Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Posteingang: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|Hottehü|Sprachkontrollinstanz|Der Antrag 8.3,7,1988,44 im Posteingang der Poststelle enthält diverse Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler. Die Sprachkontrollinstanz rät den Mitgleidern der Poststelle, einen Sicherheitsabstand von fünf Metern zu wahren, bis die Sprachkontrollinstanz selbst die für einen solchen Problemfall nötigen Maßnahmen getroffen hat.|[[Kamel:Tiertrampel|Tiertrampel]] 15:09 Ortszeit, 8. Januar 2008}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|Hottehü|Sprachkontrollinstanz|Der Antrag 8.3,7,1988,44 im Posteingang der Poststelle enthält diverse Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler. Die Sprachkontrollinstanz rät den Mitgleidern der Poststelle, einen Sicherheitsabstand von fünf Metern zu wahren, bis die Sprachkontrollinstanz selbst die für einen solchen Problemfall nötigen Maßnahmen getroffen hat.|[[Kamel:Tiertrampel|Tiertrampel]] 15:09 Ortszeit, 8. Januar 2008}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Verwarnung|vwj*|[[Kamel:J*|J*]]|Das oben genannte Kamel verstößt in seinem Antrage mehrfach gegen § 19+2 der Spielregeln. Kamel J* verwendet das Wort "das" an einer Stelle, an der zweifelsohne das Wort "da''ss''" gemeint sein ''muss''; dies ist selbstverständlich als Verstoß gegen § 19+2 zu werten. Ferner wird in Zeile 8 des Antragsgegenstandes das nicht zugelassene Wort "Vorraussetzung" genannt. Noch ferner, außerhalb der Reichweite des § 19+2, hat der Antragsteller das Komma nach dem in Zeile 3 beginnenden Kausalsatze zu setzen versäumt.|von [[Kamel:Tiertrampel|Tiertrampel]] vom 8. Januar 2008|[[Kamel:Tiertrampel|Tiertrampel]] 16:01, 8. Jan 2008 (CET)|§ 19+2 Spielregeln}}

Version vom 8. Januar 2008, 16:01 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.

Der Posteingang

Hier können ab jetzt Anträge an jedes beliebige Organ gemäß den Vorgaben unserer Geschäftsordnung eingereicht werden, die dann von uns weitergeleitet werden.

2,48,1988,40 16:14, 2. Dez. 2007 (CET)

Antrag

Adressat: Zentralrat (via Poststelle)
Antragsnummer: 2,48,1988,40Geaendert.png
Antragsgegenstand:

Zentralrat,
ich beantrage hiermit nachfolgende Grundsätze und Verfahren für die Wahl des Spielleiters. Die beantragten Grundsätze und Verfahren stellen lediglich ein Grundgerüst dar, sie können und sollen durch weitere Grundsätze und Verfahren ergänzt werden.

Wahl des Spielleiters

(a) Die Wahl des Spielleiters setzt sich aus mehreren einzelnen Wahlvorgängen in sogenannten Kammern zusammen, die sich in ihrem Wahlverfahren unterscheiden. Die Kammern werden dabei nicht als Organ angesehen, sondern als eine Gruppierung wahlberechtigter Kamele.
(b) Jede Kammer darf eine bestimmte, vorher festgelegte Anzahl an Wahlpunkten vergeben, die sie einem oder mehreren Kamelen zuteilt. Die Gesamtzahl an Wahlpunkten ist 173. Spielleiter wird das Kamel, das die meisten Wahlpunkte erhält und das Spielleiteramt annimmt. Nimmt das Kamel das Spielleiteramt nicht an, so erhält jeweils das Kamel mit der nächsthöheren Zahl an Wahlpunkten die Möglichkeit zur Annahme.
(c) Wahlvorgänge werden voneinander unabhängig durchgeführt.
(d) Der Zentralrat leitet die Wahl des Spielleiters durch eine entsprechende Mitteilung auf der allgemeinen Vorgangsseite ein. Damit beginnen die Wahlvorgänge in den einzelnen Kammern.
(e) Allgemeine Wahlkammer
1. Jedes Kamel darf ein antragsberechtigtes Kamel, auch sich selbst, als Spielleiterkandidaten vorschlagen.
2. Werden innerhalb von 24 Stunden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen, so darf jedes antragsberechtigte Kamel eine Stimme für einen der Kandidaten abgeben.
3. Die allgemeine Wahlkammer vergibt insgesamt 83 Wahlpunkte, davon gehen 40 an das Kamel mit den meisten Stimmen, 30 an das Kamel mit den zweitmeisten Stimmen, 10 an das Kamel mit den drittmeisten Stimmen, 3 an das Kamel mit den viertmeisten Stimmen. Gibt es weniger als 4 Kandidaten, so werden die verbleibenden Stimmen an kein Kamel vergeben.
(f) Organbezogene Kammer
1. Jedes Organ darf einen Vertreter entsenden, der in der organbezogenen Kammer wahlberechtigt ist.
2. Jeder Vertreter vergibt drei Stimmen, die er beliebig auf verschiedene Kamele verteilen oder kumulieren darf. Es darf dabei jedes Kamel gewählt werden.
3. Die organbezogene Kammer vergibt genau 36 Wahlpunkte. Die abgegebenen Stimme werden durch Multiplikation mit einem bestimmten Faktor, der für jede Stimme gleich groß sein muss, in Wahlpunkte umgerechnet. Der Faktor muss so gewählt werden, dass die vorgegebene Anzahl an Wahlpunkten genau erreicht wird.
(g) Interessenkammer
1. Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vergibt bis zu 23 Wahlpunkte, jedoch ausschließlich an nicht antragsberechtigte Kamele, die zuvor bei der Interessengemeinschaft ihr Interesse am Amt des Spielleiters bekundet haben. Die Interessengemeinschaft darf entscheiden, nach welchem Verfahren die Stimmen vergeben werden.
(h) sonstige Kammern
1. weitere 31 Wahlpunkte können von weiteren, noch zu beantragenden Kammern vergeben werden.
(i) Wahlpunkte, die nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Beginn der Wahl nicht vergeben wurden, entfallen. Die Wahl ist damit beendet.


Begründung:

Die Wahl des Spielleiters sollte möglichst bald stattfinden. Da es sich dabei um einen außerordentlich wichtigen Prozess handelt, immerhin ist der Spielleiter eines der Hauptorgane, sollte die Wahl mit ausreichender bürokratischer Sorgfalt stattfinden. Das vorgeschlagene Grundgerüst legt bereits wichtige Verfahrensgrundsätze fest, ohne dabei die Einbringung weiterer komplizierter Regelungen einzuschränken oder zu verhindern.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 16:14, 2. Dez. 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: (ohne Nr.)

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehenden Antrag

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Schade - hab ich zu spät gesehen, da sind nette Ideen drin. Bevor ich aber jetzt abwarte, bis die Poststelle das fehlerfrei an uns weiterleitet, lass ich die Wahl aber nach meiner Wahlordnung weiterlaufen. Wir können das ja unter "Ideen für die nächste Spielrunde" bunkern.
PS: Diese Mitteilung entbindet die Poststelle nicht von der ordnungsgemäßen Bearbeitung dieses Posteingangsstücks.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 00:18, 3. Dez. 2007 (CET)

Siehe auch: -

8.3,49,1988,50 17:26, 4. Dez. 2007 (CET)

Antrag

Adressat: Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle (via Poststelle)))))))))))))))
Antragsnummer: 8.3,49,1988,50
Antragsgegenstand:

Poststelle,
Ich beantrage, diesen Antrag anzunehmen.

Begründung:

Wünsche viel Spaß beim Weiterleiten.

Unterschrift, Datum: J* 17:26, 4. Dez. 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Posteingang

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist nicht einzuschätzen..


