Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | :* § 1 ArGO durch eine Übergangsregelung ersetzt und eine Änderung der Spielregeln in § 9e erwirkt.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 18:05, 23. Dez 2006 (CET)|Zahlen von 1 bis 5}} | ||
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+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=BSP.Mmb.AR.1|Euer Ehren,<br>hiermit beantrage ich eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, in welcher die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates geregelt werden.|Werden Entscheidungen des Aufsichtsrates, insbesondere die Bewilligung von Anträgen auf das Stellen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln, von Kamelen angefochten, so herrscht bisher keine Rechtssicherheit darüber, | ||
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+ | * unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, | ||
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+ | * wie, von wem und in welcher Frist die Anfechtung bearbeitet und entschieden wird, und | ||
+ | * ob die Gültigkeit der Entscheidung durch die Anfechtung unmittelbar beeinflusst wird. | ||
+ | Der Aufsichtsrat wird daher aufgerufen, die Regelungslücke zu schließen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 18:05, 23. Dez 2006 (CET)|[[Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung|Lückenhafte Geschäftsordnung des Aufsichtsrates]]}} |
Version vom 23. Dezember 2006, 18:05 Uhr
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Anträge (allgemein)
Dies ist die Antragsseite des Aufsichtsrates.
Antrag Nr. 1 vom 23. Dezember 2006: Antrag auf Änderung der ArGO
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.AR.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, § 1 ArGO durch eine spielregelkonforme Regelung zu ersetzen.
Begründung:
Gemäß § 1 ArGO hat der Aufsichtsrat zwei Vorsitzende, die durch Wahl bestimmt werden. Die Formulierung in § 9e der Spielregeln sieht jedoch eindeutig genau einen Vorsitzenden für jedes Organ vor: "Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen." Es liegt demnach ein Regelverstoß vor. Der Aufsichtsrat sollte diesem Zustand Abhilfe schaffen, indem er
- § 1 ArGO neu fasst, so dass genau ein Kamel den Vorsitz führt, oder
- § 1 ArGO durch eine Übergangsregelung ersetzt und eine Änderung der Spielregeln in § 9e erwirkt.
Anlagen: Zahlen von 1 bis 5
Antrag Nr. 2 vom 23. Dezember 2006: Antrag auf Ergänzung der ArGO
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.AR.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, in welcher die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates geregelt werden.
Begründung:
Werden Entscheidungen des Aufsichtsrates, insbesondere die Bewilligung von Anträgen auf das Stellen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln, von Kamelen angefochten, so herrscht bisher keine Rechtssicherheit darüber,
- ob Genehmigungen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln überhaupt angefochten werden können,
- unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist,
- innerhalb welcher Frist die Anfechtung erfolgen muss,
- wie, von wem und in welcher Frist die Anfechtung bearbeitet und entschieden wird, und
- ob die Gültigkeit der Entscheidung durch die Anfechtung unmittelbar beeinflusst wird.
Der Aufsichtsrat wird daher aufgerufen, die Regelungslücke zu schließen.