Längsgelähmt: Unterschied zwischen den Versionen

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Längsgelähmte unterscheiden sich in der Ausprägung der Lähmung und werden in partiell Längsgelähmte und komplett Längsgelähmte eingeteilt. Partiell gelähmte können je nach Behinderungsgrad einen Behindertenausweis beantragen, der je nach anerkannter Behinderung größer oder kleiner ausfällt. Zu einer Berechtigung einen Behindertenausweis zu beantragen, genügt bereits die Unfähigkeit die Fahrradklingel zu betätigen. Laut neuesten Untersuchungen ist diese Gruppe der Behinderten mit anwachsen des Radverkehrs enorm gestiegen.
 
Längsgelähmte unterscheiden sich in der Ausprägung der Lähmung und werden in partiell Längsgelähmte und komplett Längsgelähmte eingeteilt. Partiell gelähmte können je nach Behinderungsgrad einen Behindertenausweis beantragen, der je nach anerkannter Behinderung größer oder kleiner ausfällt. Zu einer Berechtigung einen Behindertenausweis zu beantragen, genügt bereits die Unfähigkeit die Fahrradklingel zu betätigen. Laut neuesten Untersuchungen ist diese Gruppe der Behinderten mit anwachsen des Radverkehrs enorm gestiegen.
  
Eine weitere Gruppe ist die der nichtbremsenden Autofahrer. Für diese Gruppe kommen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in Frage, da nur ein Fuß, genauer gesagt ein Bein bewegt werden kann. Besonders bemerkbar macht sich bei dieser Gruppe die Behinderung bemerkbar, wenn die rechte Seite betroffen ist.
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Eine weitere Gruppe ist die der nichtbremsenden Autofahrer. Für diese Gruppe kommen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in Frage, da nur ein Bein bewegt werden kann. Bei dieser Gruppe macht sich die Behinderung dadurch bemerkbar, dass nur eine konstante Geschwindigkeit gefahren werden kann. Man erkennt diese Behinderten daran, dass sie in geschlossenen Ortschaften genauso schnell fahren wie auf Autobahnen, Bundesstraßen, oder Landstraßen. Das ist bei vielen 80km/h, bei einigen wenigen 100km/h.
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Verkehrsberuhigte Straßen dagegen sind von einer anderen Gruppe Behinderter betroffen: Das sind die "Tempo 60 Stadtfahrer". Durch die einseitige Lähmung der Augenmuskulatur - oft ist das rechte Auge betroffen - werden Schilder am rechten Straßenrand nicht mehr wahrgenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei diesen armen Menschen eine Gehirnhälfte betroffen ist, die eine verzögerte Reaktion zur Folge hat. Erst wenn die verkehrsberuhigte Straße zu Ende ist, gibt die intakte Hälfte des Gehirns das Signal "Achtung! Tempo 30!".

Version vom 9. Juni 2009, 19:12 Uhr

auch hier mal angefangen (wozu brainstorming gut sein kann ...)

Querschnittsgelähmte gehören im Querschnitt unserer zu der kleinsten der Gelähmtengruppen. Viel größer ist die der Längsgelähmten. Länggsgelähmte fallen in unserer Gesellschaft nicht so auf, weil die halbseitige Lähmung sehr gut durch erlernte Bewegungsmuster kompensiert werden kann.

Längsgelähmte sind in der Mehrheit Linkshänder, die durch die Rechtsseitige Längslähmung weder das rechte Bein noch die rechte Hand nutzen können. Auch ist das rechte Auge von der Lähmung betroffen.


Längsgelähmte unterscheiden sich in der Ausprägung der Lähmung und werden in partiell Längsgelähmte und komplett Längsgelähmte eingeteilt. Partiell gelähmte können je nach Behinderungsgrad einen Behindertenausweis beantragen, der je nach anerkannter Behinderung größer oder kleiner ausfällt. Zu einer Berechtigung einen Behindertenausweis zu beantragen, genügt bereits die Unfähigkeit die Fahrradklingel zu betätigen. Laut neuesten Untersuchungen ist diese Gruppe der Behinderten mit anwachsen des Radverkehrs enorm gestiegen.

Eine weitere Gruppe ist die der nichtbremsenden Autofahrer. Für diese Gruppe kommen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in Frage, da nur ein Bein bewegt werden kann. Bei dieser Gruppe macht sich die Behinderung dadurch bemerkbar, dass nur eine konstante Geschwindigkeit gefahren werden kann. Man erkennt diese Behinderten daran, dass sie in geschlossenen Ortschaften genauso schnell fahren wie auf Autobahnen, Bundesstraßen, oder Landstraßen. Das ist bei vielen 80km/h, bei einigen wenigen 100km/h.

Verkehrsberuhigte Straßen dagegen sind von einer anderen Gruppe Behinderter betroffen: Das sind die "Tempo 60 Stadtfahrer". Durch die einseitige Lähmung der Augenmuskulatur - oft ist das rechte Auge betroffen - werden Schilder am rechten Straßenrand nicht mehr wahrgenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei diesen armen Menschen eine Gehirnhälfte betroffen ist, die eine verzögerte Reaktion zur Folge hat. Erst wenn die verkehrsberuhigte Straße zu Ende ist, gibt die intakte Hälfte des Gehirns das Signal "Achtung! Tempo 30!".