Bierhaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Freibierhaltung wird vom [[Bierschutz]] pauschal als unwürdig abgelehnt. „Freibiere haben ein Anrecht auf uneingegrenzte Freiheit und Unabhängigkeit vom Kamel, da sie sonst ihrer Bezeichnung ''Frei''biere nicht gewürdigt werden“, argumentieren Bierschützer. Um den Bestand von Freibieren und unschuldige Kamele vor allfälligen Übergriffe zu schützen, hält man Freibiere in grossräumigen Reservate unter Kontrolle. Da die Biere in dieser gesicherten Umgebung kaum natürliche [[Feind]]e haben, ist die [[Jagd]] zu bestimmten Zeiten in einer festgelegten Grössenordnung erlaubt. Das Erlegen von [[wikipedia:de:Jungbier|Jungbieren]] ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus darf der [[Lebensraum]] der Biere nicht gestört werden.
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Die Freibierhaltung wird vom [[Bierschutz]] pauschal als unwürdig abgelehnt. ''„Freibiere haben ein Anrecht auf uneingegrenzte Freiheit und Unabhängigkeit vom Kamel, da sie sonst ihrer Bezeichnung ''Freibier'' nicht gewürdigt werden“'', argumentieren Bierschützer. Um den Bestand von Freibieren zu erhalten und unschuldige Jungkamele vor allfälligen [[wikipedia:de:Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen|Übergriffen]] zu schützen, hält man Freibiere in grossräumigen [[Bierzelt|Reservate]] unter Kontrolle. Da die Biere in dieser gesicherten Umgebung kaum natürliche [[Feind]]e haben, ist die [[Jagd]] zu [[Oktoberfest|bestimmten Zeiten]] in einer festgelegten Grössenordnung erlaubt. Das Erlegen von [[wikipedia:de:Jungbier|Jungbieren]] ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus darf der [[Lebensraum]] der Biere nicht gestört werden.
  
Nur bei wenigen Ausnahmen, beispielsweise gefährdete Bierarten, wird die Haltung und Züchtung in [[Zoo]]s toleriert. Dies aber nur unter strengen Auflagen und regelmässigen [[Geschmack]]skontrollen.
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Nur bei wenigen Ausnahmen, beispielsweise gefährdete Bierarten, wird die Haltung und Züchtung in [[Zoo]]s toleriert. Dies aber nur unter den strengen Auflagen des [[Reinheizgebot|Reinhaltungsgebotes]] und regelmässigen [[Geschmack]]skontrollen.
  
 
===Links zum Thema===
 
===Links zum Thema===

Version vom 3. Mai 2009, 17:58 Uhr

Erwischt! Polizeifoto einer unartgerechten Massenbierhaltung: keine Kühlung, kleine Platzverhältnisse.

Bierhaltung, die, ist der allgemein gebräuchliche Oberbegriff für die Versorgung und Pflege eines oder mehrerer Biere in kamelischer Obhut. Diesbezüglich werden in erster Linie drei grundlegende Arten von Bieren unterschieden: Heim- oder Hausbiere, Nutzbiere und Freibiere. Diese Unterteilung begründet sich auf den wesentlichen Unterschiede in den Anforderungen an die Haltung. Bei der örtlich unabhängige Haltung muss im Besonderen auf einen festen Griff und einen unerschütterlichen Stand geachtet werden.

Stellen Bierschutzbeauftragte einen Verstoss gegen die artgerechte Haltung fest (beispielsweise ungekühlt oder über Verfallsdatum gehalten), bleibt oft nur noch der Weg in den Getränkemarkt als letzte Rettung.

Hausbierhaltung

Hausbiere sind in der Regel Stubenrein und mit vergleichsweise geringem Aufwand haltbar. In vielen Fällen reicht ein entsprechend grosser Kühlschrank oder bei der Warmhaltung eine wohlig ausgestattete Minibar. Die Haltung in Bierkästen ist nur bei wenigen Bierarten geeignet. Die Auslaufmöglichkeiten sollten stark eingegrenzt werden und regelmässig Hautuntersuchungen auf Risse durchgeführt werden. Beim Verbrauch sind insbesondere die Optionen von Konsummöglichkeiten im Freien zu berücksichtigen.

Nutzbierhaltung

Im Kontrast zur Hausbierhaltung werden die Nutzbiere in grösserem Ausmass gehalten, da von den Nutzbieren eine hohe Produktivität erwartet wird. So kann es in schlimmen Fällen auch kommen, dass sich tausende Liter Bier eine kleine Halle teilen müssen und nie an das Tageslicht kommen. Dort tritt das Massenbierhaltungsschutzgesetz in Kraft und sorgt für gesetzliche Richtlinien. Die Kühlung ist oft kaum oder gar nicht vorhanden. Es wurden sogar schon Nutzbierhalter bei der Erwärmung von Bieren erwischt.

Freibierhaltung

Die Freibierhaltung wird vom Bierschutz pauschal als unwürdig abgelehnt. „Freibiere haben ein Anrecht auf uneingegrenzte Freiheit und Unabhängigkeit vom Kamel, da sie sonst ihrer Bezeichnung Freibier nicht gewürdigt werden“, argumentieren Bierschützer. Um den Bestand von Freibieren zu erhalten und unschuldige Jungkamele vor allfälligen Übergriffen zu schützen, hält man Freibiere in grossräumigen Reservate unter Kontrolle. Da die Biere in dieser gesicherten Umgebung kaum natürliche Feinde haben, ist die Jagd zu bestimmten Zeiten in einer festgelegten Grössenordnung erlaubt. Das Erlegen von Jungbieren ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus darf der Lebensraum der Biere nicht gestört werden.

Nur bei wenigen Ausnahmen, beispielsweise gefährdete Bierarten, wird die Haltung und Züchtung in Zoos toleriert. Dies aber nur unter den strengen Auflagen des Reinhaltungsgebotes und regelmässigen Geschmackskontrollen.

Links zum Thema

Guetesiegel.png

Siehe auch.png Siehe unbedingt:  Bierschutz
Siehe auch.png Dann geh' doch direkt zu:  Bier, Doppelbier und Bieramide
Siehe auch.png Siehe vielleicht:  Bierenstein, Bierzelt, Oktoberfest
Siehe auch.png Hat gar nichts zu tun mit:  Haustier oder Vieh

Golden Kamel.jpg Goldener Kameltipp: Um aktiv den Bierschutz zu unterstützen, kaufen Sie nur jene bierische Produkte mit dem „Fair Beer“-Gütesiegel. Vorlage:Hw