Projekt:Bürokratenspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag als angenommen.
 
(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag als angenommen.
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(c) Eine Regeländerung darf zum Schutze der unter Hippopotomonstrosesquippedaliophobie leidenden Mitspieler kein Wort enthalten, das mehr als 15 Buchstaben lang ist. Sollte wider dieser Bestimmung ein längeres Wort in einem Antrag enthalten sein, stimmen die noch ansprechbaren Hippopotomonstrosesquippedaliophoben darüber ab, ob der Antrag dennoch genehmigungsfähig ist. Zum Beschluß reicht die 2/3-Mehrheit.
  
 
====§4 Aufsichtsrat====
 
====§4 Aufsichtsrat====

Version vom 21. Juli 2006, 12:18 Uhr

Willkommen beim Bürokratenspiel. Bei diesem Spiel geht es darum, möglichst viele und vor allem möglichst viele komplizierte Regeln zu haben, sich an sie zu halten sowie erbittert über Regelverstöße und Regeländerungen oder neue Regeln zu diskutieren. Das Spiel soll unterhaltsam, aber auch ein wenig komplex sein (wegen der vielen Regeln). Gleichzeitig sollte es trotz der Komplexität für Spieleinsteiger nicht allzu schwer sein, in das Spiel hineinzufinden.

Spielrunden

Wichtig! Bitte lies Dir zunächst einmal diese Seite durch, bevor Du mitspielst. (Die Startregeln unten kannst Du überspringen, weil sie in der aktuellen Runde normalerweise eh früher oder später geändert werden.)

Hier geht's dann zur aktuellen Runde des Bürokratenspiels. Spiel jetzt bei der allerallerallerallererste Runde mit!

Übersicht

Die Hauptbestandteile des Spieles sind:

  • Unveränderliche Rahmenregeln
  • Veränderliche Regeln (und Geschäftsordnungen) sowie Regeländerungen
  • Gremien und Posten innerhalb des Spiels sowie Änderungen der personellen Zusammensetzung von Gremien: Kamele reinwählen, rauswählen, absetzen, Misstrauensanträge...
  • Einrichten neuer Gremien, Untergremien, Posten, Nebenposten, Ausschüsse, Unterausschüsse,...
  • Anträge, Genehmigungen, Abstimmungen, Wahlen, Beschlüsse, Vetos und verwandte bürokratische Akte
  • Diskussionen und Fachsimpeleien über Spielabläufe
  • Mauscheleien, Kleinkriege, Retourkutschen, halsstarrige Diskussionen über Kleinigkeiten

Das Ziel des Spiels ist, dass eine Spielrunde mit einem Ergebnis enden muss. In den veränderlichen Regeln ist anfangs festgelegt, dass ein bestimmtes Kamel die Spielrunde gewinnt – aber diese Regel kann nach Belieben abgeändert werden, so dass auch ein völlig anderes Spielergebnis ohne Gewinner möglich wird.

Abgesehen von ellenlangen erbitterten Diskussionen soll das Spiel auf mehrere Arten und Weisen Dynamik erhalten:

  • Spielregeln können geändert oder entfernt werden. Neue Spielregeln können verabschiedet werden. Dies ist (zumindest am Anfang) nicht ohne weiteres möglich.
  • In diesem Rahmen können auch neue Gremien und Posten eingerichtet werden; bestehende können entfernt werden.
  • Ebenfalls möglich ist das Einrichten von Untergremien, Ausschüssen, Nebenposten etc. innerhalb bestehender Gremien. Die Arbeitsabläufe innerhalb eines Gremiums können geregelt werden, indem das Gremium eine Geschäftsordnung aufsetzt. Bei solchen gremieninternen Regeln und Unterorganen handelt es sich jedoch nicht um Spielregeln; daher obliegen Formulierung und Umsetzung alleine dem betroffenen Gremium, sofern dies nicht durch bestimmte Regeln anderweitig festgelegt wird.
  • Zwischen den einzelnen Gremien und Untergremien soll ein reger Austausch von Anträgen und ähnlichen Verwaltungsakten erfolgen.

Spielregeln

Unveränderliche Rahmenregeln

(Interessenten, die mitspielen möchten, sollten insbesondere Nr. 2, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 11 durchlesen.)

