Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Posteingang: Unterschied zwischen den Versionen
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ich beantrage hiermit nachfolgende Grundsätze und Verfahren für die Wahl des Spielleiters. Die beantragten Grundsätze und Verfahren stellen lediglich ein Grundgerüst dar, sie können und sollen durch weitere Grundsätze und Verfahren ergänzt werden. | ich beantrage hiermit nachfolgende Grundsätze und Verfahren für die Wahl des Spielleiters. Die beantragten Grundsätze und Verfahren stellen lediglich ein Grundgerüst dar, sie können und sollen durch weitere Grundsätze und Verfahren ergänzt werden. | ||
Version vom 2. Dezember 2007, 16:17 Uhr
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Der Posteingang
Hier können ab jetzt Anträge an jedes beliebige Organ gemäß den Vorgaben unserer Geschäftsordnung eingereicht werden, die dann von uns weitergeleitet werden.
2,48,1988,40 16:14, 2. Dez. 2007 (CET)
Adressat: Zentralrat (via Poststelle)
Antragsnummer: 2,48,1988,40
Antragsgegenstand:
Zentralrat,
ich beantrage hiermit nachfolgende Grundsätze und Verfahren für die Wahl des Spielleiters. Die beantragten Grundsätze und Verfahren stellen lediglich ein Grundgerüst dar, sie können und sollen durch weitere Grundsätze und Verfahren ergänzt werden.
Wahl des Spielleiters
- (a) Die Wahl des Spielleiters setzt sich aus mehreren einzelnen Wahlvorgängen in sogenannten Kammern zusammen, die sich in ihrem Wahlverfahren unterscheiden. Die Kammern werden dabei nicht als Organ angesehen, sondern als eine Gruppierung wahlberechtigter Kamele.
- (b) Jede Kammer darf eine bestimmte, vorher festgelegte Anzahl an Wahlpunkten vergeben, die sie einem oder mehreren Kamelen zuteilt. Die Gesamtzahl an Wahlpunkten ist 173. Spielleiter wird das Kamel, das die meisten Wahlpunkte erhält und das Spielleiteramt annimmt. Nimmt das Kamel das Spielleiteramt nicht an, so erhält jeweils das Kamel mit der nächsthöheren Zahl an Wahlpunkten die Möglichkeit zur Annahme.
- (c) Wahlvorgänge werden voneinander unabhängig durchgeführt.
- (d) Der Zentralrat leitet die Wahl des Spielleiters durch eine entsprechende Mitteilung auf der allgemeinen Vorgangsseite ein. Damit beginnen die Wahlvorgänge in den einzelnen Kammern.
- (e) Allgemeine Wahlkammer
- 1. Jedes Kamel darf ein antragsberechtigtes Kamel, auch sich selbst, als Spielleiterkandidaten vorschlagen.
- 2. Werden innerhalb von 24 Stunden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen, so darf jedes antragsberechtigte Kamel eine Stimme für einen der Kandidaten abgeben.
- 3. Die allgemeine Wahlkammer vergibt insgesamt 83 Wahlpunkte, davon gehen 40 an das Kamel mit den meisten Stimmen, 30 an das Kamel mit den zweitmeisten Stimmen, 10 an das Kamel mit den drittmeisten Stimmen, 3 an das Kamel mit den viertmeisten Stimmen. Gibt es weniger als 4 Kandidaten, so werden die verbleibenden Stimmen an kein Kamel vergeben.
- (f) Organbezogene Kammer
- 1. Jedes Organ darf einen Vertreter entsenden, der in der organbezogenen Kammer wahlberechtigt ist.
- 2. Jeder Vertreter vergibt drei Stimmen, die er beliebig auf verschiedene Kamele verteilen oder kumulieren darf. Es darf dabei jedes Kamel gewählt werden.
- 3. Die organbezogene Kammer vergibt genau 36 Wahlpunkte. Die abgegebenen Stimme werden durch Multiplikation mit einem bestimmten Faktor, der für jede Stimme gleich groß sein muss, in Wahlpunkte umgerechnet. Der Faktor muss so gewählt werden, dass die vorgegebene Anzahl an Wahlpunkten genau erreicht wird.
- (g) Interessenkammer
- 1. Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vergibt bis zu 23 Wahlpunkte, jedoch ausschließlich an nicht antragsberechtigte Kamele, die zuvor bei der Interessengemeinschaft ihr Interesse am Amt des Spielleiters bekundet haben. Die Interessengemeinschaft darf entscheiden, nach welchem Verfahren die Stimmen vergeben werden.
- (h) sonstige Kammern
- 1. weitere 31 Wahlpunkte können von weiteren, noch zu beantragenden Kammern vergeben werden.
- (i) Wahlpunkte, die nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Beginn der Wahl nicht vergeben wurden, entfallen. Die Wahl ist damit beendet.
Begründung:
Die Wahl des Spielleiters sollte möglichst bald stattfinden. Da es sich dabei um einen außerordentlich wichtigen Prozess handelt, immerhin ist der Spielleiter eines der Hauptorgane, sollte die Wahl mit ausreichender bürokratischer Sorgfalt stattfinden. Das vorgeschlagene Grundgerüst legt bereits wichtige Verfahrensgrundsätze fest, ohne dabei die Einbringung weiterer komplizierter Regelungen einzuschränken oder zu verhindern.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten