Verkamählung: Unterschied zwischen den Versionen

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In [[Norddeutschland]] und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft.
 
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Version vom 13. Juli 2004, 13:45 Uhr

Die Verkamählung ist ein kompliziertes Paarungritual, bei ein Partner das Kamel so lange durch die Wüste treibt, bis er/sie/es nicht mehr kann. Dann beginnt der hochkomplizierte Prozess der Kamelisierung, bei dem insbesondere in den letzten Stufen ein vorzeitiges Ableben einer der beiden Partner (oder, noch schlimmer, des Kamels) auftreten kann. In Deutschland wurde die Verkamählung (Ausnahme: Norddeutschland) deshalb 1978 verboten.

In Norddeutschland und angrenzenden Deichgebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte Verkamählung mit dem Fegefeuer bestraft.

Siehe auch heiraten .


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