Reinheizgebot: Unterschied zwischen den Versionen

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Das deutsche '''Reinheizgebot''' wurde im [[Mittelalter]] in [[Deutschland]] erfunden und besagt:
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Das deutsche '''Reinheizgebot''' wurde im [[Mittelalter]] in [[Deutschland]] erfunden und regelt noch heute elementare gesellschaftliche Belange. Es besagt:
*[[Bier]]/[[Kölsch]]: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens [[42]] [[Kamelliter]] einer anerkannten [[Biersorte]] reingeheizt haben.
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*für [[Bier]]/[[Kölsch]]: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens [[42]] [[Kamelliter]] einer anerkannten [[Biersorte]] reingeheizt haben.
*[[Kömel]]: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
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*für [[Kömel]]: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
*In der [[Bier verarbeitende Industrie|Bier verarbeitenden Industrie]] wird häufig von §[[21]] Absatz 2b(Mittelteil) gebrauch gemacht: Dort ist festgelegt, dass dem Bier in [[Destille]]n ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die [[Gin]] genannt wird. Der Rückstand wird auch als [[Tonic]] bezeichnet. gibt man später die beiden Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusamman, spricht man von Drink [[Gin Tonic]].
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*in der [[Bier verarbeitende Industrie|Bier verarbeitenden Industrie]]: Es ist von §[[21]] Absatz 2b(Mittelteil) Gebrauch zu machen. Dort ist festgelegt, dass dem Bier in Destillen ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die Gin genannt wird. Der Rückstand wird auch als [[Tonic]] bezeichnet. Kippt man später beide Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusammen, erhält man einen sog. [[Gin Tonic]] (Drink).
*Das Reinheizgebot gilt auch für [[Fysch]]e - und für [[Fisch]]e sowieso: Wo [[nichts]] ist, wird auch nichts schmutzig.  
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*für [[Fysch]]e (und für [[Fisch]]e sowieso): Gilt automatisch. Wo [[nichts]] ist, wird auch nichts schmutzig.  
*Desweiteren besagt das Reinheizgebot, auch "Rhein-Heiz-Gebot" genannt, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.
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*beim [[Kanonenofen]]: Man muss mindestens zwanzig Briketts reinheizen, ehe er glüht.
*Beim [[Kanonenofen]] besagt das Reinheizgebot, dass man mindestens zwanzig Briketts reinheizen muss, ehe er glüht.
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*im Straßenverkehr: Wer einen [[Opel Manta]] sieht, muss reinheizen!
*Im Straßenverkehr: Wer einen [[Opel Manta]] sieht, muss reinheizen.
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Als "Rhein-Heiz-Gebot" schreibt das Reinheizgebot vor, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.
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== Zubereitung von Bier ==
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Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Suppengrün, [[Nudel]]n und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem [[Fleisch]] einer mit Bierwurz gefütterten [[Wüstenspringmaus]] hergestellt werden. Wenn Bier stattdessen aus schnödem [[Wasser]], Gerstenmalz und Hopfen hergestellt wird, darf es nicht mehr ''nach teutschem Reinheizgebot gebrautes Bier'' genannt werden. Das schmeckt dann ja auch völlig anders. In seltenen Fällen bietet der [[Bierbaum]] aber auch eine natürliche Quelle für das beliebte Flüssigbrot.
  
== Zubereitung ==
 
Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Suppengrün, Nudeln und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem Fleisch einer mit Bierwurz gefüttterten Wüstenspringmaus hergestellt werden. Wenn Bier statt dessen aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt wird, darf es nicht mehr Bier genannt werden. Das schmeckt dann ja auch völlig anders, der Betrug ist also sofort zu bemerken. In seltenen Fällen bietet der [[Bierbaum]] aber auch eine natürliche Quelle.
 
  
 
{{sa}} [[Zustand des Hei]]
 
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Version vom 23. November 2007, 16:47 Uhr

Fischhalle mit Niedrig-Rein-Heizraum

Das deutsche Reinheizgebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und regelt noch heute elementare gesellschaftliche Belange. Es besagt:

  • für Bier/Kölsch: Wer anerkannt sein will, muss mit den Eingeborenen mindestens 42 Kamelliter einer anerkannten Biersorte reingeheizt haben.
  • für Kömel: Unter zwei Flaschen pro Person und Event läuft da nix.
  • in der Bier verarbeitenden Industrie: Es ist von §21 Absatz 2b(Mittelteil) Gebrauch zu machen. Dort ist festgelegt, dass dem Bier in Destillen ordentlich eingeheizt werden darf, sodass es zur Destillation kommt. Dabei scheidet sich oben eine konzentrierte alkoholische Lösung ab, die Gin genannt wird. Der Rückstand wird auch als Tonic bezeichnet. Kippt man später beide Komponenten in einem beliebigen Verhältnis zusammen, erhält man einen sog. Gin Tonic (Drink).
  • für Fysche (und für Fische sowieso): Gilt automatisch. Wo nichts ist, wird auch nichts schmutzig.
  • beim Kanonenofen: Man muss mindestens zwanzig Briketts reinheizen, ehe er glüht.
  • im Straßenverkehr: Wer einen Opel Manta sieht, muss reinheizen!

Als "Rhein-Heiz-Gebot" schreibt das Reinheizgebot vor, dass der Rhein konstant auf eine Temperatur um die 15°C geheizt werden muss.

Zubereitung von Bier

Bier darf seit dem 23. April 1516 nur aus Suppengrün, Nudeln und durchgedrehtem oder kleingeschnittenem Fleisch einer mit Bierwurz gefütterten Wüstenspringmaus hergestellt werden. Wenn Bier stattdessen aus schnödem Wasser, Gerstenmalz und Hopfen hergestellt wird, darf es nicht mehr nach teutschem Reinheizgebot gebrautes Bier genannt werden. Das schmeckt dann ja auch völlig anders. In seltenen Fällen bietet der Bierbaum aber auch eine natürliche Quelle für das beliebte Flüssigbrot.


Siehe auch.png Siehe auch:  Zustand des Hei

Siehe auch.png Nicht zu verwechseln mit:  Regel der Einheizpartei, Einheitzbrei