Datum, Unterschrift: Derjan 17:32, 4. Dez. 2007 (CET)

Fortschrittsanzeige:
16%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


8.3,7,1988,44 09:21, 7. Jan 2008 (CET)

Antrag

Adressat: Poststelle
Antragsnummer: 8.3,7,1988,44
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Mitglieder der Poststelle,
mit Bedauern stellt der Unterzeichner fest, das die Dienstleistungen der Poststelle bis jetzt nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen wurden. Er hält es daher für sinnvoll, der Poststelle folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Da die Ausgestaltung der Plattform der Poststelle selbst überlassen ist könnte die Plattform, und somit auch die Geschäftsordnung der Poststelle, etwa folgendermaßen ausgeweitet werden:

§6 Postfächer

(a) Jedes Organ oder Einzelkamel kann bei der Poststelle ein Postfach beantragen. Sofern nichts gegen eine Annahme des Antrags spricht, beantragt die Poststelle die erforderlichen Seiten beim Spielleiter und richtet das Postfach in Form einer Unterseite der Poststelle ein.
(b) Vorraussetzung für einen Antrag nach (a) ist die Verpflichtung, Folgevorgänge zu den via Postfach übermittelten Vorgängen ausschließlich über die Vorgangsseite der Poststelle zu tätigen. Ein Antrag nach (a) muss einen Verweis auf einen derartigen Beschluss enthalten
(c) Das Postfach ist betriebsfähig, sobald eine entsprechende Mitteilung der Poststelle im Postfach vorliegt.
(d) Besitzt ein Organ oder Einzelkamel ein Postfach, so werden alle Vorgänge an den Postfachinhaber, die über die Poststelle getätigt werden, über das Postfach weitergeleitet.
(e) Es kann beantragt werden, dass Vorgänge an den Postfachinhaber, die bestimmte Kriterien erfüllen, nicht über das Postfach, sondern über die Vorgangsseite des Organs bzw. über die allgemeine Vorgangsseite zugestellt werden.
(f) Eine Rücknahme oder Ungültigkeitserklärung des in (b) erwähnten Beschlusses resultiert in einer Schließung des Postfaches.


Begründung:

Eine Ausweitung der Plattform sowie eine Erweiterung der von der Poststelle angebotenen Dienstleistungen könnte zu einer höheren Nutzungsrate führen. Sollte die Poststelle der Ansicht sein, dass eine solche Ausweitung den Kompetenzbereich der Poststelle überschreitet, so sollte ein Antrag zur Änderung der Spielregeln an den Zentralrat gestellt werden.

Unterschrift, Datum: J* 09:21, 7. Jan 2008 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Hottehü

Bearbeitendes Organ: Sprachkontrollinstanz

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag 8.3,7,1988,44 im Posteingang der Poststelle enthält diverse Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler. Die Sprachkontrollinstanz rät den Mitgleidern der Poststelle, einen Sicherheitsabstand von fünf Metern zu wahren, bis die Sprachkontrollinstanz selbst die für einen solchen Problemfall nötigen Maßnahmen getroffen hat.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Tiertrampel 15:09 Ortszeit, 8. Januar 2008

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: vwj*

Verwarnt wird hiermit: J*

Gegenstand der Verwarnung:

Das oben genannte Kamel verstößt in seinem Antrage mehrfach gegen § 19+2 der Spielregeln. Kamel J* verwendet das Wort "das" an einer Stelle, an der zweifelsohne das Wort "dass" gemeint sein muss; dies ist selbstverständlich als Verstoß gegen § 19+2 zu werten. Ferner wird in Zeile 8 des Antragsgegenstandes das nicht zugelassene Wort "Vorraussetzung" genannt. Noch ferner, außerhalb der Reichweite des § 19+2, hat der Antragsteller das Komma nach dem in Zeile 3 beginnenden Kausalsatze zu setzen versäumt.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss von Tiertrampel vom 8. Januar 2008 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Tiertrampel 16:01, 8. Jan 2008 (CET)

Siehe auch: § 19+2 Spielregeln