Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Sllt-Wzft-20060813.16a-AnmWlfrlNuke|Antrag Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006|Der Unterzeichner konnte keinen tieferen Sinn im Zusatz „'', nukleare''“ erkennen.|[[Kamel:Wutzofant|Wutzofant]] ([[Kamel Diskussion:Wutzofant|✉✍]]) 16:07, 13. Aug 2006 (CEST)}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Sllt-Wzft-20060813.16a-AnmWlfrlNuke|Antrag Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006|Der Unterzeichner konnte keinen tieferen Sinn im Zusatz „'', nukleare''“ erkennen.|[[Kamel:Wutzofant|Wutzofant]] ([[Kamel Diskussion:Wutzofant|✉✍]]) 16:07, 13. Aug 2006 (CEST)}}
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== Nr. 50 vom 14. August 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen, betr. [[Kamel:Blinry]] ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag
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|An den Aufsichtsrat
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|nummer=Nr. 50 (allg) vom 14. August 2006
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|[[Kamel:Blinry]] beantragt hiermit beim Aufsichtsrat, gemäß §2a zum Stellen von Anträgen zugelassen zu werden.
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|Der Antragsteller ist der Meinung, den ein oder anderen Beitrag zum Aufbau unserer bürokratischen Welt leisten zu können. Es gibt einige Mechanismen im Zusammenspiel der Regeln und unserer Gremien, die verbesserungswürdig sind. Hinzu gesellt sich, das will ich nicht verheimlichen, der Wunsch nach einer steilen Karriere, Macht, Ansehen und Geld.
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 +
Ich verbleibe in Erwartung einer raschen Stattgabe des Antrags und einer effektiven Zusammenarbeit
 +
|[[Kamel:Blinry|Blinry]] 16:24, 14. Aug 2006 (CEST)
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|Tabellarischer Lebenslauf, Abschlusszeugnis
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}}
  
 
[[Kategorie:Bürokratenspiel]]
 
[[Kategorie:Bürokratenspiel]]

Version vom 14. August 2006, 15:24 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnGremien und EinzelpostenAnträge (allgemein)

Alte Anträge werden ins Archiv verschoben.

Bitte beachten Sie: Einige Gremien und Posten verwenden eigene Antragsseiten. Derzeit sind dies:


Antrag Nr. 10 vom 10. Juli 2006 oder Antrag Nr. 3 vom 10. Juli 2006

An den Zentralrat der Paragraphenreiter (welcher recht viele Anträge zu erledigen haben wird, wenn erstmal ein paar Kamele Mitglieder sind):

Gegenstand

Es wird beantragt, folgende weitere Regel einzuführen:

§x: Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle

Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Nönö.gif - Eine Einführung wäre verfrüht, noch nicht nötig, erst einmal die bisherigen Gremien voll kriegen - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

(a) Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern der Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere folgende beiden Punkte umfassen:

  • Die Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Volle Zustimmung Jaja.gif. Eine übersichtlichere Strukturierung wird auf absehbare Zeit unumgänglich. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - Ordnung wird später nötig sein - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)
  • Die Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf des Stellens von Anträgen, indem sie nach eigenem Ermessen eine Geschäftsordnung für das Einreichen, Ändern, Zurückziehen von sowie Diskussion über Anträge einsetzt.
Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - allerdings könnte diese Regelung ("nach eigenem Ermessen") ohne Angabe einer Einschränkung zu Problemen führen. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

(b) Die Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit einem Kamel besetzt ist. In der Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle können bis zu vier Kamele beschäftigt sein.

Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - möglicherweise ist die Ergänzung "mit mindestens einem Kamel" nötig. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

(c) Entscheidungen über von der Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit innerhalb der aktuellen Mitglieder der Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle. Näheres regelt die Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle durch eine interne Geschäftsordnung.

Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Jaja.gif - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

(d) Solange die Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle mit weniger als drei Kamelen besetzt ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden. Ansonsten ist beim Spielleiter ein Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstellenmitgliedschaftsaufnahmeantrag zu stellen. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von zehn Werktagen beantwortet, so gilt er als angenommen, vorausgesetzt, dass die Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstellenmitgliedermaximalanzahl hierdurch nicht überschritten wird.

Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Abgelehnt Nönö.gif, weil diese Formulierung unzulänglich ist. Die Maximale Anzahl der Mitglieder wird nirgends ausdrücklich als solche festgelegt. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
Enthaltung Jein.gif - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

(e) Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen.

Stimme für Jaja.gif - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
Stimme für Nönö.gif - Es geht nicht deutlich hervor, ob der Zentralrat der Paragraphenreiter die Entscheidung des Aufsichtsrats widerrufen darf. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
Enthaltung Jein.gif - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

Anmerkungen

  1. Es wird nirgendwo festgelegt, welchen Kamelen die Mitgliedschaft in der beantragten Verwaltungsstelle gestattet ist. Insbesondere ob gewissen Kamelen, die bereits in einem anderen Gremium Mitglied sind, die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle verwehrt bleibt. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)
  2. Es geht nicht klar hervor, ob die Verwaltungsstelle ein Gremium, ein Untergremium oder ein Posten sein soll und auch nicht, ob sie einem bereits bestehenden Gremium untergeordnet ist - und wenn ja welchem.Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST)

Gesamturteil: Nönö.gif - Bevor eine gründliche Überarbeitung des Antrags erfolgt ist, kann ich meine Zustimmung leider nicht geben. Mathekamel 16:08, 12. Jul 2006 (CEST) Gesamturteil: Nönö.gif - schließe Mich der Meinung von Mathekamel voll an - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060712.18a-BemAVWSt

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10 (i. Zshg. m. Antrag Nr. 13) sowie nicht katalogisierte Anmerkungen zu Antrag Nr. 10


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Fast alle der bemängelten Punkte wurden mit Absicht nicht spezifiziert, um Redundanz zu vermeiden bzw. um Flexibilität zu ermöglichen:

  1. Indem (mit Absicht!) keinerlei Aussagen getroffen werden bezüglich gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle und anderen Gremien, soll es einem Kamel erlaubt sein, gleichzeitig Mitglied eines zentralen Organs (z.B. des Aufsichtsrates) und der Verwaltungsstelle zu sein.
  2. Aus diesem Grund wird auch der Vorwurf Eine Einführung wäre verfrüht, noch nicht nötig, erst einmal die bisherigen Gremien voll kriegen - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST) zurückgewiesen, da eine Besetzung der Verwaltungsstelle orthogonal zur Besetzung anderer Organe stattfinden kann.
  3. Indem (mit Absicht!) keinerlei Aussage getroffen wird bezüglich eines eventuellen übergeordneten Gremiums, soll die Verwaltungsstelle ein eigenständiges Organ darstellen. Allerdings wäre auch eine Unterordnung denkbar. Der Spielleiter schlägt für diesen Fall als Aufsichtsorgan für die Verwaltungsstelle den Spielleiter vor -- er weist jedoch darauf hin, dass er in diesem Fall aufgrund von Personalmangel sowie zur Steigerung ihrer Effizienz diese an einer zentralen Spielstruktur operierende Verwaltungsstelle in eine Quasi-Autonomie entlassen wird.
  4. Indem von mehreren Mitgliedern der Verwaltungsstelle die Rede ist, wird die Verwaltungsstelle automatisch zu einem Gremium.
  5. Indem (mit Absicht!) eine Maximalzahl von Mitgliedern nicht festgelegt wird, wird die Verwaltungsstelle dazu ermächtigt, sich eine solche Maximalzahl selbst qua Verabschiedung einer Geschäftsordnung aufzuerlegen.
  6. Indem Punkt (e) bewusst unscharf formuliert wurde, sollte eine subtile mögliche Quelle zusätzlichen Kompetenzgerangel im Falle eines ohnehin schon bestehenden Konflikts in das Spiel eingebracht werden. Da dieser Versuch nun leider aufgeflogen ist, wird folgende Ergänzung angeregt:
    Der Zentralrat kann die Begründung binnen einer Frist von drei Tagen mit einfacher Mehrheit zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.
    Dies käme der usprünglichen Idee nahe, dass eine wichtige Aufgabe des Spielleiters sein sollte, im Konfliktfall der Retter in letzter Instanz zu sein.
  7. Abschließend wird angemerkt, dass die Grundideen hinter der Verwaltungsstelle die sind,
    • dass die bislang existierenden drei Hauptorgane einfachen Zugriff ohne Kompetenzgerangel auf diese zentrale Seite erhalten,
    • diesen Zugriff qua selbst gegebener Geschäftsordnung regeln können (statt langwieriger über den Regelverabschiedungsprozess),
    • dass durch eine potenziell hohe Anzahl an Mitgliedern ein zeitnahes Agieren der Verwaltungsstelle ermöglicht wird,
    • dass durch eine potenziell hohe Anzahl an Mitgliedern eine personelle Überlastung der Verwaltungsstelle vermieden wird,
    • dass die Änderung an den Spielregeln auf ein Minimum begrenzt wird und die hauptsächliche Entscheidungsarbeit auf Geschäftsordnung und ähnliche interne Regularien der ...verwaltungsstelle verlagert wird,
    • und dass ein Gremium existiert, in welches neue Mitspieler nach Besetzung des zweiten Aufsichtsratsplatzes relativ problemlos aufgenommen werden können.

Abschließend bitte ich um Stellungnahme insbesondere zu den hier gemachten Verbesserungsvorschlägen sowie zum ursprünglichen Antragstext unter Berücksichtigung der hier erfolgten Kommentare, so dass ich den Antrag neu formulieren kann.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen, Wutzofant 18:44, 12. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Neuformulierung

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060712.18a-BemAVWSt/2---Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10 (i. Zshg. m. Antrag Nr. 13) sowie katalogisierten und nicht katalogisierte Anmerkungen zu Antrag Nr. 10


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es wird folgende Neuformulierung vorgeschlagen (unter Berücksichtigung von Antrag Nr. 13):

§x: Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

(a) Zweck: Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle (im folgenden Verwaltungsstelle) verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere folgende beiden Punkte umfassen:

  1. Die Verwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
  2. Die Verwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf des Stellens von Anträgen, indem sie nach eigenem Ermessen eine interne Geschäftsordnung für das Einreichen, Ändern und Zurückziehen von Anträgen sowie deren Diskussion erarbeitet und ausführt.

(b) Autonomie: Die Verwaltungsstelle ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.

(c) Handlungsfähigkeit: Die Verwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Die Verwaltungsstelle darf prinzipiell beliebig viele Kamele beschäftigen. Für eine im Rahmen einer Geschäftsordnung der Verwaltungsstelle erfolgende Bregrenzung auf eine maximale Mitgliederzahl ist eine Beschränkung auf weniger als vier Kamele nicht erlaubt.

(d) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über von der Verwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit ihrer aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.

(e) Mitglieder:

  1. Solange die interne Geschäftsordnung keine maximale Mitgliederzahl festlegt oder diese Maximalzahl nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden.
  2. Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so ist beim Spielleiter ein Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstellenmitgliedschaftsaufnahmeantrag zu stellen. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von fünf Werktagen beantwortet, so gilt er als angenommen und die maximale Mitgliederzahl wird entsprechend erhöht.
  3. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.

(f) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von fünf Tagen mit einfacher Mehrheit zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.



Da der Antragstellende in seiner Überarbeitung auf die Vorgabe einer Maximalzahl verzichtet und die Einführung einer solchen offen lässt, wurde der Regeltext sinnvoll verbessert. Mathekamel richtet die Bitte an den Antragstellenden zukünftig solche Arbeiten selbstständig vorzunehmen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Freundlichst: Mathekamel 19:11, 13. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Stimme für Jaja.gif und empfehle die jetzige Verfassung dem Zentralrat der Paragraphenreiter zur Annahme. Mathekamel 19:11, 13. Jul 2006 (CEST)

Begründung

Der jetzige Zustand der Antragsseite ist unübersichtlich. Es ist noch nicht einmal klar, in welcher Reihenfolge die Anträge zu nummerieren sind. Ebensowenig ist klar, wie eine Diskussion über Anträge auszusehen hat, ob und wie ein Antrag nach seiner Einreichung geändert werden kann, und wie ein Änderungswunsch an einem durch ein anderes Kamel eingereichten Antrag formuliert werden kann.

Unterschrift: --Wutzofant 17:18, 10. Jul 2006 (CEST)

Antrag Nr. 13 vom 10. Juli 2006

 EILT!


Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsgegenstand:

Im Antrag Nr. 10 vom 10. Juli 2006 ist das Wort Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle zu ersetzen durch das Wort Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle.


Begründung:

Kamel:Wutzofant ist ein Idiot, welcher offensichtliche Dinge auch nach wiederholtem Gebrauch des Vorschau-Knopfs übersieht. Was er meinte, war, eine Behörde (eben eine "Stelle") einzurichten, welches diese Seite, auf welcher Anträge gestellt werden, generell verwaltet, jedoch nicht nicht, ein Gremium einzurichten, welches die "Stellung" dieser Seite, was eine nach seiner Ansicht in bezug auf eine Wiki-Seite nichtssagende und somit weitgehend sinnfreie Formulierung darstellt, unter eine Generalverwaltung stellt.

Die Dringlichkeit ist insofern gegeben, als dass eine Änderung zur Kenntnis genommen werden sollte, bevor der Vorschlag inkraft... in kraft... in Kraft... verabschiedet wird.


Unterschrift, Datum: Wutzofant 00:43, 11. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


 ERLEDIGT


Zur Kenntnis genommen und in der Neuformulierung von Antrag Nr. 10 berücksichtigt. Mathekamel 12:15, 13. Jul 2006 (CEST)

Nr. 19 vom 13. Juli 2006


 EILT!




Antrag

Adressat: Aufsichtsrat


Antragsgegenstand:

Einrichten eines Antragsseitenarchivierungsgremiums


Begründung:

Euer Ehren! Da die Antragsseite wächst und immer unübersichtlicher wird, möchte ich euch - gestützt auf §9 Absatz b) - den Vorschlag zur Schaffung eines neuen Gremiums unterbreiten. Ich bitte darüber hinwegzusehen, dass der Aufsichtsrat noch nicht vollbesetzt ist. Es wäre deshalb zweckmässiger gewesen, Prof. Dr. Ing jur. h.c. dent. sen. Don Kamillo in den Aufsichtsrat aufzunehmen, anstatt für ihn ein neues Gremium zu schaffen.
Ich bitte um eine möglichst schnelle Behandlung meines Anliegens.


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Mathekamel 14:04, 13. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Regelungen für das zu schaffende Gremium



Regeltext

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: ZdP-Mthk-2.718281828459.19a-BemAVWSt

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 16 und dessen Anmerkungen sowie Antrag Nr. 19


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es wird folgender Regeltext vorgeschlagen:

§x: Antragsseitenarchivierungsgremium

(a) Zweck: Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern des Antragsseitenarchivierungsgremiums (im folgenden Archivierungsgremium) laufend archiviert. Diese Archivierung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:

  • Das Archivierungsgremium trägt Sorge für Übersichtlichkeit und klare Ordnung der ihm anvertrauten Seite, indem es alte Anträge archiviert.
  • Das Archivierungsgremium regelt interne Abläufe in einer internen Geschäftsordnung für das Archivieren von Anträgen und deren Diskussion, die es selbstständig erarbeitet und ausführt.

(b) Autonomie: Das Archivierungsgremium ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.

(c) Handlungsfähigkeit: Das Archivierungsgremium ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Das Archivierungsgremium kann bis zu zwei Kamele beschäftigen. Die Geschäftsordnung (Absatz a)) darf eine andere Maximalzahl festlegen.

(d) Archivierung: Genehmigte oder abgelehnte Anträge werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung überstellt, aber nur dann, wenn weder ein Gremium, Untergremium oder Posten noch ein einzelnes Kamel ein Veto gegen den Entscheid mehr einlegen kann. Ein Antrag auf Überstellung in das Archiv ist nicht erforderlich, die Überführung wird von den Mitgliedern des Archivierungsgremiums automatisch vorgenommen.

(e) Rearchivierung: Möchte ein Kamel einen archivierten Antrag rearchivieren, so kann es einen Rearchivierungsantrag an das Archivierungsgremium stellen. Wird dieser mit einfacher Mehrheit angenommen, so kann die gewünschte Rearchivierung erfolgen.

(f) Unterarchive: Dem Archivierungsgremium ist es gestattet, Unterarchive anzulegen, sobald dies als nötig erachtet wird. Dazu wird pro Woche, ev. pro Tag, eine separate Seite angelegt. Diese werden fortlaufend nummeriert, also Archiv/Woche1, bzw. Archiv/Woche1/Tag4. Das genaue Vorgehen beim Verschieben von Anträgen vom Archiv ins Unterarchiv regelt die Geschäftsordnung.

(g) Mitglieder:

  • Solange das Archivierungsgremium mit weniger als zwei Kamelen besetzt ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.
  • Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so entscheidet der Spielleiter. Ein entsprechender Antrag ist an diesen zu richten.

(h) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über vom Archivierungsgremium einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit seiner aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.

(i) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 25% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Archivierungsgremium aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von drei Tagen mit einfacher Mehrheit ablehnen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 11:59, 13. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 16

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: ZdP-Mthk-2.718281828459.19b-BemAVWSt

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: In Ergänzung zu Anmerkung ZdP-Mthk-2.718281828459.19a-BemAVWSt


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich möchte die folgenden Änderungen am Regeltext anbringen:

Ergänzt: (e) Rearchivierung: ... Die interne Geschäftsleitung bestimmt, wann ein rearchivierter Antrag erneut archiviert wird.
Neu       (j) Regelausdehnung: Alle Regeln, die für die Antragsseite gelten, haben auch für das Archiv und die Unterarchive Gültigkeit - mit der Ausnahme, dass neue Anträge nur auf der Antragsseite gestellt werden dürfen, nicht aber im Archiv. Eine die Antragsseite betreffende Regel darf die Ausdehnung ihrer Gültigkeit auf das Archiv unterbinden oder einschränken.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:26, 13. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 16

Nicht-zustaendig.png --Kindchen Atreju 16:31, 13. Jul 2006 (CEST) Der Aufsichtsrat ist gemaess Paragraph 3 nicht zustaendig fuer die Genehmigung von Regelaenderungen. Es wird daher gebeten, den Antrag an den dafuer zustaendigen Zentralrat der Paragraphenreiter zu richten.

Nr. 21 vom 13. Juli 2006

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsgegenstand:

Antrag auf Weiterleitung von Antrag Nr. 19 inkl. dessen Anmerkungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter.


Begründung:

Weil Kamel:Atreju seine Aufgaben gem. §9 Absatz b) nicht ausführen will, wende ich mich vertrauensvoll an den Zentralrat der Paragraphenreiter und bitte um dessen Zustimmung.


Unterschrift, Datum: Mathekamel 17:55, 13. Jul 2006 (CEST)


Anlagen: -



Dem stimme ich absolut zu! Jaja.gif - Mathekamel 17:55, 13. Jul 2006 (CEST)

Ich folge der Meinung von Mathekamel, her mit dem Gremium - Jaja.gif - Dufo 09:25, 16. Jul 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-130706-Atr-VG01/01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 21 und Nr. 19 nebst Anmerkungen


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Im Rahmen der Nichtzustaendigkeit des Aufsichtsrates zu Antrag Nr. 19 ist anzumerken, das die Voraussetzungen des angegebenen §9(b) derzeit noch nicht erfuellt sind:

§9(b) Möglichst bald nach vollzähliger Besetzung von Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter soll der Zentralrat der Paragraphenreiter dem Aufsichtsrat Vorschläge für mindestens drei weitere Gremien oder Posten sowie deren Aufgaben, Befugnisse und personelle Zusammensetzung innerhalb des Spiels machen.

In §9(b) wird eindeutig erlautert, das erst NACH der VOLLZAEHLIGEN Besetzung ALLER genannten Gremien dem Aufsichtsrat Vorschlaege fuer neue Gremien unterbreitet werden sollen (und koennen). Da der Aufsichtsrat zum gegenwaertigen Zeitpunkt noch nicht voll besetzt ist, ist aus Sicht des Aufsichtsrat der §3 als gegebene Rahmenregel hoeher zu bewerten und somit massgebend. Gemaess §3 ist jedoch der Zentralrat der Paragraphenreiter und nicht der Aufsichtsrat fuer die Genehmigung von Regelaenderungen zustaendig. Somit ergibt sich eindeutig eine Nichtzustaendigkeit in Sachen Antrag Nr. 19.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Kindchen Atreju 20:20, 13. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: §9(b) und §3

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060713-22c-Anm*Voll

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AufSR-130706-Atr-VG01/01 als Anmerkung zu Antrag Nr. 21 und Nr. 19 nebst Anmerkungen


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Das Verhalten von Kamel:Atreju war völlig korrekt und aufgrund der Regeln das einzig mögliche Verhalten.

Mit dem Eintritt von Neu-Kamel:Wolfgang in den Aufsichtsrat sind jedoch mittlerweile die Voraussetzungen gegeben, um gemäß §9 Absatz (b) weiter zu verfahren. Insofern ergäbe sich sogar die Möglichkeit einer Rückverweisung an den Aufsichtsrat. Der Spielleiter empfiehlt daher den beteiligten Gremien, hierzu interne Abstimmungen bezüglich des weiteren Vorgehens durchzuführen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 22:53, 13. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: §9(b), Antrag Nr. 21 vom 13. Juli 2006, Antrag Nr. 19 vom 13. Juli 2006, Entscheidung des Aufsichtsrates vom 13. Juli 2006 bzgl. Antrag Nr. 19

Nr.25 vom 13.06.06

Antrag

Adressat: Wutzofant
Antragsgegenstand:

Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen

Begründung:

Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!

Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose


Nicht-zustaendig.png

Sehr geehrtes Gastkamel version 0.6! Das Kamel Wutzofant ist in seiner Eigenschaft als Privatperson (an welche Ihr Antrag gerichtet ist) in dieser Sache nicht zuständig. Das Kamel Wutzofant empfiehlt, stattdessen einen entsprechenden Antrag beim Spielleiter zu stellen. Mit freundlichem Grunzen, Wutzofant 02:21, 14. Jul 2006 (CEST)

Nr.25/a vom 14.06.06

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen

Begründung:

Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!

Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Vom Antragsteller wurde im Antragsformular kein Datum angegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 13:40, 14. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Wenn Sie Ihre Anträge mit ~~~~ unterschreiben, wird beim Absenden automatisch ein Datum eingetragen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr.25/b vom 14.06.06

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen

Begründung:

Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!

Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Wie auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien vor geraumer Zeit allgemein bekanntgegeben wurde, sind Anträge an den Spielleiter über eine entsprechende eigene Seite des Spielleiters zu stellen. Anträge auf der allgemeinen Antragsseite können aus diesem Grund nicht mehr berücksichtigt werden.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 03:33, 15. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: -derzeit keine, Nachtrag vorbehalten-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 28 vom 16. Juli 2006: Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat


Antragsgegenstand:

Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv

Der Aufsichtsrat möge beschließen:

Eine öffentliche Ausschreibung einer neu zu schaffenden und zu besetzenden Planstelle für das Aufsichtsratsarchiv hat nach Verabschiedung der Geschäftsordnung stattzufinden.


Begründung:

Im Rahmen der zu verabschiedenden Geschäftsordnung ist die Schaffung eines Antragsarchivs für den Aufsichtsrat abzusehen. Um den Aufsichtsrat vor einer drohenden Überlastung zu schützen, wäre die Schaffung und Ausschreibung einer Planstelle hierfür sinnvoll.


Unterschrift, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats --Kindchen Atreju

Anlagen: keine



Jaja.gif Vorbehaltlich der Verabschiedung der Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates. --Kindchen Atreju 16:40, 16. Jul 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 28 vom 16. Juli 2006

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 28 vom 16. Juli 2006 auf Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren! In der Sache ist dem Antrag beizupflichten. Der Aufsichtsrat ist von Routinetätigkeiten zu entlasten, um genug Zeit für seine wichtige Inhaltsarbeit zu haben. Formal dürfte jedoch für die Einrichtung eines neuen Postens das Verfahren nach § 9 der Regeln einzuschlagen sein. Da der Zentralrat der Paragraphenreiter soweit ersichtlich mit der Vorlage von Vorschlägen für neue Gremien und Posten gemäß § 9 Buchst. b der Regeln bereits in Verzug ist, rege ich an, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats beim Zentralrat die Vorlage der entsprechenden Vorschläge anmahnt und dabei eine Berücksichtigung von Antrag Nr. 28 anregt. Diesseits würde es für sinnvoll gehalten, wenn der entsprechende Posten auch für die Verwaltung der Entscheidungssammlung des Aufsichtsrats zuständig wäre. Antrag Nr. 28 könnte anschließend formal zurückgezogen werden.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 17:07, 16. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: § 9 der Regeln

Antrag Nr. 30 vom 18. Juli 2006

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsgegenstand:

Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter


Begründung:

Werte Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter! Damit die Arbeiten, die wir aufgrund der Ämter, die wir zur Zeit innehaben, noch sachgerechter ausgeführt werden können, mache ich den Vorschlag, beim Spielleiter den Antrag auf Erlaubnis zur Einrichtung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter sowie weiterer Unterseiten zu stellen.
Dort soll über die interne Geschäftsordnung diskutiert werden. Ausserdem können dann die in §9 Absatz (b) geforderten neuen Gremien vorgeschlagen und deren Regeltexte ausgearbeitet werden, welche anschliessend zur Genehmigung an den Aufsichtsrat zu überweisen sind.


Unterschrift, Datum: Mit den besten Grüssen: Mathekamel 12:03, 18. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: -



Dem stimme ich zu: Jaja.gif - Mathekamel 12:03, 18. Jul 2006 (CEST)
Ich schließe mich an: Jaja.gif - Dufo 21:39, 18. Jul 2006 (CEST)
Ich bin auch dafür, ihr hattet doch schon einen 2/3 Mehrheit oder sehe ich das falsch? also:Jaja.gif. - Pille 09:44, 20. Jul 2006 (CEST)

Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 14:04, 20. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Einstimmig angenommen.




Rechtsmittelbelehrung: Es liegen keine rechtlichen Mittel gegen diesen Entscheid vor. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §6 Absatz (a).


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 30 vom 18. Juli 2006

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter;
hier: befürwortende Stellungnahme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Eure Ehren Herr Spielleiter, Herr Zentralratsvorsitzender, sehr geehrte Kollegen des Zentralrats! Als amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats gebe ich zu dem Antrag auf Einrichtung einer Unterseitenhierarchie des Zentralrats der Paragraphenreiter folgende Stellungnahme ab:

Dem Vorhaben kann aus Sicht des Aufsichtsrats sowohl im Sinne einer verbesserten internen Kommunikation als auch einer herdennahen Verwaltung nur uneingeschränkt zugestimmt werden. Ich rufe deshalb alle Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter auf, diesem Antrag zuzustimmen, und darf bereits im Vorgriff auf einen an den Spielleiter zu richtenden Antrag diesen bitten, einen solchen wohlwollend zu erwägen. Ich erlaube mir die Anregung, auch für den Zentralrat der Paragraphenreiter eine eigene Antragsseite einzurichten, wie sie sich bereits für den Aufsichtsrat und aus hiesiger Sicht auch für den Spielleiter bestens bewährt hat. Die Kantinenpreise und -öffnungszeiten bitte ich mit der hiesigen Cafeteria abzustimmen.

Mit Freude nehme ich auch zur Kenntnis, dass die beabsichtigte Einrichtung einer Unterseitenhierarchie aus Sicht des Zentralrats die Ausarbeitung von Vorschlägen an den Aufsichtsrat für neue Gremien gemäß § 9 Buchst. b der Regeln befördern soll. Auch dies kann aus hiesiger Sicht, wie bereits weiter vorstehend angemerkt (s. u.) nur begrüßt werden.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 21:34, 18. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Anmerkung des Unterfertigten vom 16. Juli 2006 zu Antrag Nr. 28 vom 16. Juli 2006 auf Ausschreibung einer Planstelle für das Aufsichtsratarchiv

Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006: Eingeschränktes Delegieren

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsgegenstand:

Regeländerung zum Erlauben des eingeschränkten Delegierens


Begründung:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter! Hiermit rege ich an, eine weitere Spielregel aufzunehmen, welche es einem Gremium oder einem Einzelposten erlaubt, Teile seines Aufgabenbereiches nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich des jederzeitigen Einspruches, Widerrufes sowie einer zeitlichen Beschränkung an Nichtmitglieder des Gremiums bzw. Kamele, welche nicht identisch dem Posteninhaber sind, zu delegieren. Hierbei ist natürlich darauf zu achten, dass es den als Vertreter bestellten Kamelen verhindert bzw. stark erschwert wird, den ursprünglichen Posteninhaber bzw. die ursprüngliche Gremienzusammensetzung qua Beschlüssen oder Regeländerungen eigenmächtig und gegen den Willen der Betroffenen zu verändern.

Begründung: Eine entsprechende Regelung brächte volgende Forteile:

  • Möglichkeit, einzelne Kamele "probehalber" in ein Gremium aufzunehmen, um zu sehen, wie sie sich in ihrer Aufgabe bewähren,
  • Möglichkeit, ein Gremium zu erweitern, ohne gleich eine entsprechende Änderung der Regeln (Maximale Mitgliederzahl!) erforderlich zu machen,
  • Auslagerung niederer Tätigkeiten zur Entlastung,
  • Überbrückung transienter Personalengpässe, z.B. in Zeiten erhöhter Antragsfrequenzen.


Unterschrift, Datum: Wutzofant 22:27, 18. Jul 2006 (CEST)


Anlagen: Anmerkung Spll-Wzft-20060713.22a-BemAntRgÄDlgtn



 ERLEDIGT


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060713.22a-BemAntRgÄDlgtn

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag für eine Regeländerung zur Erlaubnis von Delegationen nach Antrag Nr. 31


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Hiermit wird folgende Regelformulierung für eine Umsetzung von Antrag Nr. 31 im Falle seiner Annahme zu verwenden:

§xy: Delegationsrecht

(a) Jedes Gremium, jedes Untergremium, jeder Einzelposten und jeder Unterposten (im Folgenden Delegierer genannt) darf nach eigenem Ermessen eigene Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte (im Folgenden Delegat genannt) an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen (im Folgenden Delegierte genannt) übertragen, sofern jedes betroffene Kamel zustimmt, oder an beliebige andere Gremien oder beliebige Untergremien beliebiger anderer Gremien übertragen, sofern das betroffene Gremium oder Untergremium als Entität zustimmt (dieser Vorgang wird im Folgenden Delegation genannt).

(b) (i) Sofern die Delegation an ein einzelnes Kamel erfolgt, so wird dieses rechtlich als Inhaber eines externen Unterpostens des Delegierers angesehen. (ii) Sofern die Delegation an eine Gruppe von Kamelen, was auch die Delegation an ein anderes Gremium oder Untergremium beinhaltet, erfolgt, so wird diese Gruppe rechtlich als externes Untergremium des Delegierers angesehen.

(c) (i) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium erfolgt die Entscheidung über die Delegation einstimmig, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes Mitglied des Delegierers ein uneingeschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (iii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes einzelne Mitglied des Delegierers das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht.

(d) (i) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer ein unbeschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten. (ii) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen.

(e) Entscheidungen von Delegierten, welche die Rechte des Delegierers gemäß der Absätze (c) bzw. (d) in jeglicher Form aufheben oder einschränken, werden erst mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Genehmigung des Delegierers, gemäß seiner bis dato gültigen Geschäftsordnung im Falle der Existenz einer solchen, wirksam.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 22:27, 18. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006

Das kann ich so nicht entgegennehmen: Jein.gif - Im vorgeschlagenen Regeltext wird nirgends darauf eingegangen, wie im Falle eines Vetos (Absatz (d)) vorzugehen ist. Ein unbeschränktes Vetorecht erscheint mir als unverhältnismässig, das würde das plötzliche Ablehnen eines schon vor Jahren durch den Delegierten genehmigten Antrages nicht ausschliessen. Das scheint mir unvereinbar mit §11 Absatz (d) der allgemeinen Regeln. Zudem wäre - insbesondere bei einem verabschiedeten Antrag auf Regeländerung oder der Änderung einer Geschäftsordnung - die Situation unmöglich zu handhaben, da sich spätere Entscheidungen möglicherweise auf den besagten Antrag gestützt haben werden mögen.
Zudem wird nirgends vermerkt, wie der Delegierer eine solche "eingeschränkte Delegation" genau vorzunehmen hat (Formulare, Wortlaut, etc.)
Ausserdem erscheint mir die jetzige Gliederung des Regeltextes mit Unterabschnitten (i), (ii) usw. denkwürdig. Sie ist unübersichtlich und bewirkt einen Mehraufwand bei der Zitierung eines solchen Regelabschnittes.
Fazit: Bevor eine gründliche Überarbeitung des Antrags erfolgt ist, werde ich den Antrag zurückweisen. Dennoch ermutige ich Euer Ehren zu einer Neuformulierung, da mir scheint, dass durch das Zustandekommen einer solchen zusätzlichen Spielregel die Interessen vieler am Spiel beteiligter Kamele gewahrt würden.
Freundlichst: Mathekamel 23:41, 18. Jul 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Neuformulierung des Vorschlags für eine Regeländerung zur Erlaubnis von Delegationen nach Antrag Nr. 31


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Da der Zentralrat in der letzten Zeit mit einer Vielzahl von Anträgen überschwemmt wurde, möchte der Unterzeichner der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass nun nach der Neuformulierung, basierend auf den Anmerkungen des Mathekamels, der Zentralrat den Antrag annimmt und dann Teile seiner Aufgaben an andere Mitspieler delegiert. Einzige Ausnahme ist die Untergliederung mit Unter-Unterpunkten, weil der Unterzeichner findet, dass das nicht nur schick aussieht, sondern auch Zitate pompöser klingen lässt, weil "Paragraph 13 Absatz (b) Punkt (ii)" einfach noch besser klingt als einfach nur "Paragraph 13 Absatz (b)". Es sei jedoch dem Zentralrat anheimgestellt, beispielsweise in einer internen Abstimmung über diese Unter-Nummerierung den Wegfall dieser zusätzlichen Nummern in einer endgültig verabschiedeten Fassung zu beschließen. Gleiches gilt für die Bezeichnung "§14" (eine Bezeichnung als §13 erscheint dem Unterzeichner als potenziell missverständlich aufgrund des Antrags Nr. 34).

Hiermit wird folgende Regelformulierung für eine Umsetzung von Antrag Nr. 31 im Falle seiner Annahme vorgeschlagen.

§14: Delegationsrecht

(a) Jedes Gremium, jedes Untergremium, jeder Einzelposten und jeder Unterposten (im Folgenden Delegierer genannt) darf nach eigenem Ermessen eigene Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte (im Folgenden Delegat genannt) an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen (im Folgenden Delegierte genannt) übertragen, sofern jedes betroffene Kamel zustimmt, oder an beliebige andere Gremien oder beliebige Untergremien beliebiger anderer Gremien übertragen, sofern das betroffene Gremium oder Untergremium als Entität zustimmt (dieser Vorgang wird im Folgenden Delegation genannt).

(b) (i) Die Delegation wird frühestens mit ihrer offiziellen Verkündung wirksam. (ii) Aus dieser Verkündung muss sowohl die Zustimmung des Delegierers sowie der Delegierten als auch die genaue Spezifikation des Delegats zweifelsfrei hervorgehen.

(c) (i) Sofern die Delegation an ein einzelnes Kamel erfolgt, so wird dieses rechtlich als Inhaber eines externen Unterpostens des Delegierers angesehen. (ii) Sofern die Delegation an eine Gruppe von Kamelen, was auch die Delegation an ein anderes Gremium oder Untergremium beinhaltet, erfolgt, so wird diese Gruppe rechtlich als externes Untergremium des Delegierers angesehen.

(d) (i) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium erfolgt die Entscheidung über die Delegation einstimmig, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes Mitglied des Delegierers ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (iii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes einzelne Mitglied des Delegierers das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht.

(e) (i) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen.

(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i) bzw. Absatz (e) Punkt (i) anderen Spielregeln widersprechen, so sind sie im entsprechenden Fall nichtig bzw. die Fristen entsprechend der widersprechenden Spielregeln reduziert.

(g) Entscheidungen von Delegierten, welche die Rechte des Delegierers gemäß der Absätze (d) bzw. (e) in jeglicher Form aufheben oder einschränken, werden erst mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Genehmigung des Delegierers, gemäß seiner bis dato gültigen Geschäftsordnung im Falle der Existenz einer solchen, wirksam.


Mit freundlichem Grunzen,


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 02:07, 29. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A31-KritAnm1-30-7-D

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn vom 29. Juli 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es in vorgenannter Anmerkung statt
(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i) bzw. Absatz (e) Punkt (i)...
(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i) bzw. Absatz (e) Punkt (ii)... lauten muss.

