Projekt:Bürokratenspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Veränderbare Spielregeln (Startregeln): Paragraphen wegen Aufsplittung von §9 umnummeriert. Spielleiterfrist auf 2 Wochen. Außerdem endlich angemeldet (die Änderungen eben waren allesamt von mir))
(→‎Veränderbare Spielregeln (Startregeln): Huch! Irgendwie gab's keinen §9 mehr. REK-Absatz d weg, Unfug-Absatz d weg. Einpflegen in "diese Seite" (ist in Runde ja klar).)
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(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen.
 
(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen.
  
(c) Die Regeländerung tritt in Kraft, sobald sie nach Ablauf der Frist aus Absatz (b) durch ein beliebiges Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter in die Übersichtsseite mit den Spielregeln der aktuellen Runde eingepflegt wird.
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(c) Die Regeländerung tritt in Kraft, sobald sie nach Ablauf der Frist aus Absatz (b) durch ein beliebiges Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter auf dieser Seite eingepflegt wird.
  
 
====§ 5 Spielleiter====
 
====§ 5 Spielleiter====
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====§ 10 Mitgliedschaften====
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====§ 9 Mitgliedschaften====
 
(a) Sofern keine Spielregel oder Geschäftsordnung eine abweichende Regelung vorsieht, darf ein Kamel gleichzeitig Mitglied mehrerer Organe sein.
 
(a) Sofern keine Spielregel oder Geschäftsordnung eine abweichende Regelung vorsieht, darf ein Kamel gleichzeitig Mitglied mehrerer Organe sein.
  
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(d) Die Auflistung der Mitglieder der Organe ist ständig aktuell zu halten. Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen. Zuständig sind die jeweiligen Organe.
 
(d) Die Auflistung der Mitglieder der Organe ist ständig aktuell zu halten. Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen. Zuständig sind die jeweiligen Organe.
  
====§ 11 Unterorgane====
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====§ 10 Unterorgane====
 
(a) Jedes Organ kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Unterorgane innerhalb des Organs übertragen.   
 
(a) Jedes Organ kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Unterorgane innerhalb des Organs übertragen.   
  
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(c) Unterorgane und sonstige Teilorgane höherer Ordnung können nach Absatz (a) und (b) sinngemäß verfahren, um Teile ihrer Aufgaben und Befugnisse an Teilorgane höherer Ordnung zu übertragen.
 
(c) Unterorgane und sonstige Teilorgane höherer Ordnung können nach Absatz (a) und (b) sinngemäß verfahren, um Teile ihrer Aufgaben und Befugnisse an Teilorgane höherer Ordnung zu übertragen.
  
====§ 12 Geschäftsordnungen====
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====§ 11 Geschäftsordnungen====
 
(a) Jedes Organ, Unterorgan und Teilorgan höherer Ordnung kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ, Unterorgan bzw. Teilorgan höherer Ordnung betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen.
 
(a) Jedes Organ, Unterorgan und Teilorgan höherer Ordnung kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ, Unterorgan bzw. Teilorgan höherer Ordnung betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen.
  
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(e) Eine Geschäftordnung behält auch bei Spielregeländerungen oder Änderung der personellen Zusammensetzung des betreffenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind Regelungen, welche eine Neubesetzung des entsprechenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung verhindern.
 
(e) Eine Geschäftordnung behält auch bei Spielregeländerungen oder Änderung der personellen Zusammensetzung des betreffenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind Regelungen, welche eine Neubesetzung des entsprechenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung verhindern.
  
====§ 13 Untätigkeit====
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====§ 12 Untätigkeit====
 
(a) Ein Kamel, welches über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat, kann als untätig angesehen werden. Dies gilt auch, falls das fragliche Kamel in diesem Zeitraum seine Aufgaben nach §14 zwar an ein anderes Kamel delegiert hat, jedoch der Delegationsnehmer über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit im Rahmen der Delegation übernommen hat.
 
(a) Ein Kamel, welches über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat, kann als untätig angesehen werden. Dies gilt auch, falls das fragliche Kamel in diesem Zeitraum seine Aufgaben nach §14 zwar an ein anderes Kamel delegiert hat, jedoch der Delegationsnehmer über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit im Rahmen der Delegation übernommen hat.
  
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(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Der Spielleiter darf fahrlässig untätig gewordene Kamele in besonders schwerwiegenden Fällen, in Wiederholungsfällen, oder bei Ausbleiben einer angemahnten öffentlichen Entschuldigung rügen oder mecklenburgvorpommern.
 
(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Der Spielleiter darf fahrlässig untätig gewordene Kamele in besonders schwerwiegenden Fällen, in Wiederholungsfällen, oder bei Ausbleiben einer angemahnten öffentlichen Entschuldigung rügen oder mecklenburgvorpommern.
  
====§ 14 Delegationsrecht====
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====§ 13 Delegationsrecht====
 
(a) Organe, Unterorgane und Einzelkamele dürfen Teile ihrer Rechte und Befugnisse an andere Organe, Unterorgane oder Einzelkamele delegieren, sofern beide Seiten zustimmen.  
 
(a) Organe, Unterorgane und Einzelkamele dürfen Teile ihrer Rechte und Befugnisse an andere Organe, Unterorgane oder Einzelkamele delegieren, sofern beide Seiten zustimmen.  
  
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(c) Entscheidungen, die ein Organ, Unterorgan oder Einzelkamel aufgrund einer erfolgten Delegation zu fällen befugt ist, unterliegen einem Veto-Recht. Das delegierende Organ, Unterorgan oder Einzelkamel darf binnen einer Frist von drei Tagen sein Veto einlegen.
 
(c) Entscheidungen, die ein Organ, Unterorgan oder Einzelkamel aufgrund einer erfolgten Delegation zu fällen befugt ist, unterliegen einem Veto-Recht. Das delegierende Organ, Unterorgan oder Einzelkamel darf binnen einer Frist von drei Tagen sein Veto einlegen.
  
====§ 15 Erweiterung des Spieles====
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====§ 14 Erweiterung des Spieles====
 
(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Organe vollbesetzt sind, dann kann dieses Kamel beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Aufnahme in das laufende Spiel stellen. Der Antragstext soll eine Begründung enthalten, welche Vorschläge für mögliche zukünftige Aufgaben nennt.
 
(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Organe vollbesetzt sind, dann kann dieses Kamel beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Aufnahme in das laufende Spiel stellen. Der Antragstext soll eine Begründung enthalten, welche Vorschläge für mögliche zukünftige Aufgaben nennt.
  
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# Aufteilung eines bestehenden Organs in zwei oder mehr klar voneinander abgegrenzte Organe
 
# Aufteilung eines bestehenden Organs in zwei oder mehr klar voneinander abgegrenzte Organe
  
(c) Der Aufsichtsrat legt seine Ausarbeitung dem Spielleiter vor, welcher binnen 36 Stunden und entgegen §4 die Spielregeln ändert, wobei er sich an der Ausarbeitung des Aufsichtsrates orientiert. Erfolgt innerhalb dieser Zeitspanne keine Regeländerung durch den Spielleiter, so gilt der ursprüngliche Entwurf des Aufsichtsrates als angenommen.
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(c) Der Aufsichtsrat legt seine Ausarbeitung dem Spielleiter vor, welcher binnen 36 Stunden und entgegen §4 die Spielregeln ändert, wobei er sich eng an der Ausarbeitung des Aufsichtsrates orientiert. Erfolgt innerhalb dieser Zeitspanne keine Regeländerung durch den Spielleiter, so gilt der ursprüngliche Entwurf des Aufsichtsrates als angenommen.
  
(d) Lässt der Aufsichtsrat die Frist in Absatz (b) verstreichen, so darf das Spielaufnahme beantragt habende Kamel einen eigenen Regeländerungsvorschlag nach Absatz (b) beim Spielleiter gemäß Absatz (c) einreichen.
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(d) Eine Spielregeländerung gemäß Absatz (c) wird erst mit Einpflegen in diese Seite gültig.
  
(e) Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten. Die Umsetzung soll zeitnah gemäß §4 erfolgen. Der Aufsichtsrat kann solche Vorschläge nur mit ausführlicher Begründung ablehnen.
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(e) Lässt der Aufsichtsrat die Frist in Absatz (b) verstreichen, so darf das Spielaufnahme beantragt habende Kamel einen eigenen Regeländerungsvorschlag nach Absatz (b) beim Spielleiter gemäß Absatz (c) einreichen.
  
====§ 16 Anlegen neuer Seiten====
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(f) Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten. Die Umsetzung soll zeitnah gemäß §4 erfolgen. Der Aufsichtsrat kann solche Vorschläge nur mit ausführlicher Begründung ablehnen.
Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt.
 
  
====§ 17 Regelregeln====
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====§ 15 Anlegen neuer Seiten====
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Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt würde.
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====§ 16 Regelregeln====
 
(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.
 
(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.
  
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(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch verwarnen oder [[rügen]] oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.
 
(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch verwarnen oder [[rügen]] oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.
  
====§ 18 Ende der Runde====
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====§ 17 Ende der Runde====
 
(a) Eine Spielrunde kann frühestens dann beendet werden, nachdem alle Hauptorgane voll besetzt sind oder waren.  
 
(a) Eine Spielrunde kann frühestens dann beendet werden, nachdem alle Hauptorgane voll besetzt sind oder waren.  
  
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(e) Wird der Posten des Spielleiters vakant und anschließend über mindestens vierzehn Tage hinweg nicht neu besetzt, so kann die Spielrunde von jedem Kamel jederzeit als vorzeitig beendet erklärt werden. In diesem Fall lautet das Spielergebnis, dass alle Kamele verloren haben.
 
(e) Wird der Posten des Spielleiters vakant und anschließend über mindestens vierzehn Tage hinweg nicht neu besetzt, so kann die Spielrunde von jedem Kamel jederzeit als vorzeitig beendet erklärt werden. In diesem Fall lautet das Spielergebnis, dass alle Kamele verloren haben.
  
====§ 19 Rundensiegerernennungskonferenz====
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====§ 18 Rundensiegerernennungskonferenz====
 
(a) Der Spielleiter ruft auf Antrag von mindestens zwei Kamelen Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz aus. Jedes Organ kann binnen zehn Tagen nach erfolgtem Wahlaufruf einen Abgeordneten wählen.
 
(a) Der Spielleiter ruft auf Antrag von mindestens zwei Kamelen Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz aus. Jedes Organ kann binnen zehn Tagen nach erfolgtem Wahlaufruf einen Abgeordneten wählen.
  
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(c) Während der Beratungsphase hat die Rundensiegerernennungskonferenz in regelmäßigen Abständen den drei Hauptorganen einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.  
 
(c) Während der Beratungsphase hat die Rundensiegerernennungskonferenz in regelmäßigen Abständen den drei Hauptorganen einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.  
  
(d) Gegen die Entscheidung der Rundensiegerernennungskonferenz können die Hauptorgane jeweils mit einfacher Mehrheit binnen einer Woche Beschwerde einlegen. In diesem Fall muss die Rundensiegerernennungskonferenz zwei Ersatzkandidaten benennen, sich anschließend auflösen und neu gewählt werden. Die neue Rundensiegerernennungskonferenz entscheidet dann über die drei Kandidaten.
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====§ 20 [[Fug]]====
 
 
''–gestrichen–''
 
''–gestrichen–''
  
====§ 21 Unfug====
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====§ 20 Unfug====
 
(a) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von anderen in den Spielregeln genannten Organen sind bei Diskussionen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit ''„Euer Ehren“'' anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.
 
(a) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von anderen in den Spielregeln genannten Organen sind bei Diskussionen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit ''„Euer Ehren“'' anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.
  
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(c) Kein Mitspieler hat die Erlaubnis zum Quälen von Kamelen oder kamelartigen Tieren.
 
(c) Kein Mitspieler hat die Erlaubnis zum Quälen von Kamelen oder kamelartigen Tieren.
 
(d) Das Töten von Spitzmäusen ist zu unterlassen.
 
  
 
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Version vom 9. Mai 2009, 23:21 Uhr

Willkommen beim Bürokratenspiel.

Ja, wer kennt und liebt sie nicht, solche Sätze wie:

  • „Dafür brauchen wir noch eine ganz genaue Regelung.“
  • „Das haben wir schon immer so gemacht.“
  • „Wo kämen wir denn da hin?“
  • „Das ist zwar sinnvoll, aber es widerspricht den Regeln.
  • „Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil im Feld für die Antragsnummer ein Schrägstrich statt eines Punktes drin ist.“
  • „Eine Verlängerung kann nicht mehr gewährt werden, da die entsprechende Frist vor zehn Minuten abgelaufen ist.“
  • „Das muss alles seine Richtigkeit haben. Deswegen machen wir es am besten nochmal komplett neu.“

Man kann das Spiel an vielen Orten spielen, z. B. auch (eingebettet in persönliche Anfeindungen) bei Wikipedia. Oder man spielt es hier in der Kamelopedia, denn bei allem Enthusiasmus behaupten wir, dass man sich nur hier in der Kamelopedia dabei ungestraft austoben darf.

Hää?

Das Spiel wird (wie auch die Wikipedia-Variante) durch Editieren von Wiki-Seiten gespielt.

Etwas konkreter geht es bei diesem Spiel darum, möglichst viele und vor allem möglichst viele komplizierte Regeln zu haben, sich an sie zu halten sowie erbittert über Regelverstöße und Regeländerungen oder neue Regeln zu diskutieren. Das Spiel soll unterhaltsam, aber auch ein wenig komplex sein (wegen der vielen Regeln). Gleichzeitig sollte es trotz der Komplexität für Spieleinsteiger nicht allzu schwer sein, in das Spiel hineinzufinden.

Du kannst dir das ganze jetzt nicht so konkret vorstellen? Schau dir einfach mal die Seiten bereits vergangener Spielrunden an; dann siehst du, wie es da normalerweise so abgeht (bis auf vielleicht die Seiten der 5. Runde, die sich nicht richtig entwickeln konnte).

Spielrunden

Wichtig: Bitte lies Dir zunächst einmal diese Seite komplett durch, bevor Du mitspielst. (Die Startregeln unten kannst Du überspringen, weil sie in der aktuellen Runde normalerweise eh früher oder später geändert werden.)


  • Die 6. Runde wurde beendet - bitte nicht mehr mitspielen.
  • Die 5. Runde wurde abgebrochen – bitte nicht mehr mitspielen.
  • Die 4. Runde wurde nach Zeitablauf gestoppt, Sieger steht nicht fest – bitte nicht mehr mitspielen.
  • Die 3. Runde endete nach Zeitablauf – bitte nicht mehr mitspielen.
  • Die 2. Runde ist beendet – bitte nicht mehr mitspielen.
  • Die 1. Runde ist abgeschlossen – bitte nicht mehr mitspielen
    Hinweis: Alle Seiten der ersten Runde heißen aktuelle Runde/, auch wenn die aktuelle Runde jetzt eigentlich die sechste Runde ist – also bitte nicht verwirren lassen.

Spielergebnisse:

Runde Ergebnis fest
Spielregeln
gelegt durch
RSEK*
Gewonnen hat Verlierer (falls vorhanden)
1 X Atreju entfällt
2 X kein Kamel entfällt
3 X kein Kamel entfällt
4 X kein Kamel mangels
Abstimmung
entfällt
5 X kein Kamel alle Kamele dieses Planeten (nach Spielregel)
6 X kein Kamel alle Kamele

* RSEK: Rundensiegerernennungskonferenz**

Übersicht

Die Hauptbestandteile des Spieles sind:

  • Unveränderliche Rahmenregeln
  • (Veränderliche) Spielregeln; Regeländerungen und Diskussionen darüber
  • Organe (d. h. Gremien und Posten innerhalb des Spiels); Änderungen an deren personeller Zusammensetzung: Kamele reinwählen, rauswählen, absetzen, Misstrauensanträge, …
  • Anträge, Genehmigungen, Abstimmungen, Wahlen, Beschlüsse, Vetos und verwandte bürokratische Akte
  • Einrichten neuer Organe, Posten, Nebenposten, Ausschüsse, …
  • Diskussionen und Fachsimpeleien über Spielabläufe („In dieser Form hätte der Antrag niemals genehmigt werden dürfen, weil …“)
  • Korinthenkackereien, Mauscheleien, Kleinkriege, Retourkutschen, halsstarrige Diskussionen über Kleinigkeiten, Mobbing, Querstellen, Querschießen, Abwimmeln, am langen Arm verhungern lassen, Salamitaktik, versteckte Drohungen, …

Jede Spielrunde sollte mit einem Ergebnis enden. In den Spielregeln ist zu Beginn einer Runde festgelegt, dass kein Kamel die Spielrunde gewinnt – aber diese Regel kann natürlich nach Belieben abgeändert werden.

Abgesehen von ellenlangen erbitterten Diskussionen soll das Spiel auf mehrere Arten und Weisen Dynamik erhalten:

  • Spielregeln können geändert oder entfernt werden. Neue Spielregeln können verabschiedet werden. Dies ist (zumindest am Anfang) nicht ohne weiteres möglich.
  • In diesem Rahmen können auch neue Organe eingerichtet oder bestehende entfernt werden.
  • Ebenfalls möglich ist das Einrichten von Unterorganen, Ausschüssen, Nebenposten etc. innerhalb bestehender Organe. Das ist oft einfacher möglich als die Einrichtung eines neuen (Haupt-) Organs.
  • Geschäftsordnungen sind organinterne Regelungen und regeln die Arbeitsabläufe innerhalb eines Organs. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Spielregeln; daher obliegen Formulierung und Umsetzung alleine dem betroffenen Organ, sofern dies nicht durch bestimmte Regeln anderweitig festgelegt wird.
  • Zwischen den einzelnen Organen soll ein reger Papierkrieg Austausch von Anträgen und ähnlichen Verwaltungsakten erfolgen.

Kurze Zusammenfassung der Startregeln

§ 0 Grundsatzregel Bitte sei ein engstirniger Korinthenkacker.
§ 1 Teilnehmer Mitspielen darf jeder, der sich für wichtig hält, oder auch einfach nur andere Leute maßregeln will.
§ 2 Hauptorgane
sowie die §§ 5–7
Hauptorgane des Spiels sind der Spielleiter, der Zentralrat der Paragraphenreiter und der Aufsichtsrat. Zu Spielbeginn sind diese Organe „leer“ und jedes Kamel darf einfach einen Posten einnehmen.
§ 3 Anträge Bevor ein neuer Mitspieler richtig loslegen darf, muss er zunächst beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Das ist zwar nur reine Formsache, aber erst danach darf er weitere Anträge stellen.
§ 4 Regeländerungen Anträge auf Regeländerungen müssen an den Zentralrat der Paragraphenreiter gerichtet werden.
§§ 5–7 siehe oben (§ 2)
§ 8 Weitere Organe Im Verlaufe des Spiels werden normalerweise neue Organe geschaffen (s. a. § 11). Die Regeln für neue Organe kommen hierhin.
§ 9 Organe und Unterorgane Ein Kamel kann grundsätzlich Mitglied mehrerer Organe sein (die Hauptorgane ausgenommen). Organe dürfen sich besondere Zusatzregelungen in einer Geschäftsordnung auferlegen. Sie können Teile ihrer Aufgaben an Unterorgane übertragen. Es lebe das Zentralorgan.
§ 10 Dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution Dieser Paragraph soll das als „Nadelöhr“ bekannte Problem beheben: Schlafmützen, die sich nicht an Abstimmungen beteiligen, werden kurzfristig durch stimmberechtigte Vertreter ersetzt.
§ 11 Delegationsrecht Alternativ zu Unterorganen können Aufgaben und Befugnisse an irgendjemanden delegiert werden. Praktisch, wenn man mit seiner Arbeit nicht hinterherkommt.
§ 12 Erweiterung des Spiels Damit jedes teilnehmende Kamel Mitglied in mindestens einem Organ sein kann, werden neue Organe geschaffen oder bestehende erweitert.
§ 13 Anlegen neuer Seiten Jedes Organ kann beim Spielleiter eine eigene Unterseite beantragen.
§ 14 Regelregeln Der Spielleiter wacht über die Einhaltung der Regeln.
§§ 15, 16 Rundenende Der Spielleiter beendet die Spielrunde. Grundsätzlich gewinnt niemand, es sei denn, dass eine Rundensiegerernennungskonferenz einberufen wurde, welche einen Sieger festgelegt hat.
§§ 17, 18 Fug und Unfug Bei diesen Zusatzregeln hat vor allem die Euer-Ehren-Regel Bedeutung.

Tipps

Neueinsteiger sollten sich vorerst um ihr Antragsrecht kümmern (§3). Sind in einem der Hauptorgane (§2) noch Plätze frei, dann kannst du dich gleichzeitig dazu oder nach Erhalt der Antragsgenehmigung einfach hineinwählen (§5, §6, §7). Sind aber alle Organe besetzt, dann stellst du beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Aufnahme in das Spiel (§12) und tust deine Wünsche kund, in welchem Organ du gerne Mitglied wärst, und/oder du machst einen Vorschlag für ein neues Organ.

Als Mitglied eines Organs hilfst du mit bei der Ausarbeitung der Geschäftsordnung (§9) und, falls noch nicht geschehen, beantragst du beim Spielleiter eigene Seite für das Organ (§13), auf der du und deine Kollegen euch dann nach Herzenslust austoben könnt. Jedes Organ sollte außerdem einen Vorsitzenden bestimmen, der dann mit „Euer Ehren“ angesprochen wird (§18).

Du solltest auch daran denken, Regeländerungen vorzuschlagen (§3) und andere Anträge anzubringen – das Spiel lebt von solchen Änderungen und Diskussionen. Wenn du auch noch die anderen Kamele anprangerst (§14), irgendein dummes Kamel findest, das für dich die ganze Arbeit macht (§11), und wohlbedachte Intrigenspläne schmiedest, kann einer steilen Bürokratenkarriere nichts mehr im Weg stehen!

Spielregeln

Unveränderliche Rahmenregeln

(Interessenten, die mitspielen möchten, sollten insbesondere Nr. 2, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 11 durchlesen.)

  1. Eine neue Runde des Bürokratenspiels beginnt damit, dass jemand die erforderlichen Wiki-Seiten unterhalb von Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde anlegt (wobei x die Nummer der Runde darstellen soll). Anschließend wählen sich Kamele in die drei Hauptorgane, welche in den untenstehenden Startregeln genannt sind.
  2. Die unveränderlichen Rahmenregeln sind, wie der Name sagt, vom Spiel aus nicht veränderbar. Alle anderen Regeln (d. h. die Startregeln sowie die während des Spiels verabschiedeten Regeln) sind beliebig veränderbar. Im Falle eines Widerspruchs bricht eine Rahmenregel eine veränderbare Regel.
  3. Alle gültigen (veränderlichen) Regeln stehen auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/''x''. Runde/Regeln.
  4. Die Zusammensetzung aller Organe (d. h., aller Gremien und Einzelposten, z. B. Aufsichtsrat oder Spielleiter) wird auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde/Organe aufgeführt.
  5. Anträge, Mitteilungen, Feststellungen, Gutachten etc. sollten auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde/Vorgänge eingereicht werden, sofern keine speziellen Seiten dafür vorgesehen sind.
  6. Unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde/Organe sowie Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde/Vorgänge können sich Organe bei Bedarf eigene Seiten einrichten. Falls es das Spielgeschehen für viele Mitspieler deutlich vereinfacht (oder auf sonstige Art angenehmer oder attraktiver gestaltet), so können auch unterhalb von Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde und Vorlage:Bürokratenspiel/''x.'' Runde weitere allgemeine Seiten eingerichtet werden (z. B. Navigationsleisten). Das Anlegen von Seiten zusätzlich zu den bei Spielbeginn existierenden Seiten soll von einem Organ verwaltet werden.
  7. Im Rahmen einer Spielrunde sollten neben den Seiten unterhalb von Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde und deren Diskussionsseiten keine weiteren Wiki-Artikel angelegt oder verändert werden. Vorlagen, welche auch für andere Runden nützlich sein können, dürfen unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen bzw. im Teilnamensraum [[Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen]] aufgeführt werden.
    Zusätzliche Diskussions- und Koordinationsseiten können allerdings bei Bedarf im Benutzernamensraum angelegt oder verändert werden (z.B. [[Kamel Diskussion:Kamelname]] oder [[Kamel:Kamelname/irgendeine_Unterseite]]); diese sollen aber nur für (Meta-) Diskussionen, zum Gedankenaustausch usw. verwendet werden und es sollten dort keine wirklichen Spielabläufe stattfinden.
  8. Da die Seite Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde die Einstiegsseite der aktuellen Runde ist, sollte sie auch für Nicht-Mitspieler übersichtlich und verständlich sein, so dass sie bei Interesse einen leichten Spielzugang in die aktuelle Runde finden.
  9. Eine Runde muss mit einem klar definierten zusammengefassten Spielergebnis enden. Näheres regelt eine veränderbare Regel.
  10. Eine Runde läuft nach sechzehn Wochen ab. Findet sich jedoch vor Ablauf dieser Frist in einer nicht innerhalb des Spiels ausgeführten freien Abstimmung (z.B. auf der Diskusionsseite der Runde), an welcher mindestens 6 beliebige Kamele teilnehmen, eine Mehrheit von mindestens 60% der abstimmenden Kamele für eine Verlängerung der laufenden Runde, so wird die Runde um weitere sechzehn Wochen verlängert.
  11. Eine Runde läuft automatisch aus, wenn sich innerhalb eines Zeitraumes von 25 Tagen weniger als 3 Kamele aktiv an dieser Runde beteiligen.
  12. Nach Ablauf der Runde muss der Spielleiter (bzw. ein gemäß einer veränderbaren Regel anderes vorgesehenes Organ) die Runde nach den jeweils gültigen Spielregeln beenden. Kommt ein regelkonformes Spielrundenende nicht innerhalb von zwei Wochen zustande, so wird die Spielrunde abgebrochen.
  13. Im Regelfall sollte zu jedem Zeitpunkt nur eine einzige Runde des Bürokratenspiels gespielt werden. Es dürfen jedoch notfalls mehrere Runden des Bürokratenspiels parallel gespielt werden. Dies könnte sich beispielsweise dann als erforderlich erweisen, wenn eine Spielrunde in eine verfahrene, aber noch zu rettende Situation geraten ist, welche jedoch durch Aufnahme neuer Mitspieler nicht mehr zu retten wäre, oder wenn der Wunsch eines Spielinteressenten, dem Spiel beizutreten, über mindestens acht aufeinanderfolgende Tage hinweg ignoriert wird.
  14. Falls während des Spielverlaufs eine oder mehrere unveränderliche Rahmenregeln derart geändert werden, dass hierdurch ein deutlicher Eingriff in das Spielgeschehen erfolgen würde, so gelten im Zweifelsfall diejenigen Versionen der geänderten Rahmenregeln, welche vor der Änderung Gültigkeit hatten (d. h., normalerweise die Version vom Zeitpunkt des Beginns der Runde).
  15. Auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/''x.'' Runde/Spielkommentar sollten bei fortgeschrittener Runde, insbesondere in komplexen Spielsituationen, knappe neutrale Zusammenfassungen der letzten wichtigen Ereignisse gegeben werden (vergleichbar mit einem Zeitungsbericht über ein Fußballspiel). Diese Seite soll insbesondere dazu dienen, Spielneulingen den Einstieg in die laufende Runde zu erleichtern. Aus diesem Grunde sollte das Editieren dieser Seite ohne besondere Einschränkungen und für alle Spielaktiven erlaubt sein.

Veränderbare Spielregeln (Startregeln)

Achtung: Das hier sind nicht die aktuellen Spielregeln, sondern die Spielregeln, welche gelten, sobald eine neue Runde des Bürokratenspiels startet. Die aktuell gültigen Regeln findest du stattdessen auf der Seite der aktuell laufenden Spielrunde.

§ 0 Grundsatzregel

Alles muss seine Ordnung haben. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung allen spielerischen Handelns.

§ 1 Teilnehmer

(a) Jedes Kamel darf am Spiel teilnehmen.

(b) Sockenpuppen sind zum Spiel nicht zugelassen.

§ 2 Hauptorgane

(a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt.

(b) Wenn eine in Absatz (a) genannte Position nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde.

(c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der drei Hauptorgane sein.

§ 3 Anträge

(a) Das Stellen von Anträgen hat in nicht formloser Form zu erfolgen. Das gilt auch für andere Verwaltungsakte sowie Mitteilungen und Hinweise.

(b) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Organs oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Dieser kann von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt werden. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt.

(c) Erst nachdem der Antrag auf Stellen von Anträgen genehmigt wurde, ist das Kamel befugt, weitere Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen. Andere Verwaltungsakte sind von dieser Regelung nicht betroffen.

(d) Eingereichte Vorgänge dürfen nicht mehr verändert werden, nachdem sie von einem anderen Kamel oder Organ bearbeitet wurden (z. B. durch Eingangsstempel oder Beantwortung mit einem anderen Vorgang). Nachträgliche Ergänzungen, Korrekturen oder Streichungen sind in Form eines neuen Vorgangs einzureichen, der auf den Originalvorgang Bezug nimmt und die Veränderungen beschreibt.

§ 4 Regeländerungen

(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge können mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden.

(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen.

(c) Die Regeländerung tritt in Kraft, sobald sie nach Ablauf der Frist aus Absatz (b) durch ein beliebiges Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter auf dieser Seite eingepflegt wird.

§ 5 Spielleiter

(a) Der Spielleiter kann von seinem Posten abgesetzt werden. Hierzu ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Aufsichtsrat muss den Antrag einstimmig genehmigen.

(b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter richtet in diesem Fall Neuwahlen für das Amt des Spielleiters aus und entscheidet über deren genauen Ablauf und Modalitäten.

§ 6 Zentralrat der Paragraphenreiter

Der Aufsichtsrat darf mit den Stimmen von zwei Kamelen den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen. In diesem Fall richtet der Spielleiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.

§ 7 Aufsichtsrat

Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit den Stimmen von mindestens 79,28% seiner Mitglieder ein Mitglied des Aufsichtsrates seines Postens entheben. Anschließend wird die freigewordene Stelle im Aufsichtsrat durch den Spielleiter gemäß von ihm festzulegenden Konditionen neu besetzt.

§ 8 Weitere Organe

–leer–

§ 9 Mitgliedschaften

(a) Sofern keine Spielregel oder Geschäftsordnung eine abweichende Regelung vorsieht, darf ein Kamel gleichzeitig Mitglied mehrerer Organe sein.

(b) Wird ein Sitz in einem Organ vakant, ohne dass eine Spielregel oder eine Geschäftsordnung seine Neubesetzung regelt, so kann der Spielleiter ein Verfahren zur Neubesetzung des Postens bestimmen.

(c) Ein Kamel kann seine Mitgliedschaft in einem Organ jederzeit durch Erklärung seines Austritts beendigen, soweit die Geschäftsordnung des Organs nichts anderes bestimmt.

(d) Die Auflistung der Mitglieder der Organe ist ständig aktuell zu halten. Hierbei sind der Vorsitzende sowie organeigene Ämter und Aufgaben der Mitglieder kenntlich zu machen. Zuständig sind die jeweiligen Organe.

§ 10 Unterorgane

(a) Jedes Organ kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Unterorgane innerhalb des Organs übertragen.

(b) Die Einrichtung eines Unterorganes muss durch die Geschäftsordnung des einrichtenden Organes geregelt sein. Die Geschäftsordnung des einrichtenden Organs muss die personelle Zusammensetzung des Unterorgans sowie die übertragenen Aufgaben und Befugnisse klar regeln.

(c) Unterorgane und sonstige Teilorgane höherer Ordnung können nach Absatz (a) und (b) sinngemäß verfahren, um Teile ihrer Aufgaben und Befugnisse an Teilorgane höherer Ordnung zu übertragen.

§ 11 Geschäftsordnungen

(a) Jedes Organ, Unterorgan und Teilorgan höherer Ordnung kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ, Unterorgan bzw. Teilorgan höherer Ordnung betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen.

(b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.

(c) Eine Geschäftsordnung muss auch Regelungen vorsehen, wie Rechtsmittel gegen Entscheidungen des die Geschäftsordnung betreffenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung eingelegt und bearbeitet werden.

(d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt.

(e) Eine Geschäftordnung behält auch bei Spielregeländerungen oder Änderung der personellen Zusammensetzung des betreffenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind Regelungen, welche eine Neubesetzung des entsprechenden Organs, Unterorgans bzw. Teilorgans höherer Ordnung verhindern.

§ 12 Untätigkeit

(a) Ein Kamel, welches über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat, kann als untätig angesehen werden. Dies gilt auch, falls das fragliche Kamel in diesem Zeitraum seine Aufgaben nach §14 zwar an ein anderes Kamel delegiert hat, jedoch der Delegationsnehmer über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit im Rahmen der Delegation übernommen hat.

(b) Jedes nach §3 antragsberechtigte Kamel kann die Untätigkeit nach Absatz (a) öffentlich feststellen. Sobald die Untätigkeit eines Kamels öffentlich festgestellt und die Korrektheit der Aussage von einem beliebigen anderen Kamel bestätigt wurde, ist das untätige Kamel dazu verpflichtet, seine Arbeit für das betreffende Organ binnen 3 Tagen wieder aufzunehmen.

(c) Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf es von einem beliebigen nach §3 antragsberechtigten Kamel seines Postens enthoben und durch ein anderes Kamel ersetzt werden, sofern das Ersatzkamel dem zustimmt.

(d) Eine Maßnahme nach Absatz (c) kann das betroffene Kamel binnen 36 Stunden bei einem der Hauptorgane anfechten. Diese können dann ggf. die Ersetzung rückgängig machen. Eventuell vom zwischenzeitlichen Ersatzkamel bearbeitete Vorgänge behalten ihre Gültigkeit.

(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Der Spielleiter darf fahrlässig untätig gewordene Kamele in besonders schwerwiegenden Fällen, in Wiederholungsfällen, oder bei Ausbleiben einer angemahnten öffentlichen Entschuldigung rügen oder mecklenburgvorpommern.

