Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Juli 2008, 02:27 Uhr
§ 1 | Das KGB tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, wobei das Ausbleiben der Wirkung nichts an der herrschenden Kraft ändert. | |
§ 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, welches die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat das Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung und dient der Beseitigung rechts- und link(s)freier Räume. Wer der Ermangelung anheim fällt, hat keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch, wohl aber einen fortbestehenden Anspruch auf Befriedigung, der im Bedarfsfall ins nächste Leben übertragen werden kann. | |
§ 3 | Wer die rechts- bzw. link(s)freier Räume für wohltätige Zwecke genutzt hat, darf diese bis zu 2 sowieso weiter bewohnen. Ausnahme bilden wohltätige Zwecke, die nur dem antragstellenden Kamel zugutekommen. | |
§ 4 | Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen, weitergehende Einführungsbestimmungen werden nicht erlassen. Die Einführung erfolgt auf eigene Gefahr. Zu riesigen Nebelwirkungen befragen Sie Irrenarzt oder oder Apo-Theker. |
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |