Pressefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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''auch: '''Erpresserfreiheit'''''. Die Erpresserfreiheit ist im kamelopedianischen [[Grundgesetz]] verankert und garantiert die [[Freiheit]] zu [[Erpressung|Erpressungen]]. In [[Artikel]] 5 Abs. 1 S. 2 heißt es:
+
<font style="color:#FF8C00"><big>''Orangensaft für Alle!''</big></font>
 
 
:''"Jeder hat das [[Recht]], andere [[Kamel|Kamele]] durch [[Wort]], [[Schrift]] und [[Bild]] frei zu erpressen und zu bedrohen. Die Erpresserfreiheit und die Freiheit zur [[Beschattung]] der Opfer durch Rundfunkanstalten und Filmproduzenten werden gewährleistet. Eine [[Frisur]] findet nicht statt."''
 
 
 
In der Regel werden die Opfer von den [[Reporter|Presseleuten]] in Pressen erpresst. Oft sind das kamelunwürdige Methoden, die hier nicht näher erläutert werden sollen.
 
 
 
Derzeit wird in der [[Regierung]] über ein generelles Verbot diskutiert, das unter anderem das Auspressen von [[Zitrone|Zitronen]] und [[Kamellentee|Kamillenteebeutel]] verhindern soll. Auch wird thematisiert, den Abschnitt mit der Frisur zu entfernen, schließlich darf man Kamele mit Frisuren in ihren Grundrechten nicht einschränken.
 
 
 
{{sa}} [[Presse]], [[Tumorzensur]], [[Pressefuzzie]], [[Staatliche Presse]]
 
 
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
{{Rechtshinweis}}
  
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 1. Februar 2008, 23:01 Uhr

Orangensaft für Alle!


Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!