Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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== Antrag Nr. 1 vom 23. Dezember 2006: Antrag auf Änderung der ArGO ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=BSP.Mmb.AR.1|Euer Ehren,<br>
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hiermit beantrage ich, § 1 ArGO durch eine spielregelkonforme Regelung zu ersetzen.|Gemäß § 1 ArGO hat der Aufsichtsrat ''zwei'' Vorsitzende, die durch Wahl bestimmt werden. Die Formulierung in § 9e der Spielregeln sieht jedoch eindeutig genau einen Vorsitzenden für jedes Organ vor: "Hierbei sind ''der'' Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen." Es liegt demnach ein Regelverstoß vor. Der Aufsichtsrat sollte diesem Zustand Abhilfe schaffen, indem er
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:* § 1 ArGO neu fasst, so dass genau ein Kamel den Vorsitz führt, oder
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:* § 1 ArGO durch eine Übergangsregelung ersetzt und eine Änderung der Spielregeln in § 9e erwirkt.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 18:05, 23. Dez 2006 (CET)|Zahlen von 1 bis 5}}
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== Antrag Nr. 2 vom 23. Dezember 2006: Antrag auf Ergänzung der ArGO ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=BSP.Mmb.AR.1|Euer Ehren,<br>hiermit beantrage ich eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, in welcher die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates geregelt werden.|Werden Entscheidungen des Aufsichtsrates, insbesondere die Bewilligung von Anträgen auf das Stellen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln, von Kamelen angefochten, so herrscht bisher keine Rechtssicherheit darüber,
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* ob Genehmigungen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln überhaupt angefochten werden können,
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* unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist,
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* innerhalb welcher Frist die Anfechtung erfolgen muss,
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* wie, von wem und in welcher Frist die Anfechtung bearbeitet und entschieden wird, und
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* ob die Gültigkeit der Entscheidung durch die Anfechtung unmittelbar beeinflusst wird.
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Der Aufsichtsrat wird daher aufgerufen, die Regelungslücke zu schließen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 18:05, 23. Dez 2006 (CET)|[[Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung|Lückenhafte Geschäftsordnung des Aufsichtsrates]]}}

Version vom 23. Dezember 2006, 19:05 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeAnträge (allgemein)

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 2 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.


Dies ist die Antragsseite des Aufsichtsrates.

Antrag Nr. 1 vom 23. Dezember 2006: Antrag auf Änderung der ArGO

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.AR.1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, § 1 ArGO durch eine spielregelkonforme Regelung zu ersetzen.

Begründung:

Gemäß § 1 ArGO hat der Aufsichtsrat zwei Vorsitzende, die durch Wahl bestimmt werden. Die Formulierung in § 9e der Spielregeln sieht jedoch eindeutig genau einen Vorsitzenden für jedes Organ vor: "Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen." Es liegt demnach ein Regelverstoß vor. Der Aufsichtsrat sollte diesem Zustand Abhilfe schaffen, indem er

  • § 1 ArGO neu fasst, so dass genau ein Kamel den Vorsitz führt, oder
  • § 1 ArGO durch eine Übergangsregelung ersetzt und eine Änderung der Spielregeln in § 9e erwirkt.
Unterschrift, Datum: Mambres 18:05, 23. Dez 2006 (CET)

Anlagen: Zahlen von 1 bis 5


Antrag Nr. 2 vom 23. Dezember 2006: Antrag auf Ergänzung der ArGO

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.AR.1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, in welcher die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates geregelt werden.

Begründung:

Werden Entscheidungen des Aufsichtsrates, insbesondere die Bewilligung von Anträgen auf das Stellen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln, von Kamelen angefochten, so herrscht bisher keine Rechtssicherheit darüber,

  • ob Genehmigungen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln überhaupt angefochten werden können,
  • unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist,
  • innerhalb welcher Frist die Anfechtung erfolgen muss,
  • wie, von wem und in welcher Frist die Anfechtung bearbeitet und entschieden wird, und
  • ob die Gültigkeit der Entscheidung durch die Anfechtung unmittelbar beeinflusst wird.

Der Aufsichtsrat wird daher aufgerufen, die Regelungslücke zu schließen.

Unterschrift, Datum: Mambres 18:05, 23. Dez 2006 (CET)

Anlagen: Lückenhafte Geschäftsordnung des Aufsichtsrates