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'''B-Zeichnung''', ''die'' … gilt als Fachbegriff aus dem Kunsthandel und bezeichnet bezeichnenderweise Kunstwerke minderen Qualitätsstandards. Gemäß dieser B-Zeichnungsverordnung gelten alle Zeichnungen die am [[Markt]] einen [[Preis]] erzielen können als A-Zeichnung. Unverkäufliche Zeichnungen, auch Ladenhüter genannt, werden gemäß dieser Konvention als ''B-Zeichnung'' [[bilanz]]iert und sind demzufolge nur noch für Liebhaber geeignet, die sich eher der Kunst <s>aus</s> mit sozialen Motiven hingeben, also auch keinerlei kommerzielle Interessen verfolgen. Typische Beispiele für eine ''B-Zeichnung'', sind eben solche Werke in der [[Kamelopedia]] oder anderen [[Wiki]]s. | '''B-Zeichnung''', ''die'' … gilt als Fachbegriff aus dem Kunsthandel und bezeichnet bezeichnenderweise Kunstwerke minderen Qualitätsstandards. Gemäß dieser B-Zeichnungsverordnung gelten alle Zeichnungen die am [[Markt]] einen [[Preis]] erzielen können als A-Zeichnung. Unverkäufliche Zeichnungen, auch Ladenhüter genannt, werden gemäß dieser Konvention als ''B-Zeichnung'' [[bilanz]]iert und sind demzufolge nur noch für Liebhaber geeignet, die sich eher der Kunst <s>aus</s> mit sozialen Motiven hingeben, also auch keinerlei kommerzielle Interessen verfolgen. Typische Beispiele für eine ''B-Zeichnung'', sind eben solche Werke in der [[Kamelopedia]] oder anderen [[Wiki]]s. | ||
Version vom 15. Dezember 2008, 22:46 Uhr
B-Zeichnung, die … gilt als Fachbegriff aus dem Kunsthandel und bezeichnet bezeichnenderweise Kunstwerke minderen Qualitätsstandards. Gemäß dieser B-Zeichnungsverordnung gelten alle Zeichnungen die am Markt einen Preis erzielen können als A-Zeichnung. Unverkäufliche Zeichnungen, auch Ladenhüter genannt, werden gemäß dieser Konvention als B-Zeichnung bilanziert und sind demzufolge nur noch für Liebhaber geeignet, die sich eher der Kunst aus mit sozialen Motiven hingeben, also auch keinerlei kommerzielle Interessen verfolgen. Typische Beispiele für eine B-Zeichnung, sind eben solche Werke in der Kamelopedia oder anderen Wikis.
Zu beachten ist dabei, das die B-Zeichnungsverordnung der EU auf ihren 7.623 Seiten nur ein Regelwerk für Zeichnungen darstellt. Fotos, Gemälde, Stiche, Druckerzeugnisse und alle anderen Werke der bildenden und unbildenden Kunst werden von dieser nicht erfasst, siehe hierzu die jeweiligen Verordnungen.
Soweit B-Zeichnungen in einem anderen Kontext als dem hier geschilderten auftauchen oder möglicherweise sogar verwendet werden, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Die Betrugsgefahr ist hoch und Ihnen könnte schnell eine falsche B-Zeichnung für etwas untergejubelt werden, was es gar nicht ist. Diese Warnung sollten Sie ernstnehmen, da es offenbar modern und an der Tagesordnung ist mit falschen B-Zeichnungen zu arbeiten, was in konkreten Fällen zu nachhaltigen Schäden führen kann.
Siehe besser: Malerei | Fotografie | Unart
Nicht zu verwechseln mit: E-Werk