Bezüglich des Antrages insgesamt würde es den Unterzeichner interessieren, in wie fern die vorgeschlagene Regelung mit § 8 Absatz (b) sowie § 8 Absatz (c), (b) Spielregeln zusammenwirkt. Zur Klärung wäre es sinnvoll in einem Gutachten Stellung zu nehmen. Aufgrund der erweiterten Sachkenntnis des beantragenden Kamels Wutzofant auf dem Gebiet des Delegationsrechts, schlage ich dieses als Gutachter vor.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 21:41, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060730.22a-G8NAnt31Fassg2IntrfrnznPara8bc

Thema des Gutachtens: Zusammenwirkung der vorgeschlagenen Delegationsregelung nach Antrag Nr. 31 in der Neuformulierung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn mit §8, Absätze (b) und (c)

Kurzzusammenfassung: §14 erweitert die Delegationsrechte aus §8 auf potenziell externe Kamele oder -gruppen unter strengen Auflagen, wohingegen §8 Absatz (b) das Delegieren an Untergremien/-posten weniger streng regelt.

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Ausführlicher Gutachtentext:

Sowohl der vorgeschlagene §14 als auch §8 Absatz (b) erlauben einem Gremium oder Einzelposten (im Folgenden Delegierer genannt) das Delegieren von Aufgaben an eine Gruppe oder einzelne Kamele (im Folgenden Delegierte genannt). Hierbei besteht jedoch ein entscheidender Unterschied: Während §14 das Delegieren an beliebige Kamele erlaubt, erlaubt §8 Absatz (b) lediglich das Delegieren an Untergremien bzw. -posten, also an personelle Teilmengen des Delegierers.

Das Delegieren nach §8 Absatz (b) stellt lediglich eine Aufgabenteilung des delegierenden Gremiums dar. Es definiert durch die Bildung von (möglicherweise personell überlappenden) Untergremien und -posten gewisse Zuständigkeitsbereiche, welche jedoch rein interne Geltung haben, also in bezug auf die Spielregeln quasi „informell“ sind. Insofern gelten Entscheidungen, welche die Delegierten treffen, als Entscheidungen des Delegierers; ein Vetorecht des Delegierers gegen Entscheidungen seiner Teilkörperschaften besteht somit i.d.R. nicht. Der Delegierer sollte daher durch passende Formulierungen in seiner Geschäftsordnung dafür Sorge tragen, dass Fehlentscheidungen von Untergremien vorgebeugt wird; auch gremieninterne Ahndungsverfahren und Strafmaßnahmen kämen hier in Betracht.

§8 Absatz (c) erlaubt (unter Anderem) darüberhinaus ein „Delegieren im Vorgriff“; d.h., der Inhaber eines Einzelpostens kann bereits vor der Erweiterung seines Postens zu einem Gremium dafür Sorge tragen, dass die Arbeit des Postens und damit auch des späteren Gremiums nach bestimmten Kriterien auf Untergremien und/oder -posten aufgeteilt wird; gleichzeitig wird hier eine rechtliche Kontinuität beim Übergang von Einzelposten- auf Gremienwesen gewährleistet.

Der obige Vorschlag für einen neuen §14 gemäß der Formulierung in Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn sieht hingegen das Abtreten von Aufgaben an Kamele vor, welche mit dem Delegierer personell nicht identisch sein müssen. Eine solche Übertragung wird, weil mit ihr eine potenzielle Verlagerung von Machtbefugnissen sowie ein Missbrauch der übertragenen Rechte theoretisch möglich würden, durch §14 genauer geregelt, als dies bei einem Untergremium/-posten nach §8 Absatz (b) nötig ist. Durch das Vetorecht erhält der Delegierer das Recht, Fehlentscheidungen oder gar machtmissbräuchliche Entscheidungen (vgl. hier auch §14 Absatz (g)) der Delegierten innerhalb eines sinnvollen zeitlichen Rahmens zurückzunehmen. Da die Übertragung von Aufgaben auch die Übertragung von Pflichten auf Kamele, welche diesen Pflichten bislang nicht unterworfen waren, bedeuten kann, ist darüberhinaus eine genauere formale Regelung sowie die Zustimmung der Delegierten vorgeschrieben.

Abschließend stellt sich die Frage, ob eine Delegierung an ein reines Untergremium zwingend nach §8 Absatz (b) erfolgen muss, oder ob sie auch nach §14 erfolgen darf. Hierzu möchte der Gutachter die Gleichung von der Lehrstuhlbibliothek erzählen:

1Und der Wutzofant setzte eine Nutzungsordnung für die Lehrstuhlbibliothek auf, die da sagte: Wer Mitarbeiter am Lehrstuhl ist und ein Buch mit nach Hause nehmen möchte, der möge dies tun. Wer aber ein Student ist und ein Buch mit nach Hause nehmen möchte, der hinterlege ein Pfand von 40 Euro.

2Aber ein gewitzter Student kam und fragte: Oh Herr, ich bin Student, doch wie ihr wisst, bin ich zugleich Hiwi am Lehrstuhl und somit Mitarbeiter. Muss ich nun Pfand zahlen oder nicht?

3Und der von seinen Mit-Informatikern wahrlich genervte Wutzofant fügte der Nutzungsordnung einen weiteren Absatz hinzu, der da lautete: Wer sowohl Student als auch Lehrstuhlmitarbeiter (z.B. Hiwi) ist, dem steht es frei, ein Buch zu den Konditionen eines Studenten auszuleihen und 40€ zu hinterlegen, oder ein Buch zu den Konditionen als Mitarbeiter auszuleihen und nichts zu bezahlen.


In der Hoffnung, dass dieses Gutachten Ihre Fragen erschöpfend zu beantworten vermochte

hochachtungsvoll


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wutzofant 23:17, 30. Jul 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A31-BefAnm1-31-7-D

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006; Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn; Spll-Wzft-20060730.22a-G8NAnt31Fassg2IntrfrnznPara8bc

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Hochverehrte Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter! Werte Kollegen!
Aufgrund des umfassenden Gutachtens über die Zusammenwirkung der vorgeschlagenen Delegationsregelung nach Antrag Nr. 31 in der Neuformulierung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn mit §8, Absätze (b) und (c) (Spll-Wzft-20060730.22a-G8NAnt31Fassg2IntrfrnznPara8bc) durch den Spielleiter Wutzofant wurden die verbleibenden Fragen meinerseits hinsichtlich einer Regeländerung gemäß des Antrags Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm der Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn vollends beantwortet. Daher empfehle ich dem Zentralrat der Paragraphenreiter über den Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm der Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn positiv zu entscheiden, mit der Maßgabe, dass Absatz (f) der Regelung anders als in der Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn (und in korrigierter Fassung zu der Anmerkung A31-KritAnm1-30-7-D) statt
Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i)...
Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (ii)... lautet.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:12, 31. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn und Anmerkung A31-BefAnm1-31-7-D 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dieser Antrag ermöglicht eine flexiblere Ausgestaltung des Spiels, da in manchen Fällen von Regeländerungen abgesehen werden kann. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 00:28, 5. Aug 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Schließe mich der Meinung von Kamel:Die Sockenpuppe vom Wutzofant an. (Lustiger Kamelname übrigens. Sind wir miteinander verwandt?) Wutzofant (✉✍) 01:43, 5. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:43, 5. Aug 2006 (CEST)

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung über Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn und Anmerkung A31-BefAnm1-31-7-D


Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 02:15, 5. Aug 2006 (CEST)


Bemerkungen: Auf das Vetorecht des Aufsichtsrats gemaess § 3 Buchst. b der Regeln wird hiermit verzichtet. Die Aenderung kann somit nach hiesiger Auffassung sofort in die Regeln eingearbeitet und umgesetzt werden.



Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Nr. 32 vom 19. Juli 2006

 EILT!


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 32 vom 19. Juli 2006

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang von 22:40, 19. Jul 2006 (CEST)


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Vorbezeichnete Unterlage übersende ich mit der Anheimgabe weiterer Veranlassung.

Ich rege an, die nachgeordneten Stellen des dortigen Geschäftsbereichs entsprechend zu unterrichten.

Über das Veranlasste bitte ich zu berichten.

Fehlanzeige ist erforderlich.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 22:40, 19. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: AR-Schreiben vom 27. Mai 1963 (ARBl. S. 895)

 EILT!


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060720.13a-VfggEBemEWfg32

Hiermit wird folgendes verfügt:
Der Vorgang ist entsprechend der gültigen Regeln und Geschäftsordnungen von der verantwortlichen Stelle aufgrund der Dringlichkeit

unverzüglich

zu bearbeiten. Weniger dringende Arbeiten sind gegebenenfalls hintanzustellen.


Diese Verfügung erfolgt durch Schnellentscheid des Spielleiters (im Vorgriff auf Einwürfe nach §6 Absatz (a)) gemäß §11 Absatz (c) sowie §11a. .

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 13:04, 20. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag Nr. 33 vom 21. Juli 2006

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsgegenstand:

Neuformulierung des Antrags auf Einrichtung einer Gremiumsseite


Begründung:

Liebe Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter! Der Spielleiter erhebt berechtigte Einwände gegen den von mir gestellten Antrag. Zwar wurde der Antrag genehmigt, Wutzofant weist jedoch auf die folgenden Mängel hin:

  • Neue Unterseiten dürfen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges angelegt werden.
  • Es muss ausdrücklich festgelegt werden, welchem Zweck die Seiten dienen dürfen.
  • Es muss ausserdem angegeben werden, unter welchen Bedingungen der Spielleiter seine Erlaubnis wieder entziehen kann.

Sollte euch nichts dazu einfallen, mache ich einfach copy-paste mit Wolfgangs Antrag, ausser er hätte etwas dagegen. Das fänd' ich zwar langweilig, aber wenn es Wutzofant so haben will ...


Unterschrift, Datum: Mathekamel 10:15, 21. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Siehe Antrag Nr. 8 vom 20. Juli 2006




Antrag Nr. 34 vom 24. Juli 2006

 EILT!



Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsgegenstand:

Wahrung der UNO-Richtlinien, manifestiert in der Charta der unveräußerlichen Menschenrechte


Begründung:

Unter Berufung auf eine Anweisung von ganz ganz oben (siehe Bibel, Genesis 2;3: Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte.) fordere ich die Verankerung eines Ruhetages auf legislativer Basis.

Hinzuzufügen ist der §x:

  • Am Montag wird _nicht_ gearbeitet.
  • a.) Anträge, die an einem Montag eingereicht wurden, dürfen weder bearbeitet, noch zur Kenntnis genommen werden.
  • b.) Beschlüsse, Vetos, Einprüche, Genehmigungen, Rügen (etc.), die an einem Montag erfasst wurden, entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage und dürfen ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen werden.

Eine Ablehnung dieses Antrages widerspricht der Encharta der Menschenrechte und wird vom internationalen Völkerbund nicht akzeptiert. Änderungen in Farbe und Design, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.

Nach 4 Stunden ohne Bearbeitung gilt dieser Antrag aufgrund seiner Dringlichkeit automatisch als ratifiziert. Genaueres dazu ist geregelt in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche den allgemeinen Paragraphen in keinem Punkt widersprechen und somit gültig sind. Laut meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen können letztere jederzeit nachgereicht werden.


Eine Kopie wurde versandt an den Spielleiter.


Unterschrift, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:19, 24. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Alle Anlagen sind offiziell ausliegend.



GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Stattgegeben

Ausführendes Organ: Rat für Menschenrechte, aufgrund Ablauf der Frist

Unterschrift des Ausführenden, Datum: YHWH

Bemerkungen: Einprüche werden automatisch als Antisemetisch eingestuft


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 34 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Ein solches Verbot wäre unnütz, möglicherweise diskriminierend: Anträge können online auf der ganzen Welt gestellt werden und wenn in Deutschland gerade zufälligerweise Montag ist, so ist vielleicht in Amerika noch Sonntag und ein von dort gestellter Antrag würde unrechtmässig abgelehnt.
Zudem gehorchen Kamele keiner Bibel; sie gehorchen allein dem Kamelgott oder huldigen vielleicht dem Spielleiter. --Mathekamel 15:57, 26. Jul 2006 (CEST)
2. Stimme   Wirklich überflüssige Regelung. Erst gar nicht einführen. - Dufo 18:04, 28. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Dufo ist nicht mehr Mitglied des Zentralrats. Seine Stimme wurde annulliert.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060724.23a-AnmAntC3POMntgFeirtg

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 34 nebst dessen irregulärer Genehmigung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Spielleiter empfiehlt dem Zentralrat eine Ablehnung aus formalen Gründen, da Kamel:C 80.133 PO 19.204 zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht antragsstellungsberechtigt war; eine entsprechende Genehmigung wurde durch Kamel:Wolfgang als Vertreter des Aufsichtsrates erst einige Stunden später erteilt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 23:43, 25. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Sllt-Wzft-20060724.23b-VfggAntC3POMntgFeirtg

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060724.23b-VfggAntC3POMntgFeirtg

Hiermit wird folgendes verfügt:
Die durch ein nicht autorisiertes Gremium erfolgte Genehmigung des Antrags Nr. 34 ist nichtig.

Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß der momentan gültigen Regellage.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 23:43, 25. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Diese Verfügung stellt keinen Einspruch, sondern einen bindenden Erlass dar.


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: Sllt-Wzft-20060724.23c-VwgC3POwgAntMntgFeirtg

Verwarnt wird hiermit: C 80.133 PO 19.204

Gegenstand der Verwarnung:

Sie haben durch den Versuch einer Genehmigung des Antrags Nr. 34 einen Regelverstoß begangen, da sie weder Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter noch durch ihn legitimiert waren. Darüberhinaus haben Sie das Unterschriftenfeld im Genehmigungsstempel falsch ausgefüllt.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss vom 25.7.2005 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 23:43, 25. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Sllt-Wzft-20060724.23a-AnmAntC3POMntgFeirtg, Sllt-Wzft-20060724.23a-AnmAntC3POMntgFeirtg

Antrag Nr. 35 vom 25. Juli 2006

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Änderung der Spielregeln in Form der Löschung des § 13

Begründung:

§ 13 Spielregeln ist mit den Spielregeln unvereinbar.
1. formelle Unvereinbarkeit
Besagte Regelung wurde durch den Antragssteller 'aufgrund Ablauf der Frist' selbst in die Spielregeln eingetragen. Eine solche Vorgehensweise widerspricht den Spielregeln. Hierfür gibt es keine Grundlage. Auch durch die Antragsgenehmigung ist die Regeländerung nicht gerechtfertigt, da diese nicht gem. § 3 Absatz (a) Spielregeln, sondern vom Antragssteller selbst unter falschem Namen erfolgte. Im Übrigen fehlt es der Genehmigung an einem Datum, so dass diese formell gar nicht existiert.
Folglich ist § 13 Spielregeln formell mit den Spielregeln unvereinbar.

2. materielle Unvereinbarkeit
Der Antragsteller beruft sich auf die Charta der unveräußerlichen Menschenrechte. Menschenrechte werden in Kamelonien allerdings nicht gebraucht (s. Grundgesetz). Darüberhinaus ist fraglich, ob Menschenrechte auch für Kamele Gültigkeit besitzen, insbesondere, da es für Kamele bereits Kamelrechte gibt.
Auch die Verweisung des Antragsstellers auf eine Anweisung von ' ganz ganz oben ' genügt der Regeländerung zunächst nicht. Denn laut dieser Anweisung geht es um den 'siebenten Tag'. Gründe, weshalb dieser Montags ist, bringt der Antragssteller nicht vor. Soweit eine Manifestierung eines Ruhetages in den Spielregeln dem Grundrecht auf Freiheit (Nr. 3 Kamelrechte) nicht entgegensteht, müsste durch eine Siebenten-Tag-Berechnungs-Kommission zunächst ein solcher Tag festgelegt werden.
Da es sich hierbei um nichts anderes handelt, ist § 13 Spielregeln gem. § 11 Absatz (c) Spielregeln untersagt. Demnach ist § 13 Spielregeln auch materiell mit den Spielregeln unvereinbar.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 14:41, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 35 vom 25. Juli 2006

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Änderung der Spielregeln in Form der Löschung des § 13


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Zum vorstehenden Antrag an den Zentralrat ist darauf hinzuweisen, dass es einer Änderung der Spielregeln zur Löschung von „§ 13“ nicht bedarf, da es sich hierbei lediglich um einen in nicht regelkonformer Weise auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln eigenmächtig eingefügten Text handelt, dem keine Rechtswirkung zukommt. Die entsprechende Änderung der Seite wurde daher im Vorgriff auf ein entsprechendes Einschreiten des derzeit verhinderten Spielleiters und mit dessen mutmaßlichem Einverständnis von mir revertiert (siehe nachstehende Diff-URL).

Ich rege an, den Antrag auf Regeländerung zurückzunehmen. Gegenüber dem Spielleiter rege ich an, den Vorgang zu Antrag Nr. 34 (siehe oben) zur Klarstellung für ungültig zu erklären und den keinen Posten bekleidenden Teilnehmer Kamel:C 80.133 PO 19.204 gemäß § 6 Buchst. b der Regeln zu mecklenburgvorpommern, da hier mindestens ein mittelschwerer Regelverstoß vorliegt, Euer Ehren.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 19:25, 25. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: http://kamelopedia.mormo.org/index.php?title=B%C3%BCrokratenspiel%2Faktuelle_Runde%2FRegeln&diff=126671&oldid=126422

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Antrag auf bedingte Antragsrücknahme des Antrages Nr. 35 vom 25. Juli 2006

Begründung:

In Anbetracht der vorgegriffene Rücknahme der Änderung durch das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang beantrage ich die Rücknahme meines Antrages Nr. 35 vom 25. Juli 2006 sofern die Rücknahme bestand hat und der Antrag Nr. 34 abgeleht bzw. für ungültig erklärt wird.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 22:34, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060725.25a-AnmErklWrmC3PONchNchtMcklnbgVrpmmrn

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Bemerkung des Kamel:Wolfgang zu Antrag Nr. 35 vom 25. Juli 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren,

das Kamel:C 80.133 PO 19.204 wurde einstweilen wegen seines besagten Vergehens im Zusammenhang mit Antrag Nr. 34 noch nicht mecklenburg-vorgepommert, da der Spielleiter Artikel 4 Absatz (b) Punkt II seiner Geschäftsordnung derzeit und versuchsweise sinngemäß auch auf mecklenburg-vorpommernbewehrte Vorgänge anwendet.

Anmerkung zur Anmerkung: Da dem Spielleiter aus Nachschlagefaulheit nicht bekannt ist, ob Kamel:Wolfgang derzeit den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden innehat, wurde sicherheitshalber eine entsprechende Anrede gewählt, um Konformität mit §11 Absatz (a) zu wahren.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:56, 26. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: wikipedia:de:Mecklenburg-Vorpommern

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060725.25a-AnmErklWrmC3PONchNchtMcklnbgVrpmmrn

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Spielleiters vom 26. Juli 2006 zu Antrag Nr. 35;
hier: Anrede von Mitgliedern des Aufsichtsrats


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren Herr Spielleiter! Gemäß § 11 Buchst. a Satz 2 der Regeln ist die Anrede „Euer Ehren“ ausschließlich dem in § 11 Buchst. a Satz 1 der Regeln genannten Personenkreis vorbehalten, unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats also dem Vorsitzenden. Es geht nicht an, dass „sicherheitshalber“ diese Anrede auch anderen Mitgliedern gegenüber verwendet und damit in eklatanter Weise und ggf. sogar bedingt vorsätzlich („aus Nachschlagefaulheit“!) gegen § 11 Buchst. a Satz 2 der Regeln verstoßen wird. Wer den Vorsitz im Aufsichtsrat führt, ist durch Art. A.1 Abs. 1, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eindeutig geregelt und lässt sich aus Anhang 1 der Geschäftsordnung (siehe unten) unschwer ersehen. Ich bitte eindringlich um zukünftige Beachtung!


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 15:21, 29. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung#Anhang 1. Turnus für den Vorsitz des Aufsichtsrats.

Antrag Nr. 36 vom 25. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Änderung des § 2 Absatz (a) Spielregeln

Begründung:

Ich beantrage die Änderung der oben genannten Regel insoweit, dass die aufzählenden Paragraphenzeichen entfernt werden und die Regelungen mit 1., 2. usw. aufgezählt werden. Grund hierfür ist die einheitliche Gestaltung der Spielregeln gemäß § 3 Absatz (a) §§ 5 Spielregeln (analog).

Unterschrift, Datum: Doppelnull 23:11, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 36 zur Änderung von §2 der Spielregeln


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Auch ich bin der Meinung, das §2 einer Änderung bedarf. Zudem sind §§1, §§5, §§6, §§8 eher nutzlos, da sich sich lediglich auf das Stellen von Anträgen auf Stellen von Anträgen beim Aufsichtsrat beziehen. Für alle anderen Anträge haben sie keine Gültigkeit. Deshalb schlage ich die folgende Neuformulierung vor:

§2 Anträge
(a) Für das Stellen von Anträgen jedwelcher Art sind die vorhandenen Formulare zu benutzen. Dies gilt auch für Anmerkungen, Anweisungen, Verfügungen und andere Verwaltungsakte.

(b) Wird ein Formular nicht ordnungsgemäss ausgefüllt, so kann das Begehren des Antragsstellers aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden. Der Antragssteller hat dann das Recht auf einen Neuantrag.

(c) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.

(d) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.

§§6 wird ausgegliedert und an §3 (a) angefügt:
§3 Regeländerungen

(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. Pro Antrag auf Regeländerung darf nur eine Neuformulierung enthalten sein.

§§ 8 wird ausgegliedert:
§3 Regeländerungen

(c) Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat dürfen die Regelseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 01:20, 2. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A36-Anm2-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr.1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner bedankt sich sehr für die Unterstützung seines Antrages, schlägt jedoch vor, bei der Neufassung des § 2 für die Absätze (a) und (b) die Formulierung der §§ 1 bzw. 5 beizubehalten und die Anwendbarkeit des zukünftigen § 2 für anderweitige Vorgänge in einem § 2b zu regeln.
Es ergibt sich dann folgende Formulierung:


§2 Anträge
(a) Das Stellen von Anträgen hat in nicht formloser Form zu erfolgen.

(b) Alles muss seine Ordnung haben.

(c) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.

(d) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.

§2b Sonstige Vorgänge
Für Entscheidungen, Anmerkungen, Anweisungen, Verfügungen, andere Verwaltungsakte sowie sonstige Mitteilungen und Hinweise gelten die §§ 2 Absatz (a) und (b) entsprechend.


Der Neufassung des § 3 Spielregeln würde ich zustimmen.

Die Möglichkeit der Zurückweisung und ein Neuantragsrecht bei verstoß gegen §2 Absatz (b) ergibt sich nach Auffassung des Unterzeichners von selbst. Insbesondere auf die Formulierung des bisherigen §§5 würde der Unterzeichner insbesondere im Rahmen einer analogen Anwendung nur ungerne Verzichten.

Da bei einer geplanten Verwirklichung allerdings mehr als eine Neuformulierung erforderlich ist, schlage ich eine erneute Antragsstellung vor (gem. § 2 §§ 6 Spielregeln).


Hochachtungsvoll


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:09, 2. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 36 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 2 Absatz (a) Spielregeln 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jein.gif Vornehme Enthaltung, da Antrag selbst gestellt--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)




UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Der Abstimmende Kamel:Doppelnull ist nicht mehr Mitglied des Zentralrates

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 00:33, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 36 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 2 Absatz (a) Spielregeln 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 00:33, 5. Aug 2006 (CEST)




UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Der Abstimmende Kamel:Die Sockenpuppe vom Wutzofant ist nicht mehr Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 13:44, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: Eine neue Abstimmung ist erforderlich.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 36-3-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 36 zur Änderung von §2 der Spielregeln sowie dessen Anmerkungen


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich schlage die folgende Formulierung vor:

§2 Anträge
(a) Das Stellen von Anträgen hat in nicht formloser Form zu erfolgen.

(b) Alles muss seine Ordnung haben.

(c) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.

(d) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.

(e) Die Absätze (a) bis (d) gelten auch für Entscheidungen, Anmerkungen, Anweisungen, Verfügungen, andere Verwaltungsakte sowie sonstige Mitteilungen und Hinweise entsprechend.


§§6 wird ausgegliedert und an §3 (a) angefügt. §§ 8 wird ausgegliedert.
Eine genauere Regelung zwischen der Annahme einer Regeländerung und dem In-Kraft-Treten derselben erscheint mir zweckmässig. Das Vetorecht des Aufsichtsrats würde so klarer geregelt.

Somit lautet §3 neu wie folgt:
§3 Regeländerungen
(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. Pro Antrag auf Regeländerung darf nur eine Neuformulierung enthalten sein.

(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist tritt die Regeländerung in Kraft.

(c) Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat dürfen die Regelseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten.


Ein Neuantrag zur Einführung dieser Regeln wegen des jetzigen §2 §§6 ist in meinen Augen nicht nötig, da Anmerkung Nr. 36-3-Mthk eine Anmerkung und kein Antrag ist.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 13:44, 5. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Neufassung der Spielregeln gem. Anmerkung Nr. 36-3-Mthk 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Da stimme ich zu! --Mathekamel 13:44, 5. Aug 2006 (CEST)




Antrag Nr. 37 vom 25. Juli 2006

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Änderung des § 12 Spielregeln

Begründung:

Ich beantrage die Anfügung der Überschrift 'Archiv' an die oben genannte Regel sowie die Berichtigung der Regel insoweit, dass die Umlautbuchstaben statt mit angestelltem E mit zwei Punkten über dem Buchstaben dargestellt werden. Grund hierfür ist die einheitliche Gestaltung der Spielregeln gemäß § 3 Absatz (a) §§ 5 Spielregeln (analog).

