Rechtsschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Rechtsschreibung''' [f.] (fälschlicherweise oft als ''Rechtschreibung'' notiert), alte Sitte der Lehrer, eigentlich fertige Texte am rechten Rand noch mit einer zusätzlichen [[Schreibung]] zu versehen. | + | [[Bild:Duden.jpg|thumb|300px|Der Rechts-Schreib-Duden von 1934]] |
+ | '''Rechtsschreibung''' [f.] (fälschlicherweise oft als ''Rechtschreibung'' notiert), alte Sitte der Lehrer, eigentlich fertige Texte am rechten Rand noch mit einer zusätzlichen [[Schreibung]] zu versehen. Nützlich ist dabei der Rechts-Schreib-Duden von 1934. | ||
Von der Rechtsschreibung zu unterscheiden ist die [[Rechtschreibung]], eine [[Wissenschaft]], die sich mit dem Schreiben von Recht (als dem schriftlichen Abfassen von gesprochenen [[Urteilen]] (s.a. [[Rechtsprechung]])) befasst. | Von der Rechtsschreibung zu unterscheiden ist die [[Rechtschreibung]], eine [[Wissenschaft]], die sich mit dem Schreiben von Recht (als dem schriftlichen Abfassen von gesprochenen [[Urteilen]] (s.a. [[Rechtsprechung]])) befasst. |
Version vom 28. September 2006, 16:43 Uhr
Rechtsschreibung [f.] (fälschlicherweise oft als Rechtschreibung notiert), alte Sitte der Lehrer, eigentlich fertige Texte am rechten Rand noch mit einer zusätzlichen Schreibung zu versehen. Nützlich ist dabei der Rechts-Schreib-Duden von 1934.
Von der Rechtsschreibung zu unterscheiden ist die Rechtschreibung, eine Wissenschaft, die sich mit dem Schreiben von Recht (als dem schriftlichen Abfassen von gesprochenen Urteilen (s.a. Rechtsprechung)) befasst.
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