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Das Embryonalwahlrecht schließt eine wichtige [[Lücke]], nachdem sowohl Jugendliche als auch Kinder (einschließlich Babys) das Wahlrecht erhielten. | Das Embryonalwahlrecht schließt eine wichtige [[Lücke]], nachdem sowohl Jugendliche als auch Kinder (einschließlich Babys) das Wahlrecht erhielten. | ||
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Version vom 14. Juli 2008, 19:33 Uhr
Mit dem Embryonalwahlrecht bezeichnet man ein Wahlrecht vor der Geburt. Verfechter des Embryonalwahlrechts wollen, dass niemand wegen seines Alters bei der Wahl diskriminiert wird. Das Embryonalwahlrecht wurde durch die modernen Erfolge der Medizin ermöglicht, die es gestatten, dem Embryo eine Wahlmaschine durch ein Endoskop zur Verfügung zu stellen und hierdurch eine wesentliche Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Vom Embryonalwahlrecht abgegrenzt werden muss das Familienwahlrecht, bei der allein die Mutter so viele zusätzliche Stimmen erhält, wie sie Embryonen in sich trägt. Die Mutter übt das Stimmrecht für ihre ungeborenen Kinder treuhänderisch aus und strebt dabei Einvernehmen an. Problematisch ist, dass die Embryonen ihre Entscheidungen der Mutter mitteilen müssen, was sich in der Praxis als schwierig erweist und zugleich gegen das Wahlgeheimnis verstößt. Außerdem können die Eltern etwas völlig anderes auf den Zettel schreiben, ohne dass der Embryo die Verfälschung seiner Meinung entdeckt.
Aus diesem Grund wird beim Embryonalwahlrecht auf das Familienwahlrecht verzichtet und jedes Embryo bekommt einen speziellen Wahltaster zur Verfügung gestellt, der entweder fest eingepflanzt aber normaler weise nur leihweise über ein Endoskop genutzt wird, da der Verbleib des Embryos im Mutterleib meist zeitlich begrenzt ist.
Das Embryonalwahlrecht schließt eine wichtige Lücke, nachdem sowohl Jugendliche als auch Kinder (einschließlich Babys) das Wahlrecht erhielten.
Offen sind damit lediglich das Ovarial- und das Spermienwahlrecht. Beide Formen der direkten Demokratie scheitern zur Zeit daran, dass sowohl Spermien als auch Eier bei Wahlversuchen regelmäßig verschieden. Auch besteht noch keine Einigkeit in der Wertung dieser Stimmen, ob sie nun als Halbe oder als Ganze gezählt werden sollten.