Freier: Unterschied zwischen den Versionen
8-D (Diskussion | Beiträge) K |
8-D (Diskussion | Beiträge) K |
||
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Zwar hat ein ''Freier'' einige Privilegien gegenüber einem ''[[Gefängnis|Gefangenen]]'', aber er kann sich lang nicht alles erlauben. Ein Freier muss gewisse [[Regel]]n beachten, er darf z.B. nicht einfach die von ihm Auserwählte davon- oder gar über die Schwelle tragen – das wäre eine [[Urheberrecht|Hurheberrecht]]sverletzung. In diesem Fall könnte ''[[Freier Fall]]'' [[folge]]n. | Zwar hat ein ''Freier'' einige Privilegien gegenüber einem ''[[Gefängnis|Gefangenen]]'', aber er kann sich lang nicht alles erlauben. Ein Freier muss gewisse [[Regel]]n beachten, er darf z.B. nicht einfach die von ihm Auserwählte davon- oder gar über die Schwelle tragen – das wäre eine [[Urheberrecht|Hurheberrecht]]sverletzung. In diesem Fall könnte ''[[Freier Fall]]'' [[folge]]n. | ||
| − | Die [[Ficken|Tätigkeit]] des Freiers ist - selbstredend - eine befreiende. Doch frönt er seiner [[Freiheit]] zu freizügig, kann das | + | Die [[Ficken|Tätigkeit]] des Freiers ist - selbstredend - eine befreiende. Doch frönt er seiner [[Freiheit]] zu freizügig, kann das seine [[Ehe|matrimonielle]] und [[Mammon|finanzielle]] [[Potenz]] beeinträchtigen. |
'''Freiheitsstatute:''' ''Freier, lass das das Fremdfreien sein und freie lieber dein Weiblein daheim.'' | '''Freiheitsstatute:''' ''Freier, lass das das Fremdfreien sein und freie lieber dein Weiblein daheim.'' | ||
Version vom 15. September 2008, 19:16 Uhr
„Freier“ steht gemeinsprachlich für „Hurzeitmensch“. Um sich im Dschungel der libidösen Möglichkeiten zurechtzufinden, braucht der Freier eine ausgezeichnete Hurkunde. Ferner benötigt er genügend Geld, damit die Hurzeit sich nicht zu knapp bemisst.
Zwar hat ein Freier einige Privilegien gegenüber einem Gefangenen, aber er kann sich lang nicht alles erlauben. Ein Freier muss gewisse Regeln beachten, er darf z.B. nicht einfach die von ihm Auserwählte davon- oder gar über die Schwelle tragen – das wäre eine Hurheberrechtsverletzung. In diesem Fall könnte Freier Fall folgen.
Die Tätigkeit des Freiers ist - selbstredend - eine befreiende. Doch frönt er seiner Freiheit zu freizügig, kann das seine matrimonielle und finanzielle Potenz beeinträchtigen.
Freiheitsstatute: Freier, lass das das Fremdfreien sein und freie lieber dein Weiblein daheim.
Kamelmerksatz: Wo ein Freier-Wille ist, ist nicht immer eine freie Hure.
Nicht zu verwechseln mit: Feier