  1. Eine neue Runde des Bürokratenspiels beginnt damit, dass sich Kamele in die drei Gremien wählen, welche in den untenstehenden Startregeln genannt sind.
  2. Die unveränderlichen Rahmenregeln sind, wie der Name sagt, vom Spiel aus nicht veränderbar. Alle anderen Regeln (d. h. die Startregeln sowie die während des Spiels verabschiedeten Regeln) sind beliebig veränderbar. Im Falle eines Widerspruchs bricht eine Rahmenregel eine veränderbare Regel.
  3. Alle gültigen (veränderlichen) Regeln stehen auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln.
  4. Die Zusammensetzung von Gremien und Einzelposten (wie z. B. Spielleiter) wird auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien aufgeführt.
  5. Anträge sollten auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge eingereicht werden, sofern keine speziellen Seiten dafür vorgesehen sind.
  6. Unterhalb der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien sowie Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge können sich Gremien oder Einzelposten bei Bedarf eigene Seiten einrichten; falls es das Spielgeschehen für viele Mitspieler deutlich vereinfacht (oder auf sonstige Art angenehmer gestaltet), so können auch unterhalb von Bürokratenspiel/aktuelle Runde weitere allgemeine Seiten eingerichtet werden. Das Anlegen von Seiten zusätzlich zu den bei Spielbeginn existierenden Seiten ist von einem Gremium oder Einzelposten zu verwalten; näheres regelt eine veränderbare Regel.
  7. Im Rahmen einer Spielrunde sollten neben Bürokratenspiel/aktuelle Runde, Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln, Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien, Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge, einer eventuellen speziellen Vorlagenseite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Vorlagen sowie eventuellen weiteren Seiten unterhalb von Bürokratenspiel/aktuelle Runde und den entsprechenden Diskussionsseiten keine weiteren Wiki-Artikel angelegt oder verändert werden. Vorlagen, welche auch für andere Runden nützlich sein können, dürfen unterhalb der Seite Bürokratenspiel/Vorlagen aufgeführt werden.
  8. Da die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde die Einstiegsseite der aktuellen Runde ist, sollte sie auch für Nicht-Mitspieler übersichtlich und verständlich sein, so dass sie bei Interesse einen leichten Spielzugang in die aktuelle Runde finden.
  9. Eine Runde muss mit einem zusammengefassten Spielergebnis enden. Näheres regelt eine veränderbare Regel.
  10. Eine Runde gilt nach maximal acht Wochen als beendet. Dann beginnt das Spiel mit einer neuen Runde. Findet sich jedoch vor Ablauf dieser Frist in einer nicht innerhalb des Spiels ausgeführten freien Abstimmung, an der mindestens 10 beliebige Kamele teilnehmen, eine Mehrheit von mindestens 70% der abstimmenden Kamele für eine Verlängerung der laufenden Runde, so wird die Runde um vier Wochen verlängert.
  11. Im Regelfall sollte zu jedem Zeitpunkt nur eine einzige Runde des Bürokratenspiels gespielt werden. Es dürfen jedoch notfalls bis zu drei Runden des Bürokratenspiels parallel gespielt werden. Dies könnte sich beispielsweise dann als erforderlich erweisen, wenn eine Spielrunde in eine verfahrene, aber noch zu rettende Situation geraten ist, welche jedoch durch Aufnahme neuer Mitspieler nicht mehr zu retten wäre, oder wenn der Wunsch eines Spielinteressenten, dem Spiel beizutreten, über mindestens vierzehn aufeinanderfolgende Tage hinweg ignoriert wird. Finden solcherart mehrere Partien des Bürokratenspiels gleichzeitig statt, so eine gegenseitige Einflussnahme der Spielabläufe zu vermeiden.

Veränderbare Spielregeln (Startregeln)

§1 Teilnehmer

(a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt.

(b) Sofern eine in Absatz (a) genannte Position noch nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d.h., es kann sich selbst hineinwählen).

(c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates und des Zentralrates der Paragraphenreiter sein.

(d) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied eines anderen Gremiums sein.

§2 Antragsrecht

(a) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.

(b) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.

§3 Regeländerungen

(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden.

(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag als angenommen.

(c) Eine Regeländerung darf zum Schutze der unter Hippopotomonstrosesquippedaliophobie leidenden Mitspieler kein Wort enthalten, das mehr als 15 Buchstaben lang ist. Sollte wider dieser Bestimmung ein längeres Wort in einem Antrag enthalten sein, stimmen die noch ansprechbaren Hippopotomonstrosesquippedaliophoben darüber ab, ob der Antrag dennoch genehmigungsfähig ist. Zum Beschluß reicht die 2/3-Mehrheit.

§4 Aufsichtsrat

(a) Der Aufsichtsrat darf mit Zweidrittelmehrheit Kamele aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter für die Dauer von 24 Stunden durch andere Kamele ersetzen. Diese Kamele sind in ihrer Funktion als vorübergehende Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter voll stimmberechtigt.

(b) Der Aufsichtsrat darf mit den Stimmen von zwei Kamelen den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen. In diesem Fall richtet der Spielleiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.

§5 Ende der Runde

(a) Eine Spielrunde kann frühestens dann beendet werden, wenn Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat voll besetzt sind.

(b) Der Spielleiter entscheidet, wann die aktuelle Runde beendet ist.

(c) Der Spielleiter muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und Zusammensetzung der einzelnen Gremien (vakante Positionen) und Einzelposten keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.

(d) Ergebnis der aktuellen Runde: Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass dasjenige Kamel, welches momentan den ersten Sitz im Aufsichtsrat innehat, die Runde gewonnen hat; es sei denn, dass die Rundensiegerernennungskonferenz explizit ein anderes Kamel zum Rundensieger ernannt hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

§5a Rundensiegerernennungskonferenz und Punktzahlregelsystemerstellungsrat

(a) Sobald alle von den Spielregeln vorgegebenen Gremien und Posten vollzählig besetzt sind, wählt jedes Gremium einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz.

(b) Sind alle Abgeordneten ernannt worden, so tritt die Rundensiegerernennungskonferenz zusammen und berät, wer der Sieger der laufenden Runde sein soll. Während der Beratungsphase hat sie in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Dieser fasst ihn zusammen und leitet ihn an den Spielleiter sowie den Zentralrat der Paragraphenreiter weiter.

(c) Gegen die Entscheidung der Rundensiegerernennungskonferenz können Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter jeweils mit einfacher Mehrheit binnen einer Woche Beschwerde einlegen. In diesem Fall muss die Rundensiegerernennungskonferenz zwei Ersatzkandidaten benennen, löst sich anschließend auf, und wird neugewählt. Die neue Rundensiegerernennungskonferenz entscheidet dann über die drei Kandidaten.

(d) Alternativ kann sich die Rundensiegerernennungskonferenz anstelle der Wahl eines Kamels darauf verständigen, dass der Sieger gemäß eines Punktesystems ermittelt wird. In diesem Fall führt sie nach eigenem Ermessen die Wahlen zu einem entsprechenden Punktzahlregelsystemerstellungsrat durch und löst sich anschließend auf. Der Punktzahlregelsystemerstellungsrat legt anschließend nach eigenem Gutdünken die Regeln fest, nach denen ein Kamel Punkte gewinnen oder verlieren kann, und setzt ein Gremium ein, welches die ordnungsgemäße Durchführung der Punktezählung sicherstellt und dem Zentralrat der Paragraphenreiter in regelmäßigen Abständen einen Rechenschaftsbericht vorlegen muss.

§6 Regelregeln

(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.

(b) Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Gremium oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.

§7 Spielleiter

(a) Der Spielleiter kann von seinem Posten abgesetzt werden. Hierzu ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Aufsichtsrat muss den Antrag einstimmig vorgenehmigen und ihn an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiterreichen.

(b) Nimmt der Zentralrat der Paragraphenreiter den vorgenehmigten Antrag mit mindestens 80%iger Mehrheit an, so gilt der Spielleiter als abgesetzt.

(c) Der Aufsichtsrat richtet in diesem Fall Neuwahlen für das Amt des Spielleiters aus und entscheidet über deren genauen Ablauf und Modalitäten.

§8 Untergremien, Gremienregeln

(a) Jedes Gremium kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Gremium betreffende Regeln beschließen, sofern diese den Spielregeln nicht zuwiderlaufen.

(b) Jedes Gremium kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Untergremien und Einzelposten innerhalb des Gremiums übertragen.

(c) Auch in den Spielregeln genannte Einzelposten können sich Regelungen gemäß der Absätze (a) und (b) auferlegen. Diese behalten Gültigkeit, wenn der entsprechende Posten in ein aus mehreren Kamelen bestehendes Gremium umgewandelt wird.

§9 Erweiterung des Spieles

(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Gremien und Posten vollbesetzt sind, dann ist für dieses Kamel auf seinen beim Aufsichtsrat gestellten und durch den Zentralrat der Paragraphenreiter positiv beschiedenen Antrag auf Aufnahme in das laufende Spiel entweder

  1. ein eigener Posten oder
  2. ein eigenes Gremium einzurichten, oder
  3. die maximale Personalkapazität eines bestehenden Gremiums zu erweitern, oder
  4. ein bestehender Posten ist in ein aus mehreren Personen bestehendes Gremium umzuwandeln, oder
  5. ein eigener Posten, der eingerichtet wird, indem ein vollbesetztes Gremium nebst seiner Rechte und Pflichten in zwei Gremien oder in bis zu vier Einzelposten aufgeteilt wird.

Hierfür sind die Spielregeln entsprechend anzupassen.

(b) Möglichst bald nach vollzähliger Besetzung von Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter soll der Zentralrat der Paragraphenreiter dem Aufsichtsrat Vorschläge für mindestens drei weitere Gremien oder Posten sowie deren Aufgaben, Befugnisse und personelle Zusammensetzung innerhalb des Spiels machen. Der Aufsichtsrat muss eine eventuelle Ablehnung ausführlich begründen. Die vom Aufsichtsrat angenommenen Vorschläge sind anschließend vom Spielleiter (abweichend von der Regelung in §3) in weiteren verbindlichen Spielregeln zu verankern.

§9a Anlegen neuer Seiten

Möchte ein Gremium oder eine Einzelperson eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von fünf Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt.

§10 Fug

–gestrichen–

§11 Unfug

(a) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von anderen in den Spielregeln genannten Gremien sind bei Diskussionen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit Euer Ehren anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.

(b) Eine Spielrunde darf nicht mit virtuellem grünem Himbeereis als Spielergebnis enden.

(c) Das Furzen in fensterlosen Räumen ist untersagt.

(d) Kein Mitspieler hat die Erlaubnis zum Quälen von Kamelen und kamelartigen Tieren.

§11a Besonderer Unfug

Das Verspeisen grätenfreier Blauwale verpflichtet zum Kauf. Ausgenommen von dieser Regel sind Angehörige von Sun Microsystems.