Erschießungsbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Erschießungsbeiträge''' sind Kosten, die [[Kamel]]en entstehen, wenn sie erschossen werden. Das heißt, dass diese in der [[Regel]] nur einmal pro [[Person]] erhoben werden, sofern es sich bei der Person nicht gerade um das [[Kamel von Nazareth]] handelt. Eine unabdingbare Voraussetzung zur Erhebung dieses Beitrages ist natürlich, dass der Betroffene auch über ein entsprechendes Erschießungsgrundstück verfügt. Kamele ohne Grundstück haben keinen [[Anspruch]] auf Erschießung.
 
'''Erschießungsbeiträge''' sind Kosten, die [[Kamel]]en entstehen, wenn sie erschossen werden. Das heißt, dass diese in der [[Regel]] nur einmal pro [[Person]] erhoben werden, sofern es sich bei der Person nicht gerade um das [[Kamel von Nazareth]] handelt. Eine unabdingbare Voraussetzung zur Erhebung dieses Beitrages ist natürlich, dass der Betroffene auch über ein entsprechendes Erschießungsgrundstück verfügt. Kamele ohne Grundstück haben keinen [[Anspruch]] auf Erschießung.
  
Die gesetzliche [[Grundlage]] hierzu findet im Kapitel “BauGb“, was für „Ballerei auf unschuldige Guanakos  bescheidnen“ (schriftlichen Bescheid erstellen) steht. Das BauGb zählt zum Strafen und Schlägerecht. In der [[Regel]] liegen die Kosten bei 10 – 20 Egypto / m² Höckerfläche. Die Kosten erhöhen sich um den Faktor 1,25 wenn Zweigeschossigkeit vorliegt (also mehr als ein mal geschossen werden muss), bei drei Schüssen 1,5 usw. usw.. Werden um ein Kamel mehrere Erschießungs[[maschine|anlagen]] errichtet, muss auch für [[jeder|jede]] einzeln gezahlt werden, sofern diese nicht zu einer Erschießungseinheit zusammengefasst werden. Um auch die [[Massenvernichtungswaffeln|Hinterlader]] veranlagen zu können, wird heutzutage nicht mehr anhand des Frontladermaß[[Wünschelrute|stab]]es abgerechnet. Abgerechnete Erschießungen werden in einer Kartei vermerkt, damit sichergestellt ist, dass keine erneuten Erschießungsbeiträge veranlagt werden. Diese Klausel musste eingeführt werden, da eine drohende [[Reinkarnation]] mit anschließender Erschießung, gegen die Verfaßung verstoßen hätte.
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Die gesetzliche [[Grundlage]] hierzu findet im Kapitel “BauGb“, was für „Ballerei auf unschuldige Guanakos  bescheidnen“ (schriftlichen Bescheid erstellen) steht. Das BauGb zählt zum Strafen und Schlägerecht. In der [[Regel]] liegen die Kosten bei 10 – 20 Egypto / m² Höckerfläche. Die Kosten erhöhen sich um den Faktor 1,25 wenn Zweigeschossigkeit vorliegt (also mehr als ein mal geschossen werden muss), bei drei Schüssen 1,5 usw. usw.. Werden um ein Kamel mehrere Erschießungs[[maschine|anlagen]] errichtet, muss auch für [[jeder|jede]] einzeln gezählt werden, sofern diese nicht zu einer [[Erschießungseinheit]] zusammengefasst werden. Um auch die [[Massenvernichtungswaffeln|Hinterlader]] veranlagen zu können, wird heutzutage nicht mehr anhand des Frontladermaß[[Wünschelrute|stab]]es abgerechnet. Abgerechnete Erschießungen werden in einer Kartei vermerkt, damit sichergestellt ist, dass keine erneuten Erschießungsbeiträge veranlagt werden. Diese Klausel musste eingeführt werden, da eine drohende [[Reinkarnation]] mit anschließender Erschießung, gegen die Verfaßung verstoßen hätte.
  
 
Vor Festsetzung des Erschießungsbeitrages muss ein [[Kamelderegister#Esel|Amtskamel]] zuerst [[Angebot]]e von mehreren Firmen einholen, damit dabei alles mit rechten [[Ding]]en zugeht, dürfen die Angebote keine [[Abkürzung]]en enthalten, denn dies widerspräche dem Prinzip der Ausschreibung. Anhand der [[Angebot]]e können danach die entstehenden Kosten geschätzt werden, welche dann auch umgehend erhoben werden, damit nicht die [[Flüssig|Liquidität]] des von der Erschießung <strike>ge</strike> betroffenen verloren geht. Die Erfahrung hat sch(l)ießlich gezeigt, dass die Zahlungs[[moral]] nach der Erschießung deutlich abnimmt.
 
Vor Festsetzung des Erschießungsbeitrages muss ein [[Kamelderegister#Esel|Amtskamel]] zuerst [[Angebot]]e von mehreren Firmen einholen, damit dabei alles mit rechten [[Ding]]en zugeht, dürfen die Angebote keine [[Abkürzung]]en enthalten, denn dies widerspräche dem Prinzip der Ausschreibung. Anhand der [[Angebot]]e können danach die entstehenden Kosten geschätzt werden, welche dann auch umgehend erhoben werden, damit nicht die [[Flüssig|Liquidität]] des von der Erschießung <strike>ge</strike> betroffenen verloren geht. Die Erfahrung hat sch(l)ießlich gezeigt, dass die Zahlungs[[moral]] nach der Erschießung deutlich abnimmt.

Version vom 1. Januar 2009, 07:24 Uhr

Erschießungsbeiträge sind Kosten, die Kamelen entstehen, wenn sie erschossen werden. Das heißt, dass diese in der Regel nur einmal pro Person erhoben werden, sofern es sich bei der Person nicht gerade um das Kamel von Nazareth handelt. Eine unabdingbare Voraussetzung zur Erhebung dieses Beitrages ist natürlich, dass der Betroffene auch über ein entsprechendes Erschießungsgrundstück verfügt. Kamele ohne Grundstück haben keinen Anspruch auf Erschießung.

Die gesetzliche Grundlage hierzu findet im Kapitel “BauGb“, was für „Ballerei auf unschuldige Guanakos bescheidnen“ (schriftlichen Bescheid erstellen) steht. Das BauGb zählt zum Strafen und Schlägerecht. In der Regel liegen die Kosten bei 10 – 20 Egypto / m² Höckerfläche. Die Kosten erhöhen sich um den Faktor 1,25 wenn Zweigeschossigkeit vorliegt (also mehr als ein mal geschossen werden muss), bei drei Schüssen 1,5 usw. usw.. Werden um ein Kamel mehrere Erschießungsanlagen errichtet, muss auch für jede einzeln gezählt werden, sofern diese nicht zu einer Erschießungseinheit zusammengefasst werden. Um auch die Hinterlader veranlagen zu können, wird heutzutage nicht mehr anhand des Frontladermaßstabes abgerechnet. Abgerechnete Erschießungen werden in einer Kartei vermerkt, damit sichergestellt ist, dass keine erneuten Erschießungsbeiträge veranlagt werden. Diese Klausel musste eingeführt werden, da eine drohende Reinkarnation mit anschließender Erschießung, gegen die Verfaßung verstoßen hätte.

Vor Festsetzung des Erschießungsbeitrages muss ein Amtskamel zuerst Angebote von mehreren Firmen einholen, damit dabei alles mit rechten Dingen zugeht, dürfen die Angebote keine Abkürzungen enthalten, denn dies widerspräche dem Prinzip der Ausschreibung. Anhand der Angebote können danach die entstehenden Kosten geschätzt werden, welche dann auch umgehend erhoben werden, damit nicht die Liquidität des von der Erschießung ge betroffenen verloren geht. Die Erfahrung hat sch(l)ießlich gezeigt, dass die Zahlungsmoral nach der Erschießung deutlich abnimmt.

Häufig wird für das flächendeckende Erschießen zuvor ein so genannter B-Plan (Beschussplan) aufgestellt, der u. a. regelt, welche Geschosszahl überhaupt zulässig ist. Die Kosten richten sich immer nach der möglichen Geschosszahl und nicht nach der tatsächlichen, dass heißt ein Kamel könnte selbst dann, wenn es könnte, keine nachträgliche Bestattung Erstattung mehr verlangen. Damit sichergestellt ist, das ein Kamel sich auch Erschießen lässt, enthalten die Satzungen der meisten Kuhdörfer einen Abschuss- und Bestattungszwang

Viel schmerzhafter noch sind die sich aufgrund des Kommunalen Anschusszwangs ergebenden Anschussbeitäge. Hiermit sollen die Geldflüsse zur Kommune kanalisiert werden. Den Anschüssen folgen in der Regel Dauerzahlungen langwierige Ausblutungen, die das Überleben der Gemeinde sichern und den Angeschossenen dauerhaft siech machen. Von einem schnellen Ende ist man dabei weit entfernt. Hier steht noch Justizias Votum aus, ob es sich ggf. um eine unzulässige Dauerfolter handelt und ob diese mit der Genfer Konvention vereinbar ist. Dessen ungeachtet werden beide Beiträge zur Verharmlosung und Verschleierung, insbesondere der letztgenannten Art, zu dem Begriff Erschießungskosten zusammengefasst.

Es ist zu beachten, dass es trotz Emanzipation nur eine ERschießung, nie aber eine SIEschießung geben kann. Häufig wollen auch Nachbarn der Betroffenen im Wege der Eigenleistung ihren Beitrag zu Erschießungen leisten, das ist jedoch nicht rechtmäßig und würde strenggenommen sogar als Amtsanmaßung ausgelegt werden müssen. Wird ein Kamel nicht vollständig erschossen, nennt man das übrigens Teilerschießung, doch auch diese verursacht bereits Kosten. Möchte man die Angelegenheit schnell und einfach erledigt haben, bietet es sich an mit den Ämtern einen so genannten Erschießungsvertrag zu schließen.

Siehe auch.png Siehe auch:  Beitrag | Flurstück | Kiesgrube
Siehe auch.png Nicht zu verwechseln mit:  Strafenausbaubeitrag, Kanalbestattungsgebühr wiki:Erschließungsbeitrag wiki:Erschließung (Grundstück)#Erschließungsbeitrag