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Die geringe Körpergröße von nur wenigen Millimetern bei den Probanden zur Geschwindigkeitsmessung hat sich als zu klein herausgestellt, daher werden Händerringend größere Testläufer gesucht, die zumindest mindestens mit dem oberen Schädelteil beim erreichen der Lichtschranke den Lichtstrahl touchieren, sonst waren die Messungen umsonst!. | Die geringe Körpergröße von nur wenigen Millimetern bei den Probanden zur Geschwindigkeitsmessung hat sich als zu klein herausgestellt, daher werden Händerringend größere Testläufer gesucht, die zumindest mindestens mit dem oberen Schädelteil beim erreichen der Lichtschranke den Lichtstrahl touchieren, sonst waren die Messungen umsonst!. | ||
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Version vom 5. Januar 2005, 15:27 Uhr
Unterlichtgeschwindigkeit ist wie die Hinterlichtlichtgeschwindkeit nicht Messbar, da sämtliche Probanden den Lichtstrahl der Lichtschranke unterliefen. Unterläuft ein Proband das Licht der Lichtschranke, gilt er als ungelaufen bzw. eingelaufen, aber mit unterlaufen der Lichtschranke beim Einlauf (in die Zielgerade).
Die geringe Körpergröße von nur wenigen Millimetern bei den Probanden zur Geschwindigkeitsmessung hat sich als zu klein herausgestellt, daher werden Händerringend größere Testläufer gesucht, die zumindest mindestens mit dem oberen Schädelteil beim erreichen der Lichtschranke den Lichtstrahl touchieren, sonst waren die Messungen umsonst!.
Siehe auch: Lichtgeschwindigkeit