Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Aufsichtsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. März 2008, 09:09 Uhr

Herzlich Willkommen auf den Seiten des Aufsichtsrates

In den nächsten Tagen entstehen hier für Sie die neuen Seiten, sowie eine Geschäftsordnung.


Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Da das Geschäft des Aufsichtsrates ordentlich verrichtet werden muss, gibt sich der Aufsichtsrat folgende Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung gilt für alle zu verrichtenden Geschäfte und gilt für alle Kamele die dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und Behörden angehören, sowie für die Kamele, die im Namen des Aufsichtsrates und der dem Aufsichtsrat untergeordneten Organe und Behörden Geschäfte verrichten.

Grundsätze und Ziele unserer Arbeit

§0
Grundsätzlich entscheidet einer der beiden Aufsichtsratsvorsitzenden immer im Namen beider Aufsichtsratsvorsitzenden.
Bei Abstimmungen und (Ab)-Wahlen, die eine zweistimmige Stimmabgabe erfordern,
entscheidet der erste Vorsitzende im Namen des zweiten Vorsitzenden und der zweite Vorsitzende im Namen des ersten Vorsitzenden.
Das gilt insbesondere bei Vorgängen im Zusammenhang mit anderen Hauptorganen des Bürokratenspiels, aber auch bei Aufsichtsratsinternen Vorgängen und Amtshandlungen.


§1
Grundsätzlich ist der Aufsichtsrat für alles zuständig, das in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

§2
Grundsätzlich wird so viel wie möglich an die dem Aufsichtsrat untergeordneten Organe und Behörden delegiert.

§3
Jedes Kamel, das dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und untergeordneten Behörden angehört, ist grundsätzlich abhängig versklavt.

§4
Jedes Kamel in den dem Aufsichtsrat untergeordneten Organen und Behörden kann grundsätzlich mit 50% der Stimmen des Aufsichtsrates wieder gefeuert werden.

§5a.
5.1. Allerdings kann man sich grundsätzlich per Antrag dagegen wehren.
5.2. Allerdings muss dies innerhalb 24 Stunden geschehen. Es gilt der erste Zeitstempel
5.3. Der Aufsichtsrat darf sich mit der Veröffentlichung seiner Prüfung dieses Begehren zwei Tage Zeit lassen. Es gilt grundsätzlich der Zeitstempel

§7
Grundsätzlich und ohne Ausnahme, darf nur der Aufsichtsrat an der Geschäftsordnung Änderungen vornehmen
7.1 Allerdings kann ein Mitglied eines der untergeordneten Organe und Behörden einen Antrag stellen.
7.2. Für Anträge bezüglich einer Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gilt eine Frist von bis zu vier Wochen.
7.3 Wird ein Antrag nach spätestens vier Wochen nicht bearbeitet gilt er als genehmigt und die Änderung ist wirksam.
7.4. Diese Änderung kann vom Aufsichtsrat ohne Angabe von Gründen wieder rückgängig gemacht werden.
7.5. Ausnahmen: Der Spielleiter.
7.6. Allerdings mit vorherigem Antrag an den Aufsichtsrat

§8
Ziel des Aufsichtsrates ist einen Riesen-Bürokratenblähbereich zu schaffen, der nur durch die untergeordneten Organe und Behörden getragen werden muss.

§9
Sämtliche Regeln des Bürokratenspiels kommen grundsätzlich und ohne Ausnahme zur Anwendung

Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind innerhalb des Aufsichtsratsgebäudes mit „Euer Ehren-Herr Vorsitzender“ anzureden.

1. Vorsitzender:
Euer Ehren-Herr Vorsitzender Derjan

2. Vorsitzender
Euer Ehren-Herr Vorsitzender Luzifers Freund


Richtlinien und Anweisungen bezügl. der Arbeitsweise des Aufsichtsrates und dessen untergeordnete Organe und Behörden

Der Aufsichtsrat in Person des ersten und zweiten Vorsitzenden vertreten den Aufsichtsrat bei bilateralen Geschäften mit anderen Organen des Bürokratenspiels und deren untergeordneten Organen und Behörden. Dem Aufsichtsrat untergeordnete Organe und Behörden wird dieses strikt untersagt. (Es sei denn man stellt einen Antrag)

Aufsichtsratssitzungen

Aufsichtsratssitzungen werden jeden vierten Montag und Donnerstag des Monats und sonst je nach Bedarf abgehalten.
Sollte es einen fünften Montag oder Donnerstag geben, gilt der fünfte als der vierte.

Termine

Jeden vierten oder fünften Montag bis Donnerstag.
Montag ist der erste Tag der Sitzung und Donnerstag der letzte (kann aber auch verlängert werden - per Antrag).

Tagesordnungspunkte

Dafür ist der Aufsichtsrat zuständig
TOPs werden spätestens am zweiten oder dritten (oder irgendwo dazwischen) Montag des Monats veröffentlicht
TOPs können per Antrag aus den Behörden oder Organen übernommen werden.
Dafür gilt keine Frist.

Teilnehmer

Jedes dem Aufsichtsrat unterstehende Organ oder Behörde hat jeweils einen Vertreter in die Sitzung zu schicken.
Dazu muss spätestens am zweiten Montag des Monats einem der beiden Aufsichtsratsvorsitzenden ZWEI Vorschläge JE Organ oder Behörde vorliegen. (Antrag zur Vorlage nicht vergessen)
Aus diesen werden dann die Vertreter per Fragebogen ermittelt. (bei Nichtbeachtung erfolgt eine harte Strafe)

Schlussbestimmungen und Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Sollte eine der Regeln und Paragrafen der Geschäftsordnung eines der Regeln des Bürokratenspiels verletzten tut uns das sehr leid. Änderungen an der Geschäftsordnung bitte per Antrag beantragen. Antrag auf Antrag nicht vergessen!

Diese Geschäftsordnung tritt sofort und rückwirkend in Kraft. Luzifers Freund 09:09, 12. Mär 2008 (CET)



Anträge innerhalb des Aufsichtsrates

Bearbeitung der Anträge




Anträge von externen Quellen an den Aufsichtsrat

Bearbeitung




Entscheidungen im Aufsichtsrat und den untergeordneten Organen

Dem Aufsichtsrat untergeordnete Organe und Behörden