Einzugsermächtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Einzugsermächtigung''' ist der Freifahrtschein für einen [[Bahnhof]]svorsteher, den gesamten Tages-Verkehr mit nur einem [[Zug]] abzuwickeln. Das kommt nur bei sehr kleinen [[Landstrich|Landgemeinden]] vor und dient der Rationalisierung und Kostensenkung. Die Einzugsermächtigung ist eine Verwandte des ''Einzugsverfahrens'', einem neuen Konzept der [[Bahn]] AG, nach dem auf bestimmten defizitären Strecken nur noch ein Zug [[pro]] [[Tag]] fahren darf.
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Eine '''Einzugsermächtigung''' ist der Freifahrtschein für einen [[Bahnhof]]svorsteher in sehr kleinen [[Landstrich|Landgemeinden]], den gesamten Tages-Verkehr unter Abzug eventueller Aus[[besser]]ungsarbeiten mit nur einem [[Zug]] abzuwickeln. Dem liegen Überlegungen zugrunde, dass dies zugleich der Rationalisierung und Kostensenkung dienlich sei. Die Einzugsermächtigung ist eine Verwandte des ''Einzugsverfahrens'', einem Konzept der [[Bahn]] AG, für das die [[Weiche]]n zur [[Zeit]] gestellt werden. Danach darf sich auf bestimmten defizitären Strecken nur noch ein Zug [[pro]] [[Tag]] verfahren.
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Beide Verfahren gelten zugegebenermaßenals zentrales Element, die Bahn für den [[Börse]]ngang ''[[kurs]]fähig'' zu machen. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen haben die beteiligten [[Bank]]en angekündigt, den [[Schwindel]] mit Rücklastschriften zu beantworten [[oder]] oder der Bahn gar eine Wegzugsverpflichtung aufzuhalsen. Die Bahn ihrerseits gibt aber Anstrengungen den Vorzug, weitere Unannehmlichkeiten durch einen noch geheimgehaltenen [[Schach]]zug wettzumachen. Da ist noch einiges im Anzug.
  
Beide Verfahren gelten als zentrales Element, die Bahn für den [[Börse]]ngang ''kursfähig'' zu machen. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen haben die beteiligten [[Bank]]en angekündigt, den [[Schwindel]] mit Rücklastschriften zu beantworten [[oder]] der Bahn gar eine Wegzugsverpflichtumg aufzuhalsen. Die Bahn ihrerseits versucht aber weitere Unannehmlichkeiten durch einen noch geheimgehaltenen [[Schach]]zug wettzumachen.
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Version vom 28. Oktober 2008, 10:09 Uhr

Definition

Eine Einzugsermächtigung ist der Freifahrtschein für einen Bahnhofsvorsteher in sehr kleinen Landgemeinden, den gesamten Tages-Verkehr unter Abzug eventueller Ausbesserungsarbeiten mit nur einem Zug abzuwickeln. Dem liegen Überlegungen zugrunde, dass dies zugleich der Rationalisierung und Kostensenkung dienlich sei. Die Einzugsermächtigung ist eine Verwandte des Einzugsverfahrens, einem Konzept der Bahn AG, für das die Weichen zur Zeit gestellt werden. Danach darf sich auf bestimmten defizitären Strecken nur noch ein Zug pro Tag verfahren.

Beide Verfahren gelten zugegebenermaßenals zentrales Element, die Bahn für den Börsengang kursfähig zu machen. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen haben die beteiligten Banken angekündigt, den Schwindel mit Rücklastschriften zu beantworten oder oder der Bahn gar eine Wegzugsverpflichtung aufzuhalsen. Die Bahn ihrerseits gibt aber Anstrengungen den Vorzug, weitere Unannehmlichkeiten durch einen noch geheimgehaltenen Schachzug wettzumachen. Da ist noch einiges im Anzug.

Zugfreie Version

Eine Einsermächtigung ist der Freifahrtschein für einen Bahnhofsvorsteher in sehr kleinen Landgemeinden, den gesamten Tages-Verkehr unter Ab eventueller Ausbesserungsarbeiten mit nur einem abzuwickeln. Dem liegen Überlegungen runde, dass dies leich der Rationalisierung und Kostensenkung dienlich sei. Die Einsermächtigung ist eine Verwandte des Einsverfahrens, einem Konzept der Bahn AG, für das die Weichen zur Zeit gestellt werden. Danach darf sich auf bestimmten defizitären Strecken nur noch ein pro Tag verfahren.

Beide Verfahren gelten egebenermaßen als zentrales Element, die Bahn für den Börsengang kursfähig zu machen. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen haben die beteiligten Banken angekündigt, den Schwindel mit Rücklastschriften zu beantworten oder oder der Bahn gar eine Wegsverpflichtung aufzuhalsen. Die Bahn ihrerseits gibt aber Anstrengungen den Vor, weitere Unannehmlichkeiten durch einen noch geheimgehaltenen Schach wettzumachen. Da ist noch einiges im An.