Unterschrift, Datum: Doppelnull 23:34, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 37


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich fasse die Neuformulierung wie folgt zusammen:

§12 Archiv
(a) Genehmigte oder abgelehnte Anträge werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung überstellt.

(b) Die Überstellung erfolgt durch eines der derzeitig bestehenden Gremien.

(c) Ein Antrag auf Überstellung in das Archiv ist nicht erforderlich.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:59, 2. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 37 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 12 Spielregeln 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jein.gif Vornehme Enthaltung, da Antrag selbst gestellt--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)
2. Stimme Jaja.gif Ich stimme der Regeländerung zu. --Mathekamel 16:59, 2. Aug 2006 (CEST)




UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Die Abstimmenden sind nicht mehr Mitglied des Zentralrates

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:15, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 37 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 12 Spielregeln 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:15, 5. Aug 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Schließe mich der Meinung meines Vorredners an. --Wutzofant (✉✍) 01:54, 5. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:54, 5. Aug 2006 (CEST)

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergebnis der Abstimmung vom 5. August 2006 ueber Antrag Nr. 37 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 12 Spielregeln


Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 03:15, 5. Aug 2006 (CEST)


Bemerkungen: Auf das Vetorecht des Aufsichtsrats gemaess § 3 Buchst. b der Regeln wird hiermit verzichtet. Die Aenderung kann somit nach hiesiger Auffassung sofort in die Regeln eingearbeitet und umgesetzt werden.



Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Antrag Nr. 38 vom 25. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Änderung des § 2 Absatz (a) §§ 6 und § 3 Spielregeln

Begründung:

Ich beantrage die Änderung der oben genannten Regeln insoweit, dass die Regelung über die Neuformulierung des § 2 Absatz (a) §§ 6 an dieser Stelle entfällt und statt dessen an den § 3 als Absatz (c) angefügt wird. Grund hierfür ist eine inhaltlich übersichtliche Gliederung der Spielregeln.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 23:34, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 38 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 2 Absatz (a) §§ 6 und § 3 Spielregeln 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jein.gif Vornehme Enthaltung, da Antrag selbst gestellt--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)




UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Der Abstimmende ist nicht mehr Mitglied des Zentralrates

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:16, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 38 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 2 Absatz (a) §§ 6 und § 3 Spielregeln 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:16, 5. Aug 2006 (CEST)




Antrag Nr. 39 vom 25. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Ich ersuche den Zentralrat um das zeitnahe Durchlesen von §9 Absatz (b).

Begründung:

Eine Anwendung von §9 Absatz (b) erscheint dem Unterzeichner im Hinblick auf eine mittlerweile mögliche Ausübung von §9 Absatz (a) angeraten.

Unterschrift, Datum: Wutzofant 23:57, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 39 vom 25. Juli 2006; Durchleseersuchung  

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Stimme dafür diesen Paragraphen mal durchzulesen--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)
2. Stimme Jaja.gif Euer Ehren, ich habe den §9 Absatz (b) durchgelesen und bitte die anderen Mitglieder des Zentralrats, diesen Paragraphen ebenfalls zu lesen. --Mathekamel 16:49, 2. Aug 2006 (CEST)




Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: keiner

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist dauert einige Zeit.

Bemerkungen: Bereits durchgelesen von Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST)

Datum, Unterschrift: Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST)



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Antr-39-1-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 39 vom 25. Juli 2006


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Nach meiner Auffassung ist es nicht zwingend nötig, dass der Zentralrat neue Gremien vorschlägt, befor neue Kamele in das Spiel aufgenommen werden können. An den Aufsichtsrat gestellte Anträge werden weitergeleitet und genehmigt, sofern sie als sinnvoll befunden werden.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:49, 2. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Antrag Nr. 40 vom 25. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

§11 ist zu erweitern um folgenden Punkt:

(e) Es ist untersagt, während des Ausfüllens von Formularen auf einem Bein durch die Gegend zu hüpfen.

Begründung:

Der Spielleiter stellt im Eigenversuch fest, dass das Hüpfen auf einem Bein (hier: dem rechten) während des Ausfüllens eines Formulars

  1. der Konzentration sowie der Schreibgeschwindigkeit abträglich ist, und
  2. eine dem Spielernst gänzlich unangemessene Albernheit erkennen lässt.

Aufgrund dieser Erfahrungen plädiert der Unterzeichner dafür, entsprechendes Verhalten zukünftig zu untersagen.

Unterschrift, Datum: Wutzofant 23:57, 25. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Abstimmung
Abstimmung über: Antrag Nr. 40 vom 25. Juli 2006; Spielregelerweiterung § 11 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Versuch wiederholt; übereinstimmendes Ergebnis --Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)
2. Stimme Nönö.gif Weil gemäss der Kamelrechte jedes Kamel das Recht auf Freiheit hat, bleibt es jedem Kamel selbst überlassen, ob es während dem Ausfüllen von Formularen auf einem Bein durch die Gegend hüpft. Daraus resultierende Schreibfehler hat es ebenfalls selbst zu verantworten, weil das Herumhüpfen durch kein Organ kontrolliert und somit nicht geahndet werden kann. --Mathekamel 16:34, 2. Aug 2006 (CEST)




Antrag Nr. 41 vom 26. Juli 2006 Unterschrift Nr. 1 vom 26. Juli 2006

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Ausschlussparagraph für C 80.133 PO 19.204

Begründung:

Ich möchte nicht mehr am Bürokratenspiel teilnehmen. Außerdem habe ich durch das Einstellen einer Blanko-Unterschrift auf der Antragsseite grob fahrlässig gehandelt, da hierdurch potenziellem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurde. Daher beantrage ich die Aufnahme einer weiteren Spielregel:

§abc Ausschlüsse

Folgende Kamele sind von der weiteren Teilnahme an der aktuellen Runde des Bürokratenspiels ausgeschlossen:

  1. C 80.133 PO 19.204


Unterschrift, Datum:

Diese Unterschrift wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Antrag gültig. --C 80.133 PO 19.204 14:56, 26. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Stereo



Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralreiter Mathekamel 12:50, 11. Aug 2006 (CEST)

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsrist beträgt mindestens 40 Tage und 40 Nächte.


Datum, Unterschrift: Mathekamel 12:50, 11. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
1%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Der Unterzeichnende beantragt hiermit, den Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006 nicht zu genehmigen.


Begründung:

  • Sollte Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006 genehmigt werden, erlangt der Antragsgegenstand dadurch Gültigkeit und das genehmigende Gremium müßte wegen Regelverstoßes ermahnt/gerügt/böse angeguckt werden
  • Eine Ablehnung des Antrags Nr. 42 vom 28. Juli 2006 hätte zur Folge, daß der Antrag auf Nichtgenehmigung des Antrages nicht genehmigt wäre, was faktisch einer Genehmigung das Antrages entspräche, die - wie oben gezeigt - dringend zu vermeiden ist

Ich empfehle daher eine Nicht-Bearbeitung des Antrages, was lediglich zu einer Rüge wegen Nichtbearbeitung führen kann, nicht jedoch zu einer Rüge wegen Regelverstoßes


Unterschrift, Datum: C 80.133 PO 19.204 02:36, 28. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: aufgrund der derzeitigen Börsensituation keine


UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Weil das Heute das Morgen von gestern ist.


Ausführendes Organ: Mein Magen zusammen mit Gift und Galle

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 13:08, 2. Aug 2006 (CEST)


Bemerkungen: Antrag Nr. 42 ist sinnlos.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


 EILT!


Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Antrag auf Nichtbeachtung des Antrages Nr. 42

Begründung:

Ich beantrage den Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006 2:36 (CEST) von Kamel C 80.133 PO 19.204 nicht zu beachten. Da die Antragseite aufgrund des genehmigten Antrages Nr. 8 vom 26. Juli insoweit berichtigt wurde, dass Antrag Nr. 41 vom Spielleiter Wutzofant aufgrund dessen Inexistenz gestrichen und dessen Inhalt folgerichtig statt dessen als Unterschrift Nr. 1 vom 26. Juli deklariert wurde, existierte bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung des Kamels C 80.133 PO 19.204 kein Antrag Nr. 41. Die Bezeichnung des betreffenden Antrages als Antrag Nr. 42 war folglich schlichtweg falsch, da dieser tatsächlich Antrag Nr. 41 ist. Ein Antrag Nr. 42 der aber eigentlich Antrag Nr. 41 ist, kann aus formellen Gründen gar nicht existieren und ist somit nicht zu beachten.

Diesbezüglich bitte ich darum festzustellen, dass der nächste Antrag als Antrag Nr. 41 zu bezeichnen ist.

Anm.: Ich werde bei Spielleiter Wutzofant beantragen die Antragsseite bis zur Klärung dieses höchstproblematischen Problems zu sperren!

Unterschrift, Datum: Doppelnull 14:45, 28. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

Einspruch gegen vorstehenden nichtnummerierten Antrag von Kamel:Doppelnull


Begründung:

Es kann nicht statthaft sein, eine bereits verwendete Antragsnummer erneut zu vergeben, auch wenn sich die ursprüngliche Vergabe als fehlerhaft oder gar grob fahrlässig herausstellt oder herausgestellt hat und daraufhin entzogen wurde, da sich bereits weitere Schriftstücke auf diese erste Vergabe beziehen könnten und eine erneute Vergabe somit die Eineindeutigkeit aller früheren und folgenden Referenzierungen gefährdet.


Unterschrift, Datum: C 80.133 PO 19.204 17:17, 28. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060729.01a-AnmPrdxAntrg42,42,42

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006 sowie Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006 sowie Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Spielleiter empfiehlt dem Zentralrat, die Anträge innerhalb der von den Spielregeln vorgeschriebenen Fristen zu bearbeiten, und den Status der Bearbeitung durch das entsprechende Formblatt kenntlich zu machen. Der Spielleiter sieht in diesem Verhalten keinen rügenbewehrten Regelverstoß.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 00:55, 29. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Die Regeln, welche eine Bearbeitungsfrist in dieser Angelegenheit vorschreiben.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BM-C80-20060802.01a-AnmPrdxAntrg42

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ungültigkeitserklärung vom 2. August

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Ungültigkeitserklärung beruht auf reiner Willkuer und entpricht keinen gueltigen Regeln.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: C 80.133 PO 19.204 13:25, 2. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Die Regeln, denen dies unterliegt

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung 42-3-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 42


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Ungültigkeitserklärung entspricht keinen Regeln, ebensowenig wie der Antrag Nr. 42 irgendwelchen Regeln entspricht. Denn es wird nirgends festgelegt, an wen Anträge auf Selbstablehnung zu richten sind, noch wie mit solchen Anträgen zu verfahren ist. Ich empfehle dem Antragssteller, den Antrag zurückzuziehen. Sollte er jedoch wünschen, dass alle Mitglieder des Gremiums gerügt werden, so empfehle ich stattdessen dessen Annahme.
Da Antrag Nr. 42 einiges Kopfzerbrechen verursacht, ist gegebenenfalls vom Spielleiter zu überprüfen, ob der Antragssteller gegen §11 Absatz (d) verstossen hat.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 12:51, 5. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Nr. 43 vom 30. Juli 2006: Einrichtung einer UNO-Überwachungsstelle

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 8 an den Aufsichtsrat vom 30. Juli 2006

Hiermit wird folgendes verfügt:
Der vorbezeichnete und nachstehende Antrag von Kamel:C 80.133 PO 19.204 wird ungeprüft an den Zentralrat der Paragraphenreiter weitergeleitet.


Diese Verfügung erfolgt durch Wolfgang, Mitglied des Aufsichtsrats, gemäß § 9 Buchst. a der Regeln in Verbindung mit Art. D Abs. 6 GeschO-AR .

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 10:49, 30. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Abgabenachricht wird von hier aus erteilt. Die Kennzeichnung des Antrags als eilbedürftig stammt vom Antragsteller.



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

 EILT!


Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Antrag auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department


Begründung:

Wir beantragen hiermit eine legeslative Regelung der Zuständigkeit des CAoPOfDoCR (des Chief Administor Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights) zur Ueberwachung der Einhaltung der UNO-Rechte für intelligente Lebewesen (inklusive Computer, Komparsen und Kamele).

