Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/sehrOK|Organ|[[Kamel:Atreju|Kindchen Atreju]] 08:29, 16. Dez 2006 (CET)|Dem Antrag wird auf Stellen von Antraegen wird stattgegeben.|Reiszwecken heiligen nicht zwangslaeufig die Rechtsmittel.}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/sehrOK|Organ|[[Kamel:Atreju|Kindchen Atreju]] 08:29, 16. Dez 2006 (CET)|Dem Antrag wird auf Stellen von Antraegen wird stattgegeben.|Reiszwecken heiligen nicht zwangslaeufig die Rechtsmittel.}} | ||
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsıchtsrat|Lieber Aufsichtsrat! Auch ich möchte meine Stimme erheben, meine mir zustehenden Rechte wahrnehmen und am demokratischen Prozess der Verwaltungsvorgänge teilnehmen und beantrage hiermit nach §3 b der Spielregeln, beantragen zu können. Gleichzeitig bitte ich um die Zuteilung einer Antragsnummer. | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsıchtsrat|Lieber Aufsichtsrat! Auch ich möchte meine Stimme erheben, meine mir zustehenden Rechte wahrnehmen und am demokratischen Prozess der Verwaltungsvorgänge teilnehmen und beantrage hiermit nach §3 b der Spielregeln, beantragen zu können. Gleichzeitig bitte ich um die Zuteilung einer Antragsnummer. | ||
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Version vom 16. Dezember 2006, 08:40 Uhr
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Anträge (allgemein)
Dies ist die Antragsseite des Aufsichtsrates.
Antrag Nr.1 vom 26. November 2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat
Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a
Antragsgegenstand:
Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke
Begründung:
Eure Ehren! Werte Zentralreiter!
Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.
§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.
Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.
Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Teilnehmer Wutzofant wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zum Stellen von beliebigen Anträgen zugelassen. Gemäß einer logischen Regelauslegung, ist jeder, auf den Paragraph §3 Absatz c nicht zutrifft, nicht zum Stellen von anderen Anträgen als dem Antrag auf Stellen von Anträgen berechtigt, das "wenn" in diesem Satze logisch als "genau dann, wenn" aufzufassen, weil nämlich eine Erlaubnis von Antragsstellungen ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Genehmigung eines entsprechenden Antrags durch den Aufsichtsrat eine Entmachtung desselben und ein Aufbrechen bürokratischer Grundformen zu Folge hätte. Ihr Antrag muss also zur Wahrung der Autorität des Aufsichtsrates und des gesamten Bürokratieapparates selbstverständlich ignoriert werden.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 16:39, 27. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat fühlt sich durch Ihren Antrag angeregt, beim Zentralrat der Paragraphenreiter eine Regeländerung zu beantragen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag Nr. 2 vom 27. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 27-Nov-06-C3PO-allg-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln bei der zuständigen Stelle.
Begründung:
Aufgrund ärztlichen Anratens benötige ich eine Position, die regelmäßigen nachmittäglichen Schlaf ermöglicht.
Anlagen: -
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Der Teilnehmer C 80.133 PO 19.204 erhält hiermit die Genehmigung, Anträge zu stellen. Da allerdings alle zur Zeit bestehenden Organe voll besetzt sind, muss der Teilnehmer so schnell wie möglich die Aufnahme in ein neues oder bestehendes Organ beantragen. Seine Antragsstellungsgenehmigung wird hiermit auf eine unbefristete Frist beschränkt.
Begründung:
Sollte der Teilnehmer nicht in ein Organ aufgenommen werden, so muss ihm die Antragsstellungsgenehmigung jederzeit wieder entzogen werden können, da sonst der ideelle Wert der Antragsstellunggenehmigung in nicht vom Aufsichtsrat zu akzeptierender Weise gemindert würde.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates, Wanderdüne 17:51, 27. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Die momentan unbefristete Frist kann jederzeit durch einen Vorsitzenden des Aufsichtsrates verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-allg-1
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle fest, daß der Zentralrat der Paragraphenreiter derzeit die auf seiner Antragsseite gestellten Anträge aus "formalen Gründen" außerstande zu bearbeiten ist. Ich bitte um Klärung und gegebenenfalls entsprechende Disziplinarmaßnahmen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:02, 27. Nov 2006 (CET)
Anlagen: Anlagen: mütterlicherseits
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Mit Hilfe einer Feststellung kann lediglich ein vorhandener Sachverhalt festgestellt werden. Wenn Sie etwas beantragen wollen, benützen Sie das entsprechende Formblatt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vorsitzender des Aufsichtsrates Wanderdüne 19:19, 27. Nov 2006 (CET)
Bemerkungen: Das Feststellen von feststehenden Feststellungen führt selten zur Verfestigung der unverfestigten Sachverhalte.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-allg-1
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle ferner fest, daß auch Kamel:aktenleiche keinem Gremium innewohnt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 18:02, 27. Nov 2006 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 27-nov-06-C3PO-allg-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ihre Feststellung ist falsch. Kamel:aktenleiche vertritt zur Zeit den Spielleiter.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wanderdüne 19:14, 27. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Bürokratenspiel/2. Runde/Organe
Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt1
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle leider fest, daß "Den Spielleiter vertreten" kein offizielles "Organ" ist, daher nicht auf der Seite der Organe und auch nicht in §8 verzeichnet ist, und folglich aktenleiche gemäß §12.a. in ein Organ gemäß §2 oder §8 gewählt werden muß. MfG,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 19:24, 27. Nov 2006 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung 27nov-Aufsr-Mitt1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ob Sie Recht oder Unrecht haben, ist nicht im Rahmen unserer Zuständigkeit, dasselbe festzustellen oder zu untersuchen, außerdem eine Untersuchung des Vorganges nur dasjenige Ergebnis zur Folge hätte, dass eine eindeutige Feststellung möglich wäre, ob betreffender Spielleitervertreter zur Zeit Teil eines Organ ist. Meiner Meinung nach ist der Vertreter eines Organsmitglieds eben zeitweise Organsmitglied, aber eben nicht ständig, während das vertretene Organsmitglied auch während es vertreten wird, Organsmitglied bleibt, wobei dies nur eine Meinung und weder eine verbindliche Aussage noch ein Vorausgriff auf eine mögliche verbindliche Auslegung des Spielleiters über dasselbe Problem bleibt. Nebenbei sei angemerkt, dass selbst eine Anerkennung Ihrer Feststellung nichts weiter zur Folge hätte. Wenn es Ihre Erwartung sein sollte, auf Grund der nicht beschränkten Antragsstellungsgenehmigung für die Aktenleiche eine ebensolche auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu bekommen, so können Sie es gerne versuchen. Der Aufsichtsrat ist dynamisch und innovativ und nimmt Ihre Anträge gerne an.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Aufsichtsratsvorsitzender Wanderdüne 20:09, 27. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Faulheit
Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt2
Bearbeitendes Organ: Antragsteller
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Dem Feststeller ist an der Betonung gelegen, in dieser Angelegenheit bewußt keinen Antrag gestellt zu haben. Es geht ihm vornehmlich um die Feststellung der Tatsache, daß zwar (gemäß §11) Aufgaben an sog. "Einzelkamele" delegiert werden können, §12 Abatz b.) jedoch notwendig vorschreibt, daß benannte "Einzelkamele" per Regeländerung (siehe $12.b. 1, 2 oder 3) schnellstmöglich in ein offizielles "Organ" zu integrieren sind. "Meinungen" zu äußern steht mir weder in dieser noch in einer anderen Angelegeheit zu. MfG,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: C 80.133 PO 19.204 19:24, 27. Nov 2006 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-27-nov-06-13
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: antrag 2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
- aktenlaich ist seit 21:00 des 27.nov.2006 KEIN spielleiter mehr. die temporaere vertretung ist beendet.
* der §12 beinhaltet eine "kann" formulierung. daraus folgt, dass "einzelkamle" durchaus ohne organzugehoerigkeit agieren koennen.
* fuer den fall der vollstaendigkeit aller organe ist der §12 (d) auch zu beachten!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktelaich27. noc 2006 21:45 (CET)
Siehe auch: antrag 17 allg. (mit der bitte um genehmigung!)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 27nov-Aufsr-Mitt3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl-27-nov-06-13
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Bemerker legt Wert auf die Feststellung, daß §12 zwar niemanden zwingt, ein Spielteilnahme zu beantragen, jedoch erlaubt er auch keine Spielteilnahme, nachdem alle Organe vollbesetzt sind, ohne daß ein enstprechender Antrag beim Zentralrat der Paragraphenreiter gestellt wurde (§12a), woraufhin letzterer eine Spielregeländerung gemäß §12b (1, 2 oder 3)beschließen MUSS! Wir können hier ja schließlich nicht machen, was wir wollen ...
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: C 80.133 PO 19.204 22:01, 27. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: nö
Antrag Nr. 3 vom 27. November 2006: Fahrlässiges Handeln Seitens des Zentralrats
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 27-Nov-06-C3PO-link-1
Antragsgegenstand:
Fehlerhafter Link
Begründung:
Euer Ehren!
Die offizielle Seite des Zentralrats verweist unter der Überschrift "Unterseiten des Zentralrats der Paragraphenreiter" auf die Antragsseite "Anträge", welche der Zentralrat nach eigenen Angaben noch nicht zu bearbeiten in der Lage ist. Daher ist die Verlinkung dieser Seite grob irreführend. Ich stelle Eil-Antrag auf dringende Behebung dieses unhaltbaren Zustands.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Aufsr-27112006-Atreju-001
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 27-Nov-06-C3PO-link-1. Hier: Nichtzuständigkeit des Aufsichtsrates
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werter Antragssteller. Das der Zentralrat nach eigenen Angaben die eigene Antragsseite nicht bearbeiten kann, wird dem geneigten Antragssteller begründet auf selbiger Antraggseite schlüssig dargelegt. Weiterhin ist festzustellen, das der von Ihnen gestellte Antrag an den Spielleiter zu richten ist. Gemäß Antrag Nr. 11 vom 22. November 2006, insbesondere dem dort genannten Absatz 5, Unterpunkt 1 und 2 ist nur der Spielleiter befugt, die Einrichtung von Unterseiten zu widerrufen. Gemäß Absatz 5, Unterpunkt 3 ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates nur anzuhören, sofern keine Eilbedürftigkeit besteht. Entsprechend kann der von Ihnen eingereichte Antrag wegen Nichtzuständigkeit nicht bearbeitet werden. Wir empfehlen daher, den von Ihnen eingereichten Antrag erneut an den Spielleiter zu richten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Kindchen Atreju 22:39, 27. Nov 2006 (CET)
Siehe auch: Antrag Nr. 11 vom 22. November 2006, Absatz 5, Unterpunkt 1 ff
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-link-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Aufsr-27112006-Atreju-001. Hier: Nichtzuständigkeit des Aufsichtsrates
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Es besteht keine Zuständigkeit des Spielleiters, da keine "Widerrufung" einer Einrichtung beantragt wird. Auch die begründete Antragsseiten-Brachlage ist nicht Gegenstand des Antrags, sondern deren irreführende Verlinkung auf der offiziellen Seite des Zentralrats.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, C 80.133 PO 19.204 23:01, 27. Nov 2006 (CET) (CET)
Siehe auch:
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Nov-06-C3PO-link-1
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In §13 der Spielregeln ist nicht erläutert, wer explizit für die Einrichtung von Unterseiten der Organe zuständig ist. Die derzeitige Formulierung "Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten.." legt nahe, das in jedem Fall das Organ selbst berechtigt ist, neue Unterseiten einzurichten. Wer darüber hinaus zusätzlich berechtigt ist, kann aus dem zitierten Paragraphen nicht entnommen werden. Ebenso ist durch den vom Spielleiter nicht genehmigten Punkt 5 des Antrag Nr. 11 vom 22. November 2006: Antrag des Zentralrats der Paragraphenreiter auf eigene Unterseiten mithin eine verbindliche Regelung nicht existent. Es ist ebenfalls in §13 oder dem Antrag Nr. 11 vom 22. November 2006 nicht entnehmbar, wer die Unterseiten des Zentralrates bearbeiten, löschen oder verschieben darf. Daher ist derzeit nicht zweifelsfrei geklärt, ob der Aufsichtsrat für den gestellten Antrag überhaupt zuständig ist und ob eine Genehmigung desselbigen nicht gegen geltende Regeln verstößt. Eine Bearbeitung des Antrages wird daher bis zur Klärung der Zuständigkeit und des genauen Sachverhaltes zurückgestellt. Aus diesem Grund ist es daher dringend empfohlen, einen entsprechenden Antrag auf Regeländerung des §13 zu stellen. Gemäß §4, Absatz 1 der Spielregeln ist ein solcher Antrag an den Zentralrat zu richten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:58, 27. Nov 2006 (CET)
Anlagen: Die Anlagen des Aufsichtsrates (insbesondere die Grünanlagen) sind pfleglich zu behanden.