§ 13 Delegationsrecht

(a) Organe, Unterorgane und Einzelkamele dürfen Teile ihrer Rechte und Befugnisse an andere Organe, Unterorgane oder Einzelkamele delegieren, sofern beide Seiten zustimmen.

(b) Diese Delegation kann sich über einen befristeten oder einen unbefristeten Zeitraum erstrecken.

(c) Entscheidungen, die ein Organ, Unterorgan oder Einzelkamel aufgrund einer erfolgten Delegation zu fällen befugt ist, unterliegen einem Veto-Recht. Das delegierende Organ, Unterorgan oder Einzelkamel darf binnen einer Frist von drei Tagen sein Veto einlegen.

§ 14 Erweiterung des Spieles

(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Organe vollbesetzt sind, dann kann dieses Kamel beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Aufnahme in das laufende Spiel stellen. Der Antragstext soll eine Begründung enthalten, welche Vorschläge für mögliche zukünftige Aufgaben nennt.

(b) Wird der Antrag durch ein Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter positiv beschieden, so hat der Aufsichtsrat, nachdem er offiziell auf den positiven Bescheid hingewiesen wurde, binnen fünf Tagen eine Änderung der Spielregeln auszuarbeiten, welche zum ausschließlichen oder überwiegenden Gegenstand eine Ausweitung der Personalkapazität des Spiels durch folgende Möglichkeiten zum Inhalt hat:

  1. Schaffung eines neuen Organs, oder
  2. Erweiterung der maximalen Personalkapazität eines bestehenden Organs, oder
  3. Aufteilung eines bestehenden Organs in zwei oder mehr klar voneinander abgegrenzte Organe

(c) Der Aufsichtsrat legt seine Ausarbeitung dem Spielleiter vor, welcher binnen 36 Stunden und entgegen §4 die Spielregeln ändert, wobei er sich eng an der Ausarbeitung des Aufsichtsrates orientiert. Erfolgt innerhalb dieser Zeitspanne keine Regeländerung durch den Spielleiter, so gilt der ursprüngliche Entwurf des Aufsichtsrates als angenommen.

(d) Eine Spielregeländerung gemäß Absatz (c) wird erst mit Einpflegen in diese Seite gültig.

(e) Lässt der Aufsichtsrat die Frist in Absatz (b) verstreichen, so darf das Spielaufnahme beantragt habende Kamel einen eigenen Regeländerungsvorschlag nach Absatz (b) beim Spielleiter gemäß Absatz (c) einreichen.

(f) Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten. Die Umsetzung soll zeitnah gemäß §4 erfolgen. Der Aufsichtsrat kann solche Vorschläge nur mit ausführlicher Begründung ablehnen.

§ 15 Anlegen neuer Seiten

Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt würde.

§ 16 Regelregeln

(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.

(b) Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Organ ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.

(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch verwarnen oder rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.

§ 17 Ende der Runde

(a) Eine Spielrunde kann frühestens dann beendet werden, nachdem alle Hauptorgane voll besetzt sind oder waren.

(b) Der Spielleiter muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und der Zusammensetzung der einzelnen Organe (vakante Positionen) keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.

(c) Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass kein Kamel gewonnen hat, es sei denn, dass die Rundensiegerernennungskonferenz (§19) explizit ein bestimmtes Kamel zum Rundensieger ernannt hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.

(d) Der Spielleiter gibt das Spielergebnis bekannt und schließt die Runde.

(e) Wird der Posten des Spielleiters vakant und anschließend über mindestens vierzehn Tage hinweg nicht neu besetzt, so kann die Spielrunde von jedem Kamel jederzeit als vorzeitig beendet erklärt werden. In diesem Fall lautet das Spielergebnis, dass alle Kamele verloren haben.

§ 18 Rundensiegerernennungskonferenz

(a) Der Spielleiter ruft auf Antrag von mindestens zwei Kamelen Wahlen zur Rundensiegerernennungskonferenz aus. Jedes Organ kann binnen zehn Tagen nach erfolgtem Wahlaufruf einen Abgeordneten wählen.

(b) Nach Ablauf der Frist wird die Rundensiegerernennungskonferenz geschaffen. In diesem Organ treten alle Abgeordneten zusammen und beraten, wie der Sieger der laufenden Runde ermittelt werden soll. Die anschließende Umsetzung der Siegerermittlung muss sichergestellt werden.

(c) Während der Beratungsphase hat die Rundensiegerernennungskonferenz in regelmäßigen Abständen den drei Hauptorganen einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.

§ 19 Fug

–gestrichen–

§ 20 Unfug

(a) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von anderen in den Spielregeln genannten Organen sind bei Diskussionen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit „Euer Ehren“ anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.

(b) Eine Spielrunde darf nicht mit virtuellem grünem Himbeereis als Spielergebnis enden.

(c) Kein Mitspieler hat die Erlaubnis zum Quälen von Kamelen oder kamelartigen Tieren.


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