Dies erscheint uns in zunehmendem Maße dringend erforderlich, insofern die Rechte aller KamelInnen zunehmend mit Hufen getreten werden. Wir berufen uns dabei auf den derzeit leider verlegten § der Regeln oder Rahmenregeln, demzufolge möglichst vorhandene Ämter besetzt und vorhandene Mitspieler beamtet sein sollten.

Hochachtungsvoll

Unterschrift, Datum: C 80.133 PO 19.204 01:57, 30. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: eine (uno)


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A34-Anm1-30-7-D

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Antrag auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department (CAoPOfDoCR) kann nach Ansicht des vorübergehenden Mitglieds des Zentralrats der Paragraphenreiter Doppelnull derzeit nicht in die Ideensammlung des Zentralrats der Paragraphenreiter über neue Gremien aufgenommen werden, da eine Überwachung der UNO-Rechte für nicht erforderlich erachtet wird.
Über die Rechte UNO zu spielen (s. Artikel UCO gE), kann nicht im Rahmen des Bürokratenspiels gewacht werden.
Aus diesem Grund empfehle ich den werten Kollegen/Kollegeninnen des Zentralrats der Paragraphenreiter die Ablehnung des vom Aufsichtsrat an den Zentralrat der Paragraphenreiter weitergeleiteten Antrags auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:17, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Aus oben angemerktem Grunde lehne ich den Antrag ab. -- Doppelnull 16:17, 30. Jul 2006 (CEST)
2. Stimme Nönö.gif Mir sind zur Zeit keine schwerwiegenden Verstösse gegen UNO-Richtlinien innerhalb des Bürokratenspiels bekannt. Folglich ist die Einrichtung einer entsprechenden Stelle unnötig. Ausserdem ist der Begriff der Intelligenz unzureichend definiert. Deshalb muss zuerst eine Stelle eingerichtet werden, die Intelligenz bei den Spielteilnehmern festzustellen hat.

Aus den genannten Gründen lehne ich den Antrag ab. Dem Antragssteller steht es frei, neue Gremien auf der Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter vorzuschlagen. Aber will er bitte ausschliesslich wohldurchdachte Vorschläge für Gremien zusammen mit ausführlichen Angaben über deren Aufgaben und Befugnisse einreichen. --Mathekamel 16:27, 2. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Abgelehnt mit zwei Stimmen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mitglied des Zentralrats: Mathekamel 12:42, 11. Aug 2006 (CEST)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Antrag Nr. 43 wird abgelehnt nach Abstimmung


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 12:42, 11. Aug 2006 (CEST)


Bemerkungen: Zu den oben angeführten Gründen kommt noch hinzu, dass der Antragssteller mittlerweile ein Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter ist.



Rechtsmittelbelehrung: Der Antrag wurde im Rahmen des § 9 Absatz (a) der Spielregeln gestellt, welcher keine Rechtsbehelfe vorsieht. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §6 Buchst. (a).

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A34-Anm1-30-7-E

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag auf Einrichtung eines Chief Administration Of Permanent Observation For Disturbations Of Camelid Rights Department

Hiermit wird folgendes angemerkt:


Die Bemerkung von Kamel:Doppelnull, daß "eine Überwachung der UNO-Rechte für nicht erforderlich erachtet wird" zeigt nur umso deutlicher, wie dringlich eine solche benötigt wird.
Siehe dazu auch:

  • "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten." (W.E.P.Ulbricht, 15. Juni 1961, zwei Monate vor dem Mauerbau)
  • "Die Atomkraft dient dem Fortschritt der Menschheit" (J.R.Oppenheimer, August 1945)
  • "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben." (nochmal Ulbricht, auch 1945)

Ich kann deshalb nur dringend vor der Entstehung Maoistischer Ignoranz warnen!


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: C 80.133 PO 19.204 16:58, 30. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: A34-Nachfg-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Dies ist eine Nachfrage

Hiermit wird folgendes angemerkt:


Ich bitte darum, diese als solche festzuhalten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: C 80.133 PO 19.204 23:48, 30. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A34-Nachfg-1


Unterschrift, Datum: Mit freundlichen Grüssen: Mathekamel 16:27, 2. Aug 2006 (CEST)


Bemerkungen: Anmerkung A34-Nachfg-1 wurde auf Wunsch von C 80.133 PO 19.204 als Nachfrage identifiziert.



Hinweis: Mööepp!


Nr. 44 vom 5. August 2006: Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsnummer: Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006

Antragsgegenstand:

Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes

Es wird beantragt:

Die Spielregeln werden wie folgt geaendert:
Zwischen § 4 und § 5 wird folgender § 4a eingefuegt:
§4a Innenrevisionsdienst
(a) Der Innenrevisionsdienst ist ein mit bis zu zwei Kamelen besetztes Gremium. Seine Geschaeftsordnung kann eine andere Mitgliederzahl von hoechstens fuenf Kamelen vorsehen, sofern sie deren Wahl regelt. Die beiden ersten Mitglieder des Gremiums werden je eines vom Spielleiter und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt.
(b) Der Innenrevisionsdienst ist von allen anderen Gremien und Einzelposten (Organen) unabhaengig und keinen Weisungen unterworfen. Seine Mitglieder duerfen fuer ihre Taetigkeit im Innenrevisionsdienst Weisungen von anderen Stellen weder anfordern noch entgegen nehmen. §6 Absatz (a) bleibt hiervon jedoch unberuehrt. Die Mitglieder duerfen, unbeschadt §1 Absatz (d), auch anderen Organen angehoeren.
(c) Der Innenrevisionsdienst ist berechtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte ueber deren Taetigkeit anzufordern. Die Berichte sind, soweit nicht eine laengere Frist nachgelassen ist, unverzueglich zu erstatten. Neben der Anforderung von Berichten im Einzelfall kann der Innenrevisionsdienst auch allgemeine Berichtspflichten an den Dienst anordnen. Berichtspflichten der Berichtspflichtigen gegenueber anderen Stellen bleiben unberuehrt.
(d) Der Innenrevisionsdienst leitet nach seinem pflichtgemaessen Ermessen seine Erkenntnisse in zusammengefasster Form und, wenn er dies fuer angemessen erachtet, seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat weiter. Dieser schaltet in geeigneten Faellen den Spielleiter ein.


Begründung:

Eine staerkere Ueberwachung der immer mehr aus dem Ruder laufenden Buerokratie ist dringend geboten. Der Aufsichtsrat allein ist nicht in der Lage, die erforderliche Aufsichtsarbeit zu leisten. Eine starke, unabhaengige Institution erscheint insoweit dringend vonnoeten.


Unterschrift, Datum: Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications des Aufsichtsrats, Wolfgang 02:06, 5. Aug 2006 (CEST)

Anlagen:



Abstimmung
Abstimmung über: Übernahme von Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006 für §4a „Innenrevisionsdienst“ 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Sehr sinnvoll, die Bürokratie nimmt langsam wirklich überhand. Wutzofant (✉✍) 02:23, 5. Aug 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Ich muss mich der Meinung meines geschätzten Kollegen anschließen. Allerdings sollten in der endgültigen Fassung Umlaute verwendet werden.--Die Sockenpuppe vom Wutzofant 02:33, 5. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 02:33, 5. Aug 2006 (CEST)

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Übernahme von Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006 für §4a „Innenrevisionsdienst“


Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 02:36, 5. Aug 2006 (CEST)


Bemerkungen: Auf das Vetorecht des Aufsichtsrats gemaess § 3 Buchst. b der Regeln wird hiermit verzichtet. Die Aenderung kann somit nach hiesiger Auffassung sofort in die Regeln eingearbeitet und umgesetzt werden. Gegen die Verwendung von Umlauten bestehen keine Bedenken.



Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 44-1-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 44


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren! Ich möchte zu Bedenken geben, dass Regeländerungen jeglicher Art vom Zentralrat gem. §3 der Spielregeln möglich sind. Jedoch sollte wohl zur Schaffung eines neuen Gremiums wie des Innenrevisionsdienstes wie in §9 (b) beschrieben vorgegangen werden. Ich bitte deshalb darum, dies nachzuholen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 14:13, 5. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 44 (allg) vom 5. August 2006

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 44-1-Mthk

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Wen?

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications des Aufsichtsrats, Wolfgang 14:28, 5. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: § 9 Buchst. b der Regeln, den man nicht oft genug lesen kann

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 44-3-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications des Aufsichtsrats, Wolfgang


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Wen? Die Rädelsführer der Revolution natürlich! Aber ich sehe schon, es bleibt wieder an mir hängen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 20:52, 6. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Antrag Nr. 45 vom 5. August 2006: Änderung von §1 Absatz (d)

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsnummer: Nr. 45 (allg) vom 5. August 2006

Antragsgegenstand:

Lockerung von §1 Absatz (d)

Es wird beantragt:

Die Spielregeln werden wie folgt geändert:
§1 Absatz (d) wird ersetzt durch folgende Formulierung:
(d) (i) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied des Aufsichtsrates sein. (ii) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter sein.


Begründung:

Zunächst ist festzustellen: Eine personelle Trennung der drei zentralen Spielorgane Zentralrat, Aufsichtsrat und Spielleiter ist unbedingt erforderlich, um eine allzu große Ansammlung an Macht zu vermeiden.

Allerdings leidet das Spiel zur Zeit bzw. immer noch an personellen Engpässen. Indem das Kamel, welche die (zur Zeit vakante) Position des Spielleiters innehat, die Möglichkeit erhält, auch Mitglied anderer Gremien wie z.B. eines Gremieneffizienzüberprüfungsgremiums, eines Antragsseitenarchivierungsgremiums oder einer Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle zu sein, könnten kurzfristige personelle Engpässe bei diesen mutmaßlich neu zu bildenden Gremien ausgeglichen werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Spielleiter gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter benachteiligt wird, da für diese §1 keine solche strikte Regelung wie der jetzige §1 Absatz (d) vorsieht.


Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 02:23, 5. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: keine, Nachtrag vorbehalten



Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung 45-1-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 45


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren! Ich stimme der Bemerkung des Spielleiters zu, dass dieser im Vergleich zum Zentralrat der Paragraphenreiter und zum Aufsichtsrat benachteiligt ist. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass falls der Spielleiter Mitglied in einem anderen Gremium werden sollte, die Objektivität seiner Entscheidungen als Spielleiter nicht mehr voll gewährleistet werden kann.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit ausserordentlicher Hochachtung: Mathekamel 12:59, 5. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Nr. 46 vom 9. August 2006: Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz durch den Zentralrat

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsnummer: Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006

Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Abgeordneten des Zentralrats der Paragraphenreiter für die Rundensiegerernennungskonferenz.


Begründung:

Gemäß § 5a Buchst. a der Regeln ist die Wahl durchzuführen, sobald alle von den Regeln vorgesehenen Gremien vollständig besetzt sind, was mittlerweile der Fall ist. Solange nicht ein Abgeordneter für jedes Gremium gewählt ist, kann die Konferenz meines Erachtens ihre Arbeit nicht aufnehmen. Neben der Erledigung des Anfechtungsverfahrens gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters durch diesen ist daher auch die Durchführung der Wahlen durch den Zentralrat der Paragraphenreiter und den Innenrevisionsdienst von vordringlicher Bedeutung.


Unterschrift, Datum: Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang 22:19, 9. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Antrag Nr. 47 (allg) vom 9. August 2006



Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-A46-08-10-06-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrtes Kamel Wolfgang! In der Tat steht im Zentralrat der Paragraphenreiter die Wahl zum Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz an. Dies ergibt sich jedoch aus § 5a Absatz a Spielregeln. Mit Gunst und Verlaub, aber eine drängende Aufforderung hierzu seitens des Aufsichtsrats verwundert mich doch sehr. Denn würde der (dritte) Zentralrat der Paragraphenreiter die diesbezüglichen zeitlichen Maßstäbe des Aufsichtsrates an den Tag legen, hätte dieser noch bis zum Ersten des kommenden Monats Zeit. Die diesbezüglichen Versäumnisse des ersten und zweiten Zentralrats der Paragraphenreiter können dem jetzigen Zentralrat aber nicht angelastet werden.
Diesem Beispiel wird der Zentralrat aber nicht folgen. Es liegen jedoch Gründe vor, die einen Aufschub der Wahl rechtfertigen. Denn um der Wahl eine rechtlich fundierte Grundlage zu geben, stehen die Beratungen des Zentralrats der Paragraphenreiter über eine Geschäftsordnung an erster Stelle. Eine fortgesetzte Verschleppung des Arbeitsbeginns der Rundensiegerernennungskonferenz aufgrund der noch ausstehenden Wahl des Abgeordneten des Zentralrats der Paragraphenreiter ist jedenfalls derzeit nicht ersichtlich. Zum einen steht das Anfechtungsverfahren bezüglich der Wahl des Kamels Wutzofant noch aus und zum anderen scheint der Innenrevisionsdienst derzeit gänzlich abwesend zu sein. Vielmehr drängt sich die Frage auf, ob die Innenrevisionsbediensteten ihre Ernennung bereits vernommen haben.
Ich werde jedoch dem Zentralrat der Paragraphenreiter vorschlagen, dass die in dieser Anmerkung ausgeführten Ansichten in einem sandförmchenhaften Beschluss bekanntgegeben werden.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 01:30, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Siehe auch: Antrag Nr. 2 -nicht zugänglich-

BESCHLUSS


Beschluss Nr. 1 des Zentralrats der Paragraphenreiter vom 10. August 2006 über die Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz

Die Wahl des vom Zentralrats der Paragraphenreiter zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Absatz a Spielregeln wird nach Maßgabe der Begründung des Beschlussantrags vorläufig zurückgestellt. Das Recht jedes Kamels, gemäß § 6 Absatz a Spielregeln auf die Entscheidung des Spielleiters anzutragen, bleibt unberührt.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Antrag Nr. 2 -nicht öffentlich-

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Für den Zentralrat der Paragraphenreiter Doppelnull 16:04, 10. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Bemerkungen: -


Rechtsbehelfsbelehrung: Der Beschluss ist nur durch Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter anfechtbar.

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Doppelnull MdZdP

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 200 Stunden.

Bemerkungen: Siehe Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN    

Datum, Unterschrift: Doppelnull 02:15, 10. Aug 2006 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
11%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Zentralreiters Doppelnull vom 10. August 2006 (Anm1-A46-08-10-06-DoN)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Väter und Beigeordnete!

Mit großem Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass die Begründung meines Antrags vom 9. August 2006 so aufgefasst wird, als ob ihre Zielrichtung die Kritik daran wäre, dass eine wirksame Wahl der weiteren Abgeordneten der Rundensiegerernennungskonferenz noch nicht zustande gekommen ist. Soweit meine Worte in diesem Sinn verstanden werden sollten, bedauere ich, mich missverständlich ausgedrückt zu haben, und versichere, dass mit den in diesem Zusammenhang gestellten Anträgen zu keinem Zeitpunkt ein Tadel irgendeines Kamels oder Gremiums, insbesondere nicht des erst kürzlich ins Amt gekommenen dritten Zentralrats der Paragraphenreiter, beabsichtigt war. Mein Anliegen war allein die Sache. Ich möchte mich für meine offenbar missglückte Wortwahl hiermit ausdrücklich und in aller Form bei allen Kamelen entschuldigen, die sich davon betroffen fühlen, und hoffe und vertraue auf eine fachlich wie kamelisch angenehme Zusammenarbeit in der künftigen Rundensiegerernennungskonferenz.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang 15:23, 12. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Nicht-Rügen.jpg

KEINE RÜGE

Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Wolfgang

Genauere Angaben:
Kamel:Wolfgang hat in o.g. Sache zu keinem Zeitpunkt gegen eine Spielregel verstoßen.

Weitere Bemerkungen: Kamel:Wolfgang hat sich darüberhinaus entschuldigt.

Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:27, 12. Aug 2006 (CEST)


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anm2-A46-08-12-06-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang (Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006); keine Rüge vom 12.08.2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren Kamel Wutzofant! Sehr geehrter Abgeordneter und Ferienausschussvorsitzender Wolfgang!
Soweit ich den Antrag vom 9. August 2006 missverstanden habe und hieraus resultierend die anmerkende Anmerkung Anm1-A46-08-10-06-DoN vom 10. August 2006 über der Maßen hart ausviel, möchte auch ich mich in aller Form entschuldigen. Zur Vermeidung derartiger Mißverständnisse für die Zukunft wäre die Einrichtung einer Gremienkrisenkonferenz in Betracht zu ziehen. Ausdrücklich begrüße ich die Entscheidung des Spielleiters Wutzofant Kamel Wolfgang - zu Recht - keine Rüge zu erteilen. Abschließend versichere ich, dass eine fachlich wie kamelisch angenehme Zusammenarbeit sowohl in der künftigen Rundensiegerernennungskonferenz, als auch in der zwischengremlichen Zusammenarbeit, zumindest aus meiner Sicht - sicherlich aber auch aus Sicht meiner Zentralratskollegen - zu keiner Zeit gefährdet war.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 17:46, 12. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Siehe auch: -

Nicht-Rügen.jpg

KEINE RÜGE

Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Doppelnull

Genauere Angaben:
Kamel:Doppelnull hat in o.g. Sache zu keinem Zeitpunkt gegen eine Spielregel verstoßen.

Weitere Bemerkungen: Kamel:Doppelnull hat sich darüberhinaus entschuldigt.

Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:44, 13. Aug 2006 (CEST)


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060824.16b-AnmAnt46Grmnkrsnknfrnz

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang (Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006); keine Rüge vom 12.08.2006; diesbzgl. Anmerkung des Kamel:Doppelnull vom 12.08.2006; keine Rüge vom 13.08.2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner unterstützt die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines generellen Vermittlungsausschusses oder einer Deeskalationsstelle. Zwar könnte dies auch als Untergremium des Un-Sicherheitsrates (dessen Einrichtung der Spielleiter ebenfalls ausdrücklich befürworten würde!) oder evtl. per Delegation im Rahmen des hierbei Möglichen evtl. als externes Untergremius des Spielleiters eingerichtet werden; jedoch scheint die Bildung als eigenständiges Gremium am vielversprechendsten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:44, 13. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Nr. 47 vom 9. August 2006: Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz durch Innenrevisionsdienst

Antrag

Adressat: An den Innenrevisionsdienst


Antragsnummer: Nr. 47 (allg) vom 9. August 2006

Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Durchführung der Wahl zum Abgeordneten des Innenrevisionsdienstes für die Rundensiegerernennungskonferenz.


Begründung:

Gemäß § 5a Buchst. a der Regeln ist die Wahl durchzuführen, sobald alle von den Regeln vorgesehenen Gremien vollständig besetzt sind, was mittlerweile der Fall ist. Solange nicht ein Abgeordneter für jedes Gremium gewählt ist, kann die Konferenz meines Erachtens ihre Arbeit nicht aufnehmen. Neben der Erledigung des Anfechtungsverfahrens gegen die Wahl des Abgeordneten des Spielleiters durch diesen ist daher auch die Durchführung der Wahlen durch den Zentralrat der Paragraphenreiter und den Innenrevisionsdienst von vordringlicher Bedeutung.


Unterschrift, Datum: Abgeordneter des Aufsichtsrats für die Rundensiegerernennungskonferenz Wolfgang 22:19, 9. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Antrag Nr. 46 (allg) vom 9. August 2006



Nr. 48 vom 11. August 2006: Ohne Belang

Wo hab ich ihn nur, wo kann er denn sein. Ach ja, da isser, der Humorantrag: Stelle Antrag auf Humor.--KKK 17:09, 11. Aug 2006 (CEST)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antragsteller verfügt nicht über die Antragsberechtigung gemäß § 2 Buchst. a der Regeln. Da der Antrag an kein bestimmtes Organ gerichtet ist, sieht sich der Aufsichtsrat als für die Erteilung von Antragsberechtigungen zuständiges Gremium als zuständig jedenfalls insoweit an, als eine Antragsablehnung aus formalen Gründen inmitten steht.


Ausführendes Organ: Ferienausschuss des Aufsichtsrats

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses Wolfgang 13:23, 13. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: Auf Art. A.3 Abs. 3 UAbs. 3 Satz 5 GeschO-AR wird hingewiesen. Der Unterfertigte ist derzeit das einzige Mitglied des Ferienausschusses des Aufsichtsrats.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 49 vom 13. August 2006: Einrichtung eines Un-Sicherheitsrats

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006
Antragsgegenstand:

Das neue Herz der Bürokratie
Einrichtung eines Un-Sicherheitsrats im Rahmen von § 9 Buchst. b der Regeln

Väter und Beigeordnete!

Hiermit beantrage ich, im Rahmen der derzeit laufenden Ausarbeitung von Vorschlägen für neue Gremien gemäß § 9 Buchst. b der Regeln, dem Aufsichtsrat die Einrichtung eines Un-Sicherheitsrats als neues Gremium vorzuschlagen.

Das Gremium sollte sich aus dem Spielleiter sowie den Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Zentralrat der Paragraphenreiter als den drei ständigen Mitgliedern, ferner zunächst ein bis zwei weiteren nicht-ständigen Mitgliedern zusammensetzen. Entscheidungen sollten einer Mehrheit von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder bedürfen, wobei jedoch den ständigen Mitgliedern ein Vetorecht zustehen sollte. Abweichend davon sollte für Verfahrensfragen die absolute Mehrheit ausreichend und kein Vetorecht vorgesehen sein, wobei unbedingt davon abgesehen werden sollte, eine handhabbare Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Sachentscheidungen zu definieren.

Aufgabe des Gremiums soll die Hauptverantwortung für die Wahrung des Bürokratismus und einer möglichst geringen Rechtssicherheit sein. Zu diesem Zweck soll ihm die Befugnis übertragen werden, in allen Fragen ungeachtet einer etwaigen Zuständigkeit anderer Organe unverbindliche Empfehlungen an beliebige Organe zu richten oder verbindliche Entscheidungen jedweden Inhalts zu treffen, auch wenn diese mit anderen Bestimmungen der veränderbaren Spielregeln in Widerspruch stehen.

Begründung:

Mit Anmerkung vom 12. August 2006 (Anm2-A46-08-12-06-DoN) hat Zentralreiter Doppelnull die Einrichtung einer Gremienkrisenkonferenz angeregt. Dieser sehr wertvolle Ansatz verdient es weiter verfolgt zu werden, jedoch sollte meines Erachtens eine umfassendere und nachhaltige Lösung angestrebt werden. Die vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung, die vom Zentralrat bei Bedarf noch verändert und vom Spielleiter dann in detaillierte Regeln umgesetzt werden kann, sieht eine möglichst weitgehende Kompetenz des neuen Gremiums vor, um auf Krisen, die den Bürokratismus bedrohen, beispielsweise ein plötzliches Ansteigen von Rechtssicherheit in einzelnen Spielregionen oder die drohende Arbeitsfähigkeit wichtiger Organe, schnell, angemessen, und mit aller nötigen Härte reagieren zu können. So wäre es dadurch auch möglich, kurzfristig sachgerechte Lösungen zu finden, für die das Instrumetarium des Regelwerks keine oder nur unzureichende oder zu langwierige Möglichkeiten vorsieht. Zu Denken wäre hier etwa an die zeitweise Einsetzung eines Diktators oder dergleichen (wobei sich hier die Frage stellen würde, ob eine vorübergehende Diktatur hinreichende bürokratische Möglichkeiten offen ließe). Als Ausgleich für die weitgehenden und praktisch nur durch die Rahmenregeln begrenzten Befugnisse ist das Vetorecht der ständigen Mitglieder vorgesehen.

Unterschrift, Datum: Junior Chief Administrator for Central Committee Supervision and Communications des Aufsichtsrats Wolfgang 14:18, 13. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: , nukleare



Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060813.16a-AnmWlfrlNuke

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 49 (allg) vom 13. August 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner konnte keinen tieferen Sinn im Zusatz „, nukleare“ erkennen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 16:07, 13. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Nr. 50 vom 14. August 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen, betr. Kamel:Blinry

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat


Antragsnummer: Nr. 50 (allg) vom 14. August 2006

Antragsgegenstand:

Kamel:Blinry beantragt hiermit beim Aufsichtsrat, gemäß §2a zum Stellen von Anträgen zugelassen zu werden.


Begründung:

Der Antragsteller ist der Meinung, den ein oder anderen Beitrag zum Aufbau unserer bürokratischen Welt leisten zu können. Es gibt einige Mechanismen im Zusammenspiel der Regeln und unserer Gremien, die verbesserungswürdig sind. Hinzu gesellt sich, das will ich nicht verheimlichen, der Wunsch nach einer steilen Karriere, Macht, Ansehen und Geld.

Ich verbleibe in Erwartung einer raschen Stattgabe des Antrags und einer effektiven Zusammenarbeit


Unterschrift, Datum: Blinry 16:24, 14. Aug 2006 (CEST)

Anlagen: Tabellarischer Lebenslauf, Abschlusszeugnis