Antrag Nr. 4 vom 2. Dezember 2006: Antrag auf ein Gutachten zur Verwarnung von Mathekamel
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
BSP.Mmb.AR.1
Begründung:
Hiermit beantrage ich ein Gutachten des Aufsichtsrates zur Verwarnung von Mathekamel im Rahmen von Anfrage Nr. 32 (allg.).
Die Verwarnung wurde nach Artikel H Abs. 1 SPGO wirksam angefochten. In diesen Fällen hat der Spielleiter nach Artikel H Abs. 3 SPGO ein Gutachten eines anderen Organs einzuholen, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Als bislang unvoreingenommenes Organ in der Sache und im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit erscheint der Aufsichtsrat als ein geeignetes Organ hierzu.
Die Verwarnung ist bis zur endgültigen Entscheidung gemäß Artikel H Abs. 2 ausgesetzt worden.
Anlagen: Verwarnung und Anfechtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aufsr-guta-1-2dez-06
Thema des Gutachtens: Angefochtene Verwarnung von Kamel:Mathekamel
Kurzzusammenfassung: Der Aufsichtsrat stellt fest, dass die Verwarnung ohne einwandfreie Begründung erteilt wurde.
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Ausführlicher Gutachtentext:
In der Verwarnung wird dutlich darauf hingewiesen, Mathekamel sei als Vorsitzender des Zentralrates der Paragraphenreiter für dessen Verhalten verantwortlich zu machen. Da aber Mathekamel weder zum Zeitpunkt der Ausstellung der Verwarnung noch zum jetzigen Zeitpunkt Vorsitzender des Zentralrates ist, kann diese Begründung nicht als stichhaltig angesehen werden und der Aufsichtsrat empfiehlt einen Rückzug der Verwarnung seitens Euer Ehren Kamel:Mambres. Allerdings muss der Aufsichtsrat feststellen, dass der Zentralrat als Organ mit seinen Aufgaben tatsächlich nachlässig umgeht und bei Gelegenheit zu schnellerem, vernünftigerem Arbeiten aufgerufen werden sollte. Überdies plant der Aufsichtsrat nach Erteilung einer Wartenummer durch Euer Ehren, Einspruch gegen die nicht regelgemäße Geschäftsordnung des Zentralrates einzulegen.
Wenn es Euer Ehren daran gelegen ist, Mathekamel zu verwarnen, so empfehlen Wir folgendes: Er könnte verwarnt werden, weil er (Mitteilung 35 auf der allgemeinen Antragsseite) eine sachlich falsche Mitteilung an alle Spielteilnehmer gerichtet hat. Zunächst fehlt die Ehrenanrede für Euch und Uns, außerdem heißt es: "Anträge können auf der Antragsseite des Zentralrats gestellt werden.", obwohl man laut Geschäftsordnung des Zentralrats die Anträge auf der Antragsseite des Zentralrats stellen muss. DIese Missinformation ist sehr schlimm!
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, der Aufsichtsratsvorsitzende Wanderdüne 12:04, 3. Dez 2006 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.AR.1.M/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Gutachten aufsr-guta-1-2dez-06
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Spielleiter dankt für die schnelle und kompetente Bearbeitung. Der Empfehlung des Aufsichtsrates zur Rücknahme der Verwarnung wurde entsprochen.
