Spielleiter entscheidet, wann die aktuelle Runde beendet ist.

(c) Der Spielleiter muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und Zusammensetzung der einzelnen Gremien (vakante Positionen) und Einzelposten keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.

(d) Ergebnis der aktuellen Runde: Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass dasjenige Kamel, welches momentan den ersten Sitz im Aufsichtsrat innehat, die Runde gewonnen hat; es sei denn, dass die Rundensiegerernennungskonferenz explizit ein anderes Kamel zum Rundensieger ernannt hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

§5a Rundensiegerernennungskonferenz und Punktzahlregelsystemerstellungsrat

(a) Sobald alle von den Spielregeln vorgegebenen Gremien und Posten vollzählig besetzt sind, wählt jedes Gremium einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz.

(b) Sind alle Abgeordneten ernannt worden, so tritt die Rundensiegerernennungskonferenz zusammen und berät, wer der Sieger der laufenden Runde sein soll. Während der Beratungsphase hat sie in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Dieser fasst ihn zusammen und leitet ihn an den Spielleiter sowie den Zentralrat der Paragraphenreiter weiter.

(c) Gegen die Entscheidung der Rundensiegerernennungskonferenz können Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter jeweils mit einfacher Mehrheit binnen einer Woche Beschwerde einlegen. In diesem Fall muss die Rundensiegerernennungskonferenz zwei Ersatzkandidaten benennen, löst sich anschließend auf, und wird neugewählt. Die neue Rundensiegerernennungskonferenz entscheidet dann über die drei Kandidaten.

(d) Alternativ kann sich die Rundensiegerernennungskonferenz anstelle der Wahl eines Kamels darauf verständigen, dass der Sieger gemäß eines Punktesystems ermittelt wird. In diesem Fall führt sie nach eigenem Ermessen die Wahlen zu einem entsprechenden Punktzahlregelsystemerstellungsrat durch und löst sich anschließend auf. Der Punktzahlregelsystemerstellungsrat legt anschließend nach eigenem Gutdünken die Regeln fest, nach denen ein Kamel Punkte gewinnen oder verlieren kann, und setzt ein Gremium ein, welches die ordnungsgemäße Durchführung der Punktezählung sicherstellt und dem Zentralrat der Paragraphenreiter in regelmäßigen Abständen einen Rechenschaftsbericht vorlegen muss.

§6 Regelregeln

(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.

(b) Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Gremium oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrats der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.

§7 Spielleiter

(a) Der Spielleiter kann von seinem Posten abgesetzt werden. Hierzu ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Aufsichtsrat muss den Antrag einstimmig vorgenehmigen und ihn an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiterreichen.

(b) Nimmt der Zentralrat der Paragraphenreiter den vorgenehmigten Antrag mit mindestens 80%iger Mehrheit an, so gilt der Spielleiter als abgesetzt.

(c) Der Aufsichtsrat richtet in diesem Fall Neuwahlen für das Amt des Spielleiters aus und entscheidet über deren genauen Ablauf und Modalitäten.

§8 Untergremien, Gremienregeln

(a) Jedes Gremium kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Gremium betreffende Regeln beschließen, sofern diese den Spielregeln nicht zuwiderlaufen.

(b) Jedes Gremium kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Untergremien und Einzelposten innerhalb des Gremiums übertragen.

(c) Auch in den Spielregeln genannte Einzelposten können sich Regelungen gemäß der Absätze (a) und (b) auferlegen. Diese behalten Gültigkeit, wenn der entsprechende Posten in ein aus mehreren Kamelen bestehendes Gremium umgewandelt wird.

§9 Erweiterung des Spieles

(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Gremien und Posten vollbesetzt sind, dann ist für dieses Kamel auf seinen beim Aufsichtsrat gestellten und durch den Zentralrat der Paragraphenreiter positiv beschiedenen Antrag auf Aufnahme in das laufende Spiel entweder

  1. ein eigener Posten oder
  2. ein eigenes Gremium einzurichten, oder
  3. die maximale Personalkapazität eines bestehenden Gremiums zu erweitern, oder
  4. ein bestehender Posten ist in ein aus mehreren Personen bestehendes Gremium umzuwandeln, oder
  5. ein eigener Posten, der eingerichtet wird, indem ein vollbesetztes Gremium nebst seiner Rechte und Pflichten in zwei Gremien oder in bis zu vier Einzelposten aufgeteilt wird.

Hierfür sind die Spielregeln entsprechend anzupassen.

(b) Möglichst bald nach vollzähliger Besetzung von Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter soll der Zentralrat der Paragraphenreiter dem Aufsichtsrat Vorschläge für mindestens drei weitere Gremien oder Posten sowie deren Aufgaben, Befugnisse und personelle Zusammensetzung innerhalb des Spiels machen. Der Aufsichtsrat muss eine eventuelle Ablehnung ausführlich begründen. Die vom Aufsichtsrat angenommenen Vorschläge sind anschließend vom Spielleiter (abweichend von der Regelung in §3) in weiteren verbindlichen Spielregeln zu verankern.

§9a Anlegen neuer Seiten

Möchte ein Gremium oder eine Einzelperson eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von fünf Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt.

§10 Fug

–gestrichen–

§11 Unfug

(a) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von anderen in den Spielregeln genannten Gremien sind bei Diskussionen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit Euer Ehren anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.

(b) Eine Spielrunde darf nicht mit virtuellem grünem Himbeereis als Spielergebnis enden.

(c) Das Furzen in fensterlosen Räumen ist untersagt.

(d) Kein Mitspieler hat die Erlaubnis zum Quälen von Kamelen und kamelartigen Tieren.

§11a Besonderer Unfug

Das Verspeisen grätenfreier Blauwale verpflichtet zum Kauf. Ausgenommen von dieser Regel sind Angehörige von Sun Microsystems.