Fahrradpfarrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. April 2007, 02:12 Uhr
Ein Fahrradpfarrer ist ein Radwanderprediger. Er betreut eine Fahrgemeinde und wohnt in einem Fahrhaus.
Rechte Nachfolge
Fahrräder haben laut StVO am rechten Fahrbahnrand hintereinander zu fahren. Das Nebeneinanderfahren ist verboten! Gleiskettenfahrzeuge haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Ihnen hat der Fahrradpfarrer beim Überholen in den Straßengraben auszuweichen. Ansonsten kann das Gleiskettenfahrzeug den Fahrradpfarrer überrollen ohne einzurollen.