Eine Verwarnung aufgrund von Mitteilung Nr. 35 kann vom Spielleiter in Eigeninitiative nicht erfolgen, weil diese Mitteilung bisher vom Spielleiter nicht zur Kenntnis genommen wurde (siehe hierzu den entsprechenden Vorgang). Sofern eine Verwarnung gewünscht wird, ist hierzu beim Spielleiter von einem betroffenen Kamel ein Antrag zu stellen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 13:47, 3. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Vorgang zu Mitteilung Nr. 35
Antrag Nr. 5 vom 4. Dezember 2006: Antrag auf Änderung der ArGO
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.AR.2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, § 1 ArGO durch eine spielregelkonforme Regelung zu ersetzen.
Begründung:
Gemäß § 1 ArGO hat der Aufsichtsrat zwei Vorsitzende, die durch Wahl bestimmt werden. Die Formulierung in § 9e der Spielregeln sieht jedoch eindeutig genau einen Vorsitzenden für jedes Organ vor: "Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen." Es liegt demnach ein Regelverstoß vor. Der Aufsichtsrat sollte diesem Zustand Abhilfe schaffen, indem er
- § 1 ArGO neu fasst, so dass genau ein Kamel den Vorsitz führt, oder
- § 1 ArGO durch eine Übergangsregelung ersetzt und eine Änderung der Spielregeln in § 9e erwirkt.
Anlagen: Zahlen von 1 bis 5
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Atreju
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer des Antrages betraegt 14 Tage.
Bemerkungen: Um eine ausgewogene Entscheidung zu diesem Antrag treffen zu koennen, ist eine laengfere Bearbeitungsdauer unumgaenglich.
Datum, Unterschrift: Kindchen Atreju 22:36, 7. Dez 2006 (CET)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Antrag Nr. 6 vom 7. Dezember 2006: Antrag auf Auflösung des Zentralrats der Paragraphenreiter
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.AR.3
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Auflösung des Zentralrates der Paragraphenreiter nach § 6b der Spielregeln.
Begründung:
Der Zentralrat ist in seiner jetzigen Zusammensetzung offensichtlich nicht in der Lage, die ihm in den Spielregeln auferlegten Pflichten und Aufgaben zu erfüllen.
Folgende Vorgänge sind - z. T. seit Wochen - nicht abschließend bearbeitet:
- Ausarbeitung von Vorschlägen für drei neue Gremien nach § 12d der Spielregeln. Diese dem Zentralrat in den Spielregeln explizit übertragene Aufgabe ist seit über zwei Wochen unerledigt. Erst nach dem Aussprechen von Verwarnungen durch den Spielleiter - siehe Nr. 36 bis Nr. 38 (allg.) - wurde ein Zwischenbericht vorgelegt. Aus dem Zwischenbericht geht hervor, dass der Zentralrat sich offensichtlich damit begnügt hat, von anderen Kamelen vorgelegte Vorschläge zu "prüfen". Es wird hier auch für die nähere Zukunft nur die Schaffung eines einzelnen Gremiums in Aussicht gestellt, weil "keine weiteren haltbaren Gremienvorschläge eingegangen" seien. Andere Gremienvorschläge sind jedoch sehr wohl eingegangen (z. B. ÜSB, Abkürzungsaufsicht, DD); vor allem wird aber verkannt, dass es gerade die Aufgabe des Zentralrates ist, solche Vorschläge auszuarbeiten. Der Verweis auf den mangelnden Eingang an fremden Vorschlägen ist daher nicht einschlägig.
- Wahl eines Vorsitzenden und Kenntlichmachung dieses Amtes in der Mitgliederauflistung nach § 9e der Spielregeln.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 15 (allg.) vom 23. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 19 (allg.) vom 23. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 21 (allg.) vom 25. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 22 (allg.) vom 26. November 2006. Es handelt sich um einen Antrag auf Änderung der ZdPGO nach Arg. G Abs. 1 ZdPGO, über den nach Art. C ZdPGO abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 24 (allg.) vom 27. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 26 (allg.) vom 27. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 31 (allg.) vom 29. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 33 (allg.) vom 30. November 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 3 (Zentralrat) vom 1. Dezember 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
- Entscheidung über den Antrag Nr. 4 (Zentralrat) vom 5. Dezember 2006. Es handelt sich auf einen Antrag auf Regeländerung, über den nach § 4a der Spielregeln abzustimmen wäre.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Zentralrat das mit drei Kamelen personell am besten besetzte Organ ist, und dass weiterhin die Möglichkeit zur Bildung von Unterorganen zur Arbeitsbewältigung nach § 9c der Spielregeln besteht. Die Eingriffsmöglichkeiten des Spielleiters nach § 14c der Spielregeln wurden bereits ausgeschöpft, ohne dass Aussicht auf eine Verbesserung der Situation besteht.
Auch der Aufsichtsrat kommt in seinem Gutachten BSP.Mmb.SP.2.GA/1 zu Antrag Nr. 4 (AR) bereits zu der Einschätzung, dass der Zentralrat nachlässig mit seinen Aufgaben umgeht. Zwischenzeitlich sind beim Spielleiter auch erste Anfragen verzweifelter Kamele zu dieser Problematik eingegangen.
Anlagen: zu den zitierten Vorgängen siehe Antragsseite (allg.) und Antragsseite (ZdP)
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Die vom derzeitigen Spielleiter dargelegten Argumente erscheinen mir eine Aufloesung des Zentralrates hinreichend zu Begruenden. Im Interesse der wartenden Antragssteller sollte hier eine adaequate und schnelle Loesung gefunden werden. Entsprechend stimme ich fuer den Antrag. --Kindchen Atreju 22:22, 7. Dez 2006 (CET) 2. Stimme Fürwahr hat der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Pflichten nicht im geringsten Maße erfüllt. Daher stimme ich ebenfalls für eine Auflösung desselben und für eine schnelle Neuwahl, damit endlich etwas voran geht im bürokratischen Apparat. -- Wanderdüne 14:41, 8. Dez 2006 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Der Aufsichtsrat hat gemäß §6b hiermit einstimmig die Auflösung des Zentralrates der Paragraphenreiter beschlossen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wanderdüne 14:41, 8. Dez 2006 (CET)
Anfrage Nr. 1 vom 6. Dezember 2006, erneut gestellt am 12. Dezember 2006
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung von Wzft-Antr-2006112621a
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Lieber Aufsichtsrat! Eure Ehren Vorsitzende des Aufsichtsrates! Liebe Wanderdüne!
Aufgrund der Ablehnung des Vorgangs Wzft-Antr-2006112621a fragt der Unterzeichner hoeflich an, ob der Aufsichtsrat bzw. das seinerzeit den Vorgang der Ablehnung ausfuehrenden Kamels Wanderduene der Aussage zustimmt, dass es sich bei der offensichtlich unterschiedlichen Interpretation von §3 Absatz (c) durch Wanderduene in seiner Funktion als Vertreter des Aufsichtsrates bzw. durch den Unterzeichner um eine gewisse Unklarheit bezueglich der Spielregeln handelt. Um eine Antwort wird insbesondere deswegen ersucht, um dem Spielleiter ueber die Problematik zu berichten.
(Da weder Ihre Geschaeftsordnung noch Ihre Webseiten Hinweise enthalten, auf welchem Wege nichtantraegliche Vorgaenge an Sie zu richten sind, wurde diese Anfrage zunaechst ueber die allgemeine Antragsseite gestellt und, nachdem innerhalb einer dem Unterzeichner als angemessen erscheinenden Frist keinerlei Reaktion Ihrerseits erfolgte, sicherheitshalber erneut auf Ihrer eigenen Antragsseite gestellt.)
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 13:03, 12. Dez 2006 (CET) sowie 18:01, 6. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Anfrage Wzft-Afrg-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: In der vorhergehenden Anfrage wird der Aufsichtsratsvorsitzende als "liebe Wanderdüne" bezeichnet und auch der Aufsichtsrat als "lieber Aufsichtsrat" bezeichnet. Diese Bezeichnung zeugt von Respektlosigkeit gegenüber diesem Organ und wird gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zurückgewiesen.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 15:06, 12. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Wir empfehlen Ihnen, zunächst einmal einen Antrag auf Stellen von Anträgen zu stellen, weil dies viele Vorgänge vereinfacht. Außerdem empfehlen Wir Ihnen eine Kandidatur für einen Sitz im Zentralrat der Paragraphenreiter.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zurückweisung von Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 15:16, 13. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Der Unterzeichner dankt für die Empfehlungen bezüglich des weiteren Vorgehens im Spiel und wird diese Vorschläge einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Hinweis: Die Anrede „Eure Ehren Vorsitzende des Aufsichtsrates“ umfasste gemäß der (regelwidrigen, aber dennoch zur Zeit in kraft befindlichen) Geschäftsordnung des Aufsichtsrates implizit auch das Kamel Wanderdüne. Insofern liegt kein Vergehen bezüglich der zustehenden Ehrenanrede vor. Der Unterzeichner verwahrt sich ansonsten gegen Vorwürfe, er brächte dem Aufsichtsrat nicht genügend Respekt entgegen, und weist entsprechende Vorhaltungen scharf zurück. Über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Anreden existiert – mit Ausnahme der Ehrenanrede „Euer Ehren“ – weder eine Spielregel, noch eine Spielleiterentscheidung. Insofern erscheint die Zulässigkeit der Zurückweisung von Vorgang Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18 fraglich. Der Unterzeichner empfiehlt dem Aufsichtsrat, falls er einer eventuellen Anfechtung der Zurückweisung von Vorgang Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18 vorbeugen möchte, die Einreichung einer entsprechenden negativen Feststellungsklage beim Spielleiter.
Anfrage Nr. 1a vom 6. Dezember 2006, erneut gestellt am 12. Dezember 2006, aufgrunz von Formfehlern umformuliert und erneut gestellt am 13. Dezember 2006
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Afrg-2006121315a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung von Wzft-Antr-2006112621a
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Aufsichtsrat! Eure Ehren Vorsitzende des Aufsichtsrates! Sehr geehrte Wanderdüne, welche bereits in der Anrede „Eure Ehren Vorsitzende des Aufsichtstates“ implizit mit „Euer Ehren“ in der Pluralform angesprochen wurde, und welche daher an dieser Stelle nicht explizit nochmals mit „Euer Ehren“ anzusprechen ist!
Aufgrund der Ablehnung des Vorgangs Wzft-Antr-2006112621a fragt der Unterzeichner höflich an, ob der Aufsichtsrat bzw. das seinerzeit den Vorgang der Ablehnung ausführende Kamel Wanderdüne der Aussage zustimmt, dass es sich bei der offensichtlich unterschiedlichen Interpretation von §3 Absatz (c) durch Wanderdüne in seiner Funktion als Vertreter des Aufsichtsrates einerseits bzw. durch den Unterzeichner andererseits um eine gewisse Unklarheit bezüglich der Spielregeln handelt. Um eine Antwort wird insbesondere deswegen ersucht, um dem Spielleiter über die Problematik zu berichten.
(Da weder Ihre Geschäftsordnung noch Ihre Webseiten Hinweise enthalten, auf welchem Wege nichtanträgliche Vorgänge an Ihr Organ zu richten sind, wurde diese Anfrage zunächst über die allgemeine Antragsseite gestellt und, nachdem innerhalb einer dem Unterzeichner als angemessen erscheinenden Frist keinerlei Reaktion Ihrerseits erfolgte, sicherheitshalber erneut auf Ihrer eigenen Antragsseite gestellt und, nachdem offensichtlich teilweise berechtigte Einwände Ihrerseits gegen die ursprüngliche Formulierung bestanden, erneut gestellt. Die Umformulierung und das erneute Stellen der Anfrage impliziert explizit keine Anerkennung der Zulässigkeit der Zurückweisung von Vorgang Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18.)
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 15:16, 13. Dez 2006 (CET) sowie 13:03, 12. Dez 2006 (CET) sowie 18:01, 6. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Vorgang Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18 oben sowie Anfrage Wzft-Afrg-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.AR.4.F/1
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Im Sinne eines Bearbeitungsfortschritts in dieser Sache wird hiermit vorsorglich festgestellt, dass die in der Anfrage Wzft-Afrg-2006121315a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18 verwendete Anrede regelkonform ist.
Diese Feststellung bezieht sich zunächst nur auf den konkreten Vorgang. Auf Antrag wird der Spielleiter gerne verbindlich nach § 14a der Spielregeln feststellen, dass bei Verwendung der korrekten Anrede gemäß Spielregeln und ggf. anwendbarer Geschäftsordnungen weitere Anreden ergänzt werden dürfen, soweit diese ausreichenden Respekt aufweisen und nicht durch eine GO explizit untersagt sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 16:07, 13. Dez 2006 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: aufsr-mtt-wzft-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Afrg-2006121315a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:4E-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Teilnehmer Wutzofant hat erkannt, dass seine Auslegung und die Auslegung seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden verschieden sind. Sollte er der Meinung sein, dass darum ein Antrag auf verbindliche Spielregelauslgeung beim Spielleiter von ihm verfasst werden sollte, so kann der Aufsichtsrat dies nicht nicht befürworten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wanderdüne 16:20, 14. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: -(die Doppelung des Wortes nicht im vorhergehenden Satz war nicht nicht absichtlich)-
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 15-Dez-06-Mthk-Anfrg-1aAr-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aufsr-mtt-wzft-1
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren Grosser Herr Vorsitzender des Aufsichtsrats Wanderdüne!
Bezugnehmend zu den Formulierungen in der vorbezeichneten Mitteilung möchte ich höflich anfragen, ob im Aufsichtsrat das tertium non datur Gültigkeit hat.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mit grosser Hochachtung: Mathekamel 12:47, 15. Dez 2006 (CET)
Siehe auch: Satz vom ausgeschlossenen Dritten
Nr. 7 vom 15. Dezember 2006
Adressat: Aufsıchtsrat
Antragsgegenstand:
Es wird beantragt, gemäß §3 (b) der aktuellen Spielregeln ein Recht auf das Stellen von Anträgen zugesprochen zu bekommen.
Begründung:
Aufsichtsratsmitglied Wanderdüne hat in der Ablehnung von Vorgang Wzft-Afrg-2006121213a-00:0A:5E:23:A6:18-Wh-2006120618a-00:02:2D:69:A6:18 ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.
Anlagen: keine, Vortrag nachbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Organ
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 08:29, 16. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Dem Antrag wird auf Stellen von Antraegen wird stattgegeben.
Rechtsmittelbelehrung: Reiszwecken heiligen nicht zwangslaeufig die Rechtsmittel.
Nr. 8 vom 15. Dezember 2006
Adressat: Aufsıchtsrat
Antragsgegenstand:
Lieber Aufsichtsrat! Auch ich möchte meine Stimme erheben, meine mir zustehenden Rechte wahrnehmen und am demokratischen Prozess der Verwaltungsvorgänge teilnehmen und beantrage hiermit nach §3 b der Spielregeln, beantragen zu können. Gleichzeitig bitte ich um die Zuteilung einer Antragsnummer.
Begründung:
Damit erfülle ich mir einen lange bestehenden Herzenswunsch (ich möchte hier nicht allzu sehr nur Juristendeutsch reden, ich finde, die Verwaltung hat insgesamt zu wenig Herz, und es müssten mehr Gefühle gezeigt werden). Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass ich prozesskostenhilfeberechtigt bin.
Anlagen: Lass dein Herz dich leiten und singe und tanze:
o o o o o <o <o> o> o .|. \|. \|/ // X \ | <| <|> (ASCII Macarena) /\ >\ /< >\ /< >\ /< >\ /<
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag wird auf Stellen von Antraegen wird stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 08:40, 16. Dez 2006 (CET)
Bemerkungen: Eine Antragsnummer wird nicht zugeteilt, da eine fortlaufende Nummerierung nach Antragseingang (und nicht nach Antragsgenehmigung) erfolgt. Bitte teilen Sie sich selbst eine entsprechende Antragsnummer zu. Fuer diesen Antrag wurde nach vorgenanntem Schemata die Antragsnummer 8 zugewiesen. Der Nachweis ueber Prozesskostenhilfe muss zum Stellen von Antraegen nicht vorgelegt werden, da es sich hier um ein buerokratisches und nicht um ein straf- oder zivilprozessliches Verfahren handelt. Somit ist der Hinweis auf eine Prozesskostenhilfeberechtigung irrelevant und hatte keinen Einfluss auf die Genehmigung Ihres Antrages.
Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel nachmacht oder faelscht oder sich nachgemachte oder verfaelschte Rechtsmittel sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer Antraggsbearbeitungsdauer nicht unter 2 Jahren bestraft.