Ladenschlussgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Ladenschlussgesetz''' beruht auf dem [[Gesetz]] vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.
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Das '''Ladenschlussgesetz''', sinngemäß richtiger: das Ladenstussgesetz, beruht auf dem [[Gesetz]] vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.
  
 
Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.
 
Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.
  
 
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Version vom 6. Dezember 2006, 03:05 Uhr

Das Ladenschlussgesetz, sinngemäß richtiger: das Ladenstussgesetz, beruht auf dem Gesetz